Ich schließe mich H Hamburg an.
Also kann ich das nächste mal, wenn ich unangenehme Post erwarte, einfach den Briefkasten mit Papier vollstopfen oder gleich zukleben?
Wenn der Vermieter hier nachweisen kann, dass der BK tatsächlich überfüllt war und das Schreiben deswegen nicht zugestellt werden konnte, hat der Vermieter keine schlechten Karten.
ZitatOder ums noch deutlicher zu sagen, in dem Briefumschlag, in dem angeblich die Bka war, und der angeblich zurück kam, weil angeblich der Briefkasten voll war, könnte genauso gut eine Weihnachteskarte drin gewesen sein.
Bei keinem Schreiben dieser Welt, welches via EