Eine Modernisierungsmaßnahme beinhaltet ja alles, d.h. den Umfang und Beginn der Maßnahme, die zu erwartende Mieterhöhung die Fristen und ein Sonderkündigungsrecht, bzw. die Erklärung eines Härtefalls.
Handelt es sich beispielsweise nicht um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB, entfallen ggfs. auch die Ankündigungsfristen von 3 Monaten. Hier könnte der Vermieter schlimmstenfalls eine Durchführung für Mitte Februar ankündigen.
Zum Thema Härtefall: Ich weiß nicht, warum Du einen Härtefall erklären möchtest, aber ich weise dich jetzt schon darauf hin, dass Du die Maßnahme nicht verhindern kannst, wenn dort neue Heiz- und Wasserleitungen durch das Haus gezogen werden müssen. Da kann man deine Wohnung nicht außen vor lassen. Bei Modernisierungsmaßnahmen hast du in erster Linie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Maßnahme für dich nicht zumutbar ist.
Erst wenn ein Umzug aus diversen Gründen nicht zumutbar ist, kannst Du ggfs. einen Härtefall erklären.
Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.
Was schon allein aufgrund des Schreibens des Vermieters nachvollziehbar ist. Das würde mir nicht anders gehen, bzw. würde ich da im Dunkeln tappen.
Bei einer richtigen Modernisierungsankündigung wüsstest Du, was in deiner Wohnung konkret gemacht wird, wann das durchgeführt wird, wie lange das dauert, wie hoch die Beeinträchtigung ist und was der Spaß am Ende kostet.
Hieran könntest Du dann entscheiden, ob das das durchmachen willst, oder auch nicht.
Und wie schon erwähnt: Wende dich an einen Anwalt. Ich denke auch, dass dich eine richtige Modernisierungsankündigung überfordern wird (das ist nicht schlimm).