Laminat - Keine Trittschalldämmung und nächtliche Ruhestörung

  • Ich wohne in einem Fünfparteienhaus auf der ersten Etage. Über meinem Schlafzimmer befindet sich ein Mansardenzimmer, welches vor meiner Anmietung zu meiner Wohnung gehörte, aber zu Beginn meines Mietverhältnisses von dem Mieter über mir übernommen wurde. Laut Regelung der Vermietergesellschaft darf aber dies Zimmer nicht als Wohnraum genutzt werden. Das wurde gleich zu Beginn meiner Anmietung von dem Mieter ignoriert, und der hat Laminat verlegt und Weiteres. Aber ohne Trittschalldämmung, sowohl keine Dehnungsfuge zu den Wänden hin, als auch nicht unter dem Laminat selbst. Jetzt liegt das Zimmer direkt über meinem Schlafzimmer, und ich werde jede Nacht um 01:45 Uhr geweckt, wenn der zur Arbeit geht. Das Zimmer hat keine direkte Verbindung zu der eigentlichen Wohnung, ist nur über einen kurzen Flur zu erreichen. Anfragen meinerseits bei der Vermietergesellschaft werden immer abgewimmelt, man kennt sich von früher. Klarer Fall von Vitamin B.

    Muss ich das hinnehmen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Wenn sich der Vermieter quer stellt, bzw. nichts machen will, würde mir noch die Option des Bauordnungsamtes einfallen. Wenn das Zimmer nicht als Wohnraum genutzt werden darf, dann vermutlich, weil die behördliche Erlaubnis nicht erteilt, bzw. keine Umnutzung beantragt worden ist.

    Wenn der Raum ursprünglich zu deiner Wohnung gehört hat, dann vermute ich mal stark, dass bei der damaligen Trennung kein Brandschutz beachtet wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Morgen, vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der fehlende Brandschutz ist sicher ein Thema, aber ich kann leider immer nur vermuten. Ich habe als einzige Bestätigung lediglich die Aussage eines ehemaligen Feuerwehrmanns, der auch in unserem Quartier wohnt. Ob sich da noch eine valide Aussage per Anruf bei der Feuerwehr lohnt, Datenschutz könnte ja ein Problem darstellen?

    Überhaupt habe ich keine gerichtsfeste Bestätigung über die verbotene Nutzung des Zimmers, eben nur die Aussage der Sachbearbeiterin der Vermietergesellschaft, die ja aber mit dem Mieter bekannt ist. Von dem Mieter habe ich auch ähnlich verlautendes gehört. Aber so richtig sicher bin ich nicht.

    Hast du oder die Anderen eine Idee dazu, wie ich die Frage gerichtsfest beantwortet bekomme?

    Schon mal DANKE von mir an dieser Stelle!

    Bitte keine Vollzitate!

  • Gerichtsfest ist schwierig....Ich wurde tatsächlich einfach mal unverbindlich an das Bauordnungsamt herantreten und die Frage genau so stellen, d.h. Raum gehörte erst zu deiner Wohnung, wurde dann aber verschlossen und Du hast jetzt "Angst" bezgl. des fehlenden Brand- und Schallschutzes.

    Vorab kann man den Sachverhalt auch schriftlich (!) an den Vermieter stellen und diesen zur Klärung auffordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82

    Jo, Danke! Aber das Konstrukt des fehlenden Brandschutzes ist ja auch nur eine faktisch unbestätigte Vermutung. Ich kann schlecht lügen, auch wenn es dem eigenen Vorteil dient, und der Verlust der Korrektheit wäre hier katastrophal. Ich würde das komplette Problem gerne dem Bauordnungsamt schildern mit der Hoffnung, Bestätigung und Unterstützung zu bekommen - wenn's denn Sinn macht?

  • Ich würde das komplette Problem gerne dem Bauordnungsamt schildern

    Genau darum geht es. Es geht nicht darum, dass man Lügen soll. Einfach nur eine Anfrage. Und dabei geht es ja nicht nur um den Brandschutz, sondern darum, dass das Zimmer vielleicht gar nicht als Wohnraum genutzt werden darf.

    Der Vermieter bekommt aber dann eventuell mit dem Bauamt zu tun und erhält entsprechende Auflagen. Deshalb wäre es fair, zuvor mit dem Vermieter zu sprechen um zu klären, ob er eine Lösung anbieten kann.

    Nun liegt es einzig und allein an dir. Über den Vermieter gehen und nochmal versuchen etwas zu erreichen, beim Bauamt anfragen, oder zu einem Anwalt um zu prüfen, ob man irgend eine gerichtliche Verfügung durchsetzen kann.

  • Peeches: Eine Vermutung ist ja keine Lüge. Man kann sich aufgrund des bekannten Sachverhaltes ja einfach Sorgen machen, dass was passieren kann. Ich gehe da aber mit Fruggel mit. Ich würde nochmal den Vermieter kontaktieren. Dieses mal aber schriftlich (auch nicht per Mail)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • (@) Leipziger82, Fruggel,

    Als Abschlussbemerkung möchte ich noch einmal Danke sagen. Die Richtung ist jetzt vorgezeichnet, und ich kann mich, wieder zuversichtlich, ans Werk machen.

    Bis denn dann

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