Beiträge von Leipziger82

    Der Boden ist nicht Gegenstand des Mietvertrags.

    In dem Fall muss so etwas dann auch konkret vertraglich ausgeschlossen werden. Miete ich eine Wohnung an, in der ein Laminatboden verbaut ist, dann kann ich davon ausgehen, dass dieser zur Mietsache gehört.

    Aber wie Fruggel schon schrieb: Die Alternative wäre hier die Leihe und auch hier haftest Du nicht für Abnutzungen, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstehen.

    Wir hatten vor einigen Jahren schon mal die Räume neu gestrichen, dabei auch einige Wände farbig (rot bzw. anthrazit).

    Das ist der springende Punkt. Bunte Wände (die nicht mehr pastellfarben sind) gelten als Beschädigung der Mietsache und müssen in der Regel in Ordnung gebracht werden.

    Im Zweifel würde ich aber mit dem Vermieter sprechen und ggfs. eine Vorabnahme vereinbaren.

    Mein Tipp: Kläre dies mit einem Anwalt ab.

    Theoretisch ist eine Mietminderung möglich, wenn die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, allerdings benötigt es hier meiner Meinung nach einen unmittelbaren Verstoß gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung, d.h. einen mietrechtlichen Bezug.

    Hier sehe ich eher strafrechtliche Probleme für die der Vermieter ggfs. nichts kann. Die Ausnahme wäre hier die Geruchsbelästigung aus dem Zimmer. Beleidigungen oder körperliche Angriffe nach einem Streit sehe ich eher nicht als Grund für eine Mietminderung.

    Aber: Auch die Zettel miteinander verglichen haben über einen Zeitraum von 4 Jahren einen 3x höheren Verbrauchswert angezeigt. Es geht hier um den reinen Verbrauch, der über die Messgeräte (digital) ausgewertet wird.

    Verbrauch in kWh oder der Verbrauch in Einheiten, also die Zahl, die auf dem Heizkostenverteiler steht?

    Letzteres ist eigentlich irrelevant, weil das nur ein Verteiler ist. Was zählt, ist der Verbrauch in kWh oder das liebe Geld.

    Oder anders: Wir haben in einem Objekt die Heizkostenverteiler tauschen lassen und sind auf ein anderes Fabrikat gewechselt: Vorher hatten wir in einem Raum einen Verbrauch von 1.000 Einheiten, nach dem Tausch nur noch 100. Die Kosten sind aber gleich geblieben.

    Ob die Mietminderung in der Höhe rechtens ist, kann man aus der Ferne nicht sagen. Was ich sagen kann ist, dass eine falsche oder zu hohe Mietminderung im E-Fall zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Ich würde so etwas niemals ohne Rücksprache mit einem Anwalt machen.

    Hier ist ja nicht einmal die Ursache des Schimmels bekannt.

    Im Übrigen mindert man immer von der Warmmiete und nicht von der Kaltmiete

    aber was mir momentan Google ausspuckt sieht es aus wie 15% für jedes Zimmer was zu 60% führt.

    Die Rechnung verstehe ich nicht. Es wird (hier im Beispiel) um 15% pro Zimmer gemindert. Wenn der Schimmel in der gesamten Wohnung ist, dann sind das immer noch 15%, aber nicht anteilig für das Zimmer, sondern die gesamte Wohnung.

    Angenommen, Du hättest eine 8-Raumwohnung, wäre ich ja mit deiner Rechnung bei 120% und ihr würdet noch Geld vom Vermieter bekommen ;)

    Im Internet findet man diverse Prozentangaben, nach meiner Recherche wäre sogar bis 100% rechtens gewesen

    Und das ist genau der Grund, warum man hier einen Anwalt einschalten sollte. Die Mietminderungsspanne liegt - je nach Größe und Ursache des Befalls - zwischen 0-100%.

    Eine Mietminderung von 100% wäre dann möglich, wenn die Wohnung praktisch unbewohnbar ist. Bei einer Minderung von 50%, wäre auch eine massive Beeinträchtigung erforderlich.

    Die Frist ist nicht falsch berechnet. Letztendlich beträgt die Frist doch "mindestens" 3 Monate. Hier ist der Vermieter ggfs. davon ausgegangen, dass dich das Schreiben nicht mehr bis zum 3. Werktag im Dezember erreicht und ist hier auf Nummer sicher gegangen. Er hätte theoretisch auch zum 30.06.2023 kündigen können.

    Unwirksam wäre das nur gewesen, wenn er zum 31.01. gekündigt hätte.

    Ein richtiger Grund war auch nicht ausführlich genannt. Nur das es um Trennung geht und er die Wohnung selbst braucht.

    Die Aussage: Er hat sich von seiner Frau getrennt und braucht die Wohnung ab dem 01.03. selbst ist ggf. vollkommen ausreichend. Oder welche Infos erwartest Du da noch?

