Hausmeister auf der Abrechnung

  • Guten Abend,

    kurze Frage.
    ich wohnte seit elf Jahren in einer Wohnung mit noch einer Partei unter mir. Eine Wohnung im Keller steht leer.
    Letztes Jahr hat der Vermieter einfach einen Hausmeister engagiert obwohl er die Mieter vorher nicht gefragt hat.
    Zehn Jahre hat alles wunderbar geklappt, Schnee räumen usw...
    Die Kosten für diesen Hausmeister ( der übrigens nach einem halben Jahr wieder entlassen wurde, da er die Arbeit nicht richtig gemacht hat und Mieter bedroht hat ) tauchen nun auf der Nebenkostenabrechnung 2015 auf.

    Ich bin inzwischen ausgezogen und der Mieter unter mir, der auch schon 15 Jahre in dem Haus wohnt, geht inzwischen anwaltlich über einen Mieterschutzbund vor.
    Wohl mit Erfolg, wie er mir berichtet hat.
    Um mir erstmal Anwaltskosten zu ersparen nun hier die Frage, wie ist die Situation einzuschätzen ?
    Muss ich diese 78 Euro zahlen oder nicht ..?

    Es ist kein großes Gebäude, also ist ein Hausmeister auch nicht erforderlich.
    Danke für Antworten

  • Hallo,

    ob hier ein Hausmeister erforderlich ist, dürfte irrelevant sein. Wichtig ist nur, was im Mietvertrag vereinbart worden ist.
    Wenn es dort schon einen Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung gibt, wären die Kosten zu zahlen.

    Ansonsten bezweifle ich nämlich, dass Ihr sämtliche Hausmeistertätigkeiten selbst suchgeführt habt. Dies beinhaltet mehr, als Schneeschippen oder Gartenpflege.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ansonsten bezweifle ich nämlich, dass Ihr sämtliche Hausmeistertätigkeiten selbst suchgeführt habt. Dies beinhaltet mehr, als Schneeschippen oder Gartenpflege.

    Hallo,

    ob hier sämtliche Hausmeistertätigkeiten selbst suchgeführt wurden, dürfte irrelevant sein. Wichtig ist nur, auf die Frage des Fragestellers zu antworten.

  • "Meist ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter verpflichtet ist, die in § 2 Ziffer 1 – 17 BetrKV bezeichneten Nebenkosten zu bezahlen. Handelt sich dabei um Nebenkosten, die namentlich in § 2 Ziffer 1 – 16 BetrKV bezeichnet sind, kann der Vermieter diese ohne Weiteres in der künftigen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen und entsprechende Vorauszahlungen einfordern (BGH VIII ZR 80/06 DWW 2007, 19)."

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/neue-nebenkost…is-auf-2-BetrKV

  • Hallo,

    ob hier sämtliche Hausmeistertätigkeiten selbst suchgeführt wurden, dürfte irrelevant sein.

    Nein, ist es nicht. Wenn diese Tätigkeiten über irgend eine vertragliche Individualvereinbarung auf die Mieter abgewälzt worden sind, kann hier keine einseitige Änderung (bzw. Umlage über die Betriebskostenabrechnung) des Vermieters erfolgen, auch wenn eine entsprechende Öffnungsklausel im Vertrag benannt ist.

    Beinhaltet der Mietvertrag jedoch nur eine Abwälzung des Winterdienstes, bzw. der Grünflächenpflege, können die anderen Hausmeisterkosten umgelegt werden.

    Wie die Hausmeistertätigkeiten vertraglich geregelt sind, geht aus der Fragestellung nicht hervor.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Um mir erstmal Anwaltskosten zu ersparen nun hier die Frage, wie ist die Situation einzuschätzen ?
    Muss ich diese 78 Euro zahlen oder nicht ..?

    Es geht um 78 Euro und du denkst darüber nach zu einem Anwalt zu gehen?? Deine Zeit und Nerven möchte ich haben.

    So wie ich die Sache sehe, sind deine Erfolgsaussichten nicht so groß, denn wenn es ein "normaler" Mietvertrag mit Verweis auf die BkVO ist, dann kann der Vermieter einen Hausmeister beauftragen, ohne das mit euch abzusprechen.

    Gruß
    H H

  • Nein, ist es nicht. Wenn diese Tätigkeiten über irgend eine vertragliche Individualvereinbarung auf die Mieter abgewälzt worden sind, kann hier keine einseitige Änderung (bzw. Umlage über die Betriebskostenabrechnung) des Vermieters erfolgen, auch wenn eine entsprechende Öffnungsklausel im Vertrag benannt ist.

    ok, deine Ausführung ist soweit richtig, nur wird dieser Umstand in keiner Weise vom Fragesteller erwähnt.

  • ok, deine Ausführung ist soweit richtig, nur wird dieser Umstand in keiner Weise vom Fragesteller erwähnt.

    Ja, ist aber für die Beantwortung der Frage nicht unerheblich. Aufgrund der Tatsache, dass es in den letzten 10 Jahren keinen Hausmeister gab, sondern dies die Mieter (teilweise?) erledigt haben, muss es ja irgendeine vertragliche Grundlage geben.

    Dahingehend lässt sich die Frage eigentlich nicht eindeutig beantworten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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