Kündigung trotz Kündigungsverzicht

  • Hallo Zusammen,

    am 1.1.2015 sind mein Partner und ich in eine Wohnung gezogen.

    1.) Bei Vertragsunterzeichnung im November 2014 haben wir uns auf 2 Jahre Kündigungsverzicht geeinigt. Der Vermieter hatte einen Denkfehler und erst 31.12.2017 eingetragen. Als wir ihn darauf aufmerksam machten, korrigierte er dies und schrieb 31.12.2016

    Dann ging er in sein Büro und machte uns eine Kopie, die ich in die Tasche steckte.
    Ers Zuhause ist uns dann aufgefallen, dass in unserer Kopie trotzdem 31.12.2017 steht. :(

    Ja ich weiß, ist dumm gewesen... Jetzt wo wir den Vermieter und seinen Lebensgefährten (der bei Vertragsunterzeichnung auch anwesend war und mittlerweile haben beide in diesem 3-Parteien-Haus auch eine Eigentümergemeinschaft gebildet, weil 2 Wohnungen Vermieter A und 1 Wohnung Vermieter B gehört) kennengelernt haben, sind wir uns sicher, dass dies eine Täuschung war!


    Wir wollen aber hier raus weil
    a) wir jeden Schritt, jedes Gespräch, jedes TV- oder Radiogeräusch unseres Nachbars oben hören. (Wir wohnen in der Mitte und die Mieter aus dem EG haben dasselbe Problem mit uns)

    b) Wir haben einen Garagenstellplatz angemietet. Der Vermieter hat uns ins Gesicht gelogen und behauptet, der zweite Wagen könnte problemlos vor der Türe stehen (großer Wendekreis / Sackgasse). Jetzt im Nachhinein bekommen wir ständig Parkknollen und die Nachbarn erzählen uns, dass die Vermieter immer schon behauptet hätten, dass das Parken kein Problem sei, obwohl es immer schon Streit deswegen gegeben hätte.

    c) Uns wurde ein Mann aus dem Dorf als "Hausmeister" vorgestellt. Wir hätten mit nichts was zu tun und er würde sich um alles kümmern. Steht leider nichts drin dazu im Vertrag. Aber 2 Monate nach unserem Einzug hat sich dieser "Hausmeister", der wahrscheinlich schwarz bezahlt wurde, mit dem Vermieter gestritten und will seitdem nichts mehr mit diesem Haus zu tun haben.

    d) Aus gesundheitlichen Gründen hat mir mein Arzt dazu geraten, noch in diesem Jahr meine Kinderplanung abzuschließen. Da wir ja eigentlich nur bis 31.12.2016 hier wohnen wollten (siehe Erklärung ganz oben), sollten wir jetzt schon in der Kinderplanung sein...
    Wie sieht es aus, wenn ich schwanger bin: Wäre das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?
    Die Wohnung ist zwar 125 qm, aber 1) echt blöd geschnitten - Schlafzimmer hat man kaum Platz um sich mal zu drehen 2) der dritte Raum (im Moment Büro) liegt im 2.OG und ist nur über eine schmale Wendeltreppe begehbar und ist ebenfalls mit so vielen Nischen und Dachschrägen geschnitten, dass sich dort kaum ein Kinderzimmer einrichten lässt.
    3.) Gibt es im Wohnungsflur absolut keinen Platz für Kinderwagen und Co. Im Hausflur könnte ich den Wagen höchstens wenig elegant abstellen und müsste ihn dann immer die Treppe runtertragen ohne Aufzug.


    Habt ihr eine Idee, wie wir aus dem Mietvertrag kommen könnten?

    Danke und viele Grüße
    SportBine

  • Habt ihr eine Idee, wie wir aus dem Mietvertrag kommen könnten?

    Nö, da gibt es keine Idee! Ihr habt einen Kündigungsverzicht für 2 Jahre abgeschlossen und die müsst ihr auch abwohnen, bzw. Miete bezahlen. Wenn der VM mit Absicht oder Schusseligkeit daraus 3 Jahre gemacht hat, könnt ihr das ja an dem Text der Klausel beweisen, oder? Alle von dir vorgebrachten "Mängel" reichen nicht für eine vorzeitige Beendigung des Mievertrages.

  • Ne leider nicht. Da steht ja jetzt nur das übliche Bla Bla mit Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2017. :( :( :(

    Und da mein Partner ja ebenfalls Vertragspartner ist, fehlt mir ja der seriöse Zeuge, richtig?

    Einmal editiert, zuletzt von SportBine (25. Januar 2016 um 12:53)

  • mit Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2016.

    Und da mein Partner ja ebenfalls Vertragspartner ist, fehlt mir ja der seriöse Zeuge


    Der 31.12.2016 doch korrekt, das sind doch die 2 Jahre, die ihr vereinbart habt. Und auch ein Ehe- oder sonstiger Partner ist als Zeuge brauchbar, denn das Gericht kann schon erkennen, wer da lügt.

  • Zitat

    Dann ging er in sein Büro und machte uns eine Kopie, die ich in die Tasche steckte.
    Ers Zuhause ist uns dann aufgefallen, dass in unserer Kopie trotzdem 31.12.2017 steht.

    Und warum habt Ihr das nicht beim Vermieter reklamiert?

    Ihr könnt dies nicht stillschweigend hinnehmen und dann etwas von Täuschung erzählen.

    Zitat

    Wie sieht es aus, wenn ich schwanger bin: Wäre das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

    Nein, Sonderkündigungsrechte gibt es hier nicht. Da bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Deine Punkte stellen keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung dar. Wenn man einen Kündigungsverzicht vereinbart, muss man sich auch grundsätzlich daran halten. Ihr könntet mit eurem Vermieter einen vorzeitige Beendigung aushandeln, like Entschädigungszahlung in Aussicht stellen, Nachmieter stellen oder Ähnliches.

  • Kann es vielleicht auch einfach nur sein, dass er die Änderung nur auf seinem Vertragsexemplar vorgenommen hat und nicht auf Eurem?

    Kündigt doch einfach zum 31.12.2016 und schaut, wie der Vermieter reagiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja, wenn ich ehrlich bin, haben wir da gar nicht drüber nachgedacht, weil er sich schon die Monate nach dem Einzug sehr unfreundlich benommen hat und ständig seine eigenen Aussagen verdreht, die Mieter untereinander aufhetzt und das ältere Paar aus dem EG auch nicht aus ihrem Vertrag früher entlässt.

  • Ich habe ihn jetzt erneut einfach mal um eine Kopie unseres Vertrages gebeten (weil ich unseren nicht mehr finden würde) und wollte so mal elegant sehen, was bei ihm drin steht.

    Aber einfach schon mal kündigen und sehen was passiert, wäre auch interessant...

  • Danke und viele Grüße
    SportBine

    Hallo,

    Frage:

    Ist der Kündigungsverzicht einhergehend mit einer Befristung des Mietvertrages?

    Wenn nein, habt ihr das Recht, nach Ablauf des ersten Jahres den Vertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen, Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. § 550 S. 1 BGB

    Lesen hier:

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/mie…igungsverzicht/

    Gruß

    BHShuber

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