    Mein Einschätzung: Die erste Kündigung war ggfs. unwirksam. Du hast diese abgelehnt, der Vermieter hat das akzeptiert. Folglich ist die Kündigung zum 29.02. vom Tisch und es wird dir eine neue Kündigung zugestellt, allerdings mit aktualisierter Frist.

    So werde ich vermutlich die Tapeten in der gesamten Wohnung entfernen müssen, auf den Putz eine Nikotinsperre auftragen, neu tapezieren und dann streichen müssen.

    Korrekt. Das wäre der einzig sinnvolle Weg. Aus eigener Erfahrung kann es sogar sein, dass Du hier mehrfach streichen musst, weil das "Nikotingelb" wieder durchdrückt.


    Hier wollte ich nun mal nachfragen, wie die Einschätzung ist, ob nicht vllt doch der Vermieter für die Renovierung der Wohnung zuständig ist, bzw. sich an dieser finanziell beteiligen muss.

    Nein, das muss er nicht. Es heißt "gemietet, wie gesehen", zumal Dir ja konkret gesagt wurde, was noch gemacht wird.

    Ein Haus mit zwei Etagen? Bist Du denn überhaupt zur einer Trinkwasserbeprobung verpflichtet?

    .Die Chance steht sehr gut ,das es nur in der unteren Wohnung Probleme mit Legionellen gibt .

    Die Wahrscheinlichkeit, dass nur eine positive Trinkwasserprobe (also mit Befall) in einer Wohnung genommen wird, liegt praktisch bei null.

    Zum einen erfolgt die Probeentnahme immer am weitesten entfernten Punkt, also in der obersten Wohnungen, zum anderen zirkuliert das Warmwasser in den Leitungen. Selbst wenn die Ursache des Befalls also in der unteren Wohnung liegt, wandern die Legionellen gleichmäßig durch den gesamten Wasserkreislauf.

    Selbst einen Befall in den Armaturen wirst Du nicht feststellen können, weil die Armaturen vor der Probeentnahme abgeflammt werden und man dort auch für einige Sekunden das Wasser laufen lassen muss.

    Verletzt der Mieter seine Obhutspflicht wenn er über lange Zeit keine Wasserleitung benutzt ?

    Nach meiner persönlichen Einschätzung, die im E-Fall aber irrelevant ist: Nein. Nutze ich eine Wasserleitung über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht, befindet sich darin auch kein stehendes Wasser und folglich kann sich auch kein Legionellenbefall bilden.

    Mal weg vom Rechtlichen: Bevor man Bemühungen anstellt und mit großem Aufwand die Ursache ermittelt, wäre es nicht einfacher, sich mit dem Mieter an einen Tisch zu setzen und ggfs. auch zu klären, ob man den Mieter bei einem Kauf einer Mischbatterie unterstützt?

    Eine Modernisierungsmaßnahme beinhaltet ja alles, d.h. den Umfang und Beginn der Maßnahme, die zu erwartende Mieterhöhung die Fristen und ein Sonderkündigungsrecht, bzw. die Erklärung eines Härtefalls.

    Handelt es sich beispielsweise nicht um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB, entfallen ggfs. auch die Ankündigungsfristen von 3 Monaten. Hier könnte der Vermieter schlimmstenfalls eine Durchführung für Mitte Februar ankündigen.

    Zum Thema Härtefall: Ich weiß nicht, warum Du einen Härtefall erklären möchtest, aber ich weise dich jetzt schon darauf hin, dass Du die Maßnahme nicht verhindern kannst, wenn dort neue Heiz- und Wasserleitungen durch das Haus gezogen werden müssen. Da kann man deine Wohnung nicht außen vor lassen. Bei Modernisierungsmaßnahmen hast du in erster Linie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Maßnahme für dich nicht zumutbar ist.

    Erst wenn ein Umzug aus diversen Gründen nicht zumutbar ist, kannst Du ggfs. einen Härtefall erklären.

    Ich bin mit den Folgewirkungen beider Verhaltensweisen gerade überfordert.

    Was schon allein aufgrund des Schreibens des Vermieters nachvollziehbar ist. Das würde mir nicht anders gehen, bzw. würde ich da im Dunkeln tappen.

    Bei einer richtigen Modernisierungsankündigung wüsstest Du, was in deiner Wohnung konkret gemacht wird, wann das durchgeführt wird, wie lange das dauert, wie hoch die Beeinträchtigung ist und was der Spaß am Ende kostet.

    Hieran könntest Du dann entscheiden, ob das das durchmachen willst, oder auch nicht.

    Und wie schon erwähnt: Wende dich an einen Anwalt. Ich denke auch, dass dich eine richtige Modernisierungsankündigung überfordern wird (das ist nicht schlimm).

    Es gibt meines Wissens keine vertragliche Pflicht, die Wasserleitungen regelmäßig zu spülen.

    Kurz und knapp: Es ist bei einer Leitung, in welcher Wasser zirkuliert, praktisch unmöglich, den konkreten Verursacher herauszufinden. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass der Mieter darunter ebenso kein Wasser in der Küche abnimmt, bzw. vielleicht nur kaltes.

