Beiträge von Leipziger82

    Zitat

    Daraufhin hat er keine Untersagung vorgenommen und / oder Auflagen erteilt.

    Ich bin mir nicht sicher, ob er das muss.

    Es ist ja nicht so, dass der Vermieter innerhalb einer Frist etwas untersagen muss. Vielmehr muss er Dir eine Genehmigung erteilen.

    Vor Gericht brauchst Du Zweifel einen Nachweis darüber, was Du darfst.
    In dem Fall hast Du keinen Nachweis über etwas, das Du nicht darfst (das klingt jetzt komisch...)

    Im Zweifel kommt es nämlich auch darauf an, was im Mietvertrag steht.

    Wenn ein Übergabeprotokoll existiert, dass eine Mängelfreiheit bescheinigt, dann seid Ihr bei den beschriebenen Mängeln auf der sicheren Seite.

    Der Vermieter ist hier selbst schuld, wenn er einen Termin in den Abendstunden vereinbart.

    Unabhängig davon: Wenn es einen (versteckten) Mangel gibt, muss Euch der Vermieter zunächst auffordern, diesen selbst zu beseitigen. Erst wenn Ihr dem nicht nachkommt, kann er eine Firma beauftragen und Euch die Kosten in Rechnung stellen.

    Zitat

    Kann ich hier auch einen Neu für Alt Abschlag geltend machen?

    Meiner Meinung nach ja.

    Unabhängig davon:

    Wenn die Fugen tatsächlich nur partiell ausgebessert worden sind, dann trägst Du hierfür natürlich auch nur diese Kosten.

    Wenn der Vermieter der Meinung ist, er müsse Fliesen und Sanitärgegenstände auswechseln, dann ist das seine Sache.

    was ist wenn der neue kaüfer einfach sagt, er benötigt es selber Eigenbedarf u.s.w

    kündigt uns alle...und macht dann neue Mieter rein,,ich habe da echt angst und weiss nicht wie ich umgehen muss

    Wie der Begriff Eigenbedarf schon sagt, kann der neue Eigentümer nur dann kündigen, wenn der die Wohnung selbst benötigt. Er kann also nicht kündigen und weitervermieten.

    Zitat

    Außer das wir unterdessen eine Abmahnung erhalten haben mit einer 650,00 Euro Rechnung seines Rechtsanwaltes hinten dran und der Aufforderung die teilgewerbliche Nutzung binnen !!5 Tagen!! einzustellen.

    vom Vermieter?

    Grundsätzlich darf der Vermieter eine gewerbliche Nutzung nicht untersagen, sofern dies keine Auswirkungen auf das Mietverhältnis/ das Haus hat. Ergo kann eine Nutzung als Büro nicht ausgeschlossen werden.

    Aber: Diese gewerbliche Tätigkeit darf nicht nach Außen in Erscheinung treten, so dass hier ein Briefkastenschild ggfs. zu entfernen wäre (BGH, Urteil 10.04.2013 Aktenzeichen: VIII ZR 213/12)

    Zitat

    Außer das wir unterdessen eine Abmahnung erhalten haben mit einer 650,00 Euro Rechnung seines Rechtsanwaltes hinten dran und der Aufforderung die teilgewerbliche Nutzung binnen !!5 Tagen!! einzustellen.

    Die Rechnung würde ich nicht bezahlen, allerdings der Aufforderung Folge leisten.

    Warum greifst Du nicht einfach auf ein Postfach bei der Post zurück? Die sind (abgesehen von der Einrichtung) kostenfrei.

    ok, deine Ausführung ist soweit richtig, nur wird dieser Umstand in keiner Weise vom Fragesteller erwähnt.

    Ja, ist aber für die Beantwortung der Frage nicht unerheblich. Aufgrund der Tatsache, dass es in den letzten 10 Jahren keinen Hausmeister gab, sondern dies die Mieter (teilweise?) erledigt haben, muss es ja irgendeine vertragliche Grundlage geben.

    Dahingehend lässt sich die Frage eigentlich nicht eindeutig beantworten.

    Hallo,

    ob hier sämtliche Hausmeistertätigkeiten selbst suchgeführt wurden, dürfte irrelevant sein.

    Nein, ist es nicht. Wenn diese Tätigkeiten über irgend eine vertragliche Individualvereinbarung auf die Mieter abgewälzt worden sind, kann hier keine einseitige Änderung (bzw. Umlage über die Betriebskostenabrechnung) des Vermieters erfolgen, auch wenn eine entsprechende Öffnungsklausel im Vertrag benannt ist.

    Beinhaltet der Mietvertrag jedoch nur eine Abwälzung des Winterdienstes, bzw. der Grünflächenpflege, können die anderen Hausmeisterkosten umgelegt werden.

    Wie die Hausmeistertätigkeiten vertraglich geregelt sind, geht aus der Fragestellung nicht hervor.

