Wohnungstür musste eingestellt werden!

  • Hallo Mietrechtgemeinde,

    Meine Wohnungstür schloss schlecht und schliff auch ein wenig auf dem Boden!
    Ich rief den Vermieter an und dieser beauftragte eine Firma, die die Tür einstellte, der Tischler meinte zu mir, das man diese Türen ab und an einstellen muss, weil die sich aushängen.
    Außerdem wurde durch diese Tür mal eingebrochen(nicht bei mir) d.h. die ist sowieso schon geflickt!

    Jetzt bekomme ich vom Vermieter eine Rechnung!
    Muss ich diese bezahlen?


  • Muss ich diese bezahlen?


    Nö, solche Reparaturen/Instandhaltungen sind immer noch Angelegenheit des Vermieters. Selbst wenn du eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart hättest, gilt die nicht für solche Arbeiten.

  • hmm, weiß ich nicht. Wie hoch ist denn der Rechnungbetrag? Welche Höchstgrenzen sind im Mietvertrag bei der Kleinreparaturklausel vereinbart?

    Wenn wirksam eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde, dann ist man für die Instandhaltung derjenigen Gegenstände zuständig, die im häufigen Zugriff des Mieters liegen, wie bespw. Fenstergriffe, Mischbatterien, usw. Hierunter würde ich auch die Türen zählen, auch wenn sie regelmäßig eingestellt werden müssen.

  • Ich würde mich hier toffer2105 anschließen. Eine Wohnungstür befindet sich im unmittelbaren Zugriff des Mieters. Ich bin mir nicht sicher, ob hier eine Abwälzung über die Kleinstreparaturklausel möglich ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gibt kein Gesetz zu Kleinstreparaturklauseln. Was steht im Mietvertrag?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Rechnung ist ~70€ und die Kleinreparaturklausel ist wohl laut Gesetz 100€!

    Genau, es ist entscheidend was im Mietvertrag drin steht. Damit eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart wurde, bedarf es unter anderem eine Höchstgrenze für den Einzelfall und eine für das gesamte Jahr.

  • So, im Mietvertrag steht

    " den Betrag von 80€, maximal jährlich 6% der Jahreskaltmiete, nicht übersteigen"

    außerdem steht:

    Zur Instandsetzung der Mietsache ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn feststeht, dass der Schaden nicht durch Verschulden des Mieters entstanden ist!

    Also ich habe kein Problem Sachen zu bezahlen, die nunmal halt abnutzen, oder die ich selbst kaputt gemacht habe, aber der Tischler meinte zu mir: Die Türen hängen mit der Zeit halt mal durch!
    So ganz sehe ich es nicht ein, den Betrag von 70€ zu bezahlen!
    Was meint ihr?

  • Also ich habe kein Problem Sachen zu bezahlen, die nunmal halt abnutzen, oder die ich selbst kaputt gemacht habe, aber der Tischler meinte zu mir: Die Türen hängen mit der Zeit halt mal durch!
    So ganz sehe ich es nicht ein, den Betrag von 70€ zu bezahlen!
    Was meint ihr?

    Also ich meine, dass du die Rechnung zahlen musst. Denn die Türen waren bereits eingebaut, als du die Mietsache angemietet hast. Das heißt zwar nicht, dass dir gleich erkennbar war, dass diese Türen regelmäßig eingestellt werden müssen, jedoch muss die Einstellung aufgrund deiner Nutzung erfolgen. Wenn du die Türen nicht nutzen würdest, müssten sie auch nicht eingestellt werden. Auch liegt hier scheinbar eine Regelmäßigkeit vor. Das Einstellen der Türen könnte man auch als Wartung der Türen ansehen. Das könnte Betriebskosten darstellen, die wiederrum jährlich auf dich über eine Abrechnung umgelegt werden können. Andere Türen sind sicherlich nicht so reparatur-/wartungsbedürftig. Dann müsstest du allerdings eine andere Wohnung anmieten.

    Ich würde in diesem Fall die Rechnung bezahlen, weil sie höchstwahrscheinlich in dem Zuständigkeitsbereich fällt. Und das Vermieter-Mieter-Verhältnis bleibt in Ordnung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!