    Bei dem Schreiben handelt es sich nicht um eine Modernisierungsankündigung, auch wenn es so im Betreff geschrieben steht. Da steht weder etwas von der Dauer/dem Umfang der Durchführung, es wird keine Mieterhöhung erwähnt, oder dass Du ein Sonderkündigungsrecht hast.

    Wenn Du jetzt keinen Anwalt einschalten willst, dann kläre das vorab mit dem Vermieter.

    Wenn er keine Mieterhöhung machen will, dann wäre das ok, auch wenn die Termine rechtzeitig angekündigt werden sollten.

    Anfang Januar gab es eine allgemeine Modernisierungsankündigung (neue Heizung, Aussendämmung, neue Balkontüren (kein Fenstertausch, obwohl so alt wie die alten Balkontüren). Ohne zeitliche Angabe wann die Arbeiten durchgeführt werden sollen noch wie stark die Miete steigen soll? Muss nicht mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden mit genauen Angaben was, wann und wie teuer es wird?

    Schwer zu sagen, ob der Austausch der Balkontüren überhaupt eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Das wäre nur der Fall, wenn hierdurch eine Energieeinsparung erreicht wird. Wenn die Balkontüren aktuell einfach verglast sind und nun Türen mit Doppel- oder Dreifachverglasung eingebaut werden sollen, wäre das eine Modernisierung.

    Handelt es sich um einen einfachen Austausch und keine Verbesserung, dann wäre das auch keine Modernisierungsmaßnahme, sondern eine Instandsetzung. Hier wäre eine Ankündigungsfrist von 10 Tagen ausreichend.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du ja schon beim Mieterschutzbund. Den Sachverhalt würde ich dort noch einmal vortragen.

    zusätzlich zu den Ausführungen von Fruggel würde ich den Vermieter auch mal nach dem Zeitwert der Möbel fragen. Wenn diese alt sind, dürfte der Zeitwert ggfs. gegen Null gehen.

    Nun bin in ausgezogen, erneut kein Übergabeprotokoll und er behält mein Kaution ein und bezieht sich auf eine Klausel des Vertrags: "Die Wohnung ist in einem Zustand zurück zu geben, welcher dem des Einzuges entspricht."

    Dann berufe dich auf das Protokoll bei Einzug, in welchem die Möbel nicht erwähnt sind ;)

    Wenn dort einfach nur falsche Zählerstände angewendet worden sind, dann ist das ein inhaltlicher Fehler. Ein formeller Fehler würde u.a. dann vorliegen, wenn beispielsweise ein falscher Verteilerschlüssel angewendet worden ist, der Abrechnungszeitraum nicht stimmt oder deine Vorauszahlungen nicht ausgewiesen sind.

    Oder anders: Die Formellen Fehler beziehen sich auf die Struktur und die wesentlichen Angaben einer Abrechnung. Hier sind die Angaben ja vorhanden, wenn auch falsch.

    Die Frage ist ja erst einmal, ob diese Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen. Hierzu bedarf es ja einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, bzw. einer Öffnungsklausel, die es dem Vermieter gestattet, neue Betriebskostenarten umzulegen.

    Kann man erwarten, dass die Kostenumlage nach Wohnungsgrösse erfolgt, da ja in einer grossen Wohnung mutmasslich mehrere Personen wohnen?

    Diese Diskussionen hatten wir bei einer Umstellung vor Jahren auch schon. Es gibt auch große 3-4 Raumwohnungen, die von ein bis zwei Personen bewohnt werden, auf der anderen Seite gibt es auch kleine 2-Raumwohnungen, in denen eine Familie mit Kind wohnt.

    Die Rechnung Viele Personen = Viel Dreck wird nicht aufgehen, weil es einfach zu viele Eventualitäten gibt.

    Beispiel: In der 3-Raumwohnung arbeitet der Mann im Homeoffice, Frau und Kind gehen jeweils einmal am Tag hoch und runter. In der benachbarten Einraumwohnung wohnt ein Arbeitsloser mit Hund (natürlich stark haarend), der 2-3 mal das Haus verlässt und zwischendurch auch mehrfach am Tag den Kumpel im 3. OG des gleiches Hauses besucht. Wer macht da mehr Dreck?

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die logischste Aufteilung ist die nach Anzahl der Wohnungen, d.h. jede Wohnung zahlt den gleichen Betrag.

    Gerichtsfest ist schwierig....Ich wurde tatsächlich einfach mal unverbindlich an das Bauordnungsamt herantreten und die Frage genau so stellen, d.h. Raum gehörte erst zu deiner Wohnung, wurde dann aber verschlossen und Du hast jetzt "Angst" bezgl. des fehlenden Brand- und Schallschutzes.

    Vorab kann man den Sachverhalt auch schriftlich (!) an den Vermieter stellen und diesen zur Klärung auffordern.

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