    Zitat

    was fuer Möglichkeiten habe ich in Bezug auf Mietminderung?

    ich verweise hier auf diverse Mietminderungstabellen im Internet. Beachte allerdings, dass eine Minderung erst nach Ankündigung erfolgen kann. Teilst Du das morgen dem Vermieter mit und übermorgen ist der Schaden beseitigt, dann kannst Du für genau einen Tag die Miete mindern.

    Warum habt Ihr die betroffene Wandtapete bei Euch im Bad nicht schnell selbst beseitigt und hier Schadensbegrenzung betrieben? Insbesondere durchnässte Tapete ist in wenigen Minuten entfernt.

    Hallo,

    ob hier ein Hausmeister erforderlich ist, dürfte irrelevant sein. Wichtig ist nur, was im Mietvertrag vereinbart worden ist.
    Wenn es dort schon einen Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung gibt, wären die Kosten zu zahlen.

    Ansonsten bezweifle ich nämlich, dass Ihr sämtliche Hausmeistertätigkeiten selbst suchgeführt habt. Dies beinhaltet mehr, als Schneeschippen oder Gartenpflege.

    Wenn eine Duschkabine verbaut ist, kann der Mieter auch davon ausgehen, dass diese ordnungsgemäß funktioniert.

    Ist die Kabine denn vertraglich erwähnt?

    Ich würde den Vermieter auf den § 535 BGB verweisen und zur Instandsetzung auffordern.

    Zitat

    Dann ging er in sein Büro und machte uns eine Kopie, die ich in die Tasche steckte.
    Ers Zuhause ist uns dann aufgefallen, dass in unserer Kopie trotzdem 31.12.2017 steht.

    Und warum habt Ihr das nicht beim Vermieter reklamiert?

    Ihr könnt dies nicht stillschweigend hinnehmen und dann etwas von Täuschung erzählen.

    Zitat

    Wie sieht es aus, wenn ich schwanger bin: Wäre das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

    Nein, Sonderkündigungsrechte gibt es hier nicht. Da bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter.

    Hallo,

    Zitat

    Wäre eine entsprechende Zusatzvereinbarung somit rechtlich ein Problem, wenn sie formal korrekt und von allen drei Beteiligten unterschrieben ist?

    Nein, Individualvereinbarungen können problemlos vereinbart werden, sofern sich alle Vertragsparteien einig sind.

    Zitat

    Was mich nämlich stutzig macht ist die kurze Zeit von knapp 2 Monaten für ein Urteil.

    Mich macht vielmehr die Tatsache stutzig, dass es sich hierbei ja um ein bahnbrechendes Urteil handeln würde. Die Möglichkeit zur sofortigen fristlosen Kündigung und einer 100% Mietminderung bei verhältnismäßig kleinen Mängeln gab es bis dato noch nicht.

    Ich tippe eher, dass der Fragesteller hier eine Bauchlandung hingelegt hat und aufgrund seines Egos dies aber nicht zugeben möchte.

    Sobald das Aktenzeichen vorliegt, nehme ich das natürlich gern zurück.

    Zitat

    Ich habe den Fall gewonnen

    Kannst Du mir bitte das Aktenzeichen des Urteils benennen? Das würde mich mal brennen interessieren.

    Zitat

    Ich bin ein wenig enttäuscht von den Usern hier. Denn wie schon erwartet kamen nur dumme Antworten ohne Wissen.

    Was hast Du erwartet? hierbei handelt es sich um ein Laien-Forum. Die meisten User hier sind selbst nur Mieter.

    Zitat

    Könntest du das genauer schildern und auch zitieren? Ist nun die ganze II. BV auf geförderte Wohnungen bezogen oder nur der Paragraph 28?

    Hallo,

    ist das echt so schwer? Ein Anwendungsbereich einer Verordnung, bzw. eines Gesetzes muss sich doch logischerweise immer auf das ganze Gesetz/Verordnung beziehen und nicht auf ausgewählte Paragraphen.

    Die 2. BV ist für alle Wohnungen zu berücksichtigen, bei denen die Miete durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden muss. Das ist bei gemeinnützigen Wohnungen (aber nicht Genossenschaften), Sozialwohnungen und steuerbegünstigen Wohnungen der Fall.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__1.html

    Zitat

    Oder einfach die Kaution/zu kaufenden Anteile erhöhen kann, damit dieser Zuschlag wegfällt.

    Darauf dürfte sich kein Vermieter einlassen. Eine Kaution, bzw. Genossenschaftsanteile gehen ja nicht in das Eigentum des Vermieters über, sondern werden Euch in voller Höhe zzgl. Zinsen ausgezahlt, wenn Ihr ausziehen solltet. Davon hat der Vermieter gar nichts.

    Unabhängig davon ist die maximale Höhe einer Kaution gesetzlich geregelt.

    Bei diesem Aufschlag dürfte es auch darum gehen, dass die Abnutzungen der Wohnungen, die der Mieter nicht separat zahlen muss in einer WG einfach höher sind, als in einer "normalen" Wohnung. Weiterhin könnte der Verwaltungsaufwand höher sein, wenn die WG-Mitglieder häufiger wechseln.

    Ich für meinen Teil vermiete gar keine WGs mehr. Der Stress ist mir zu viel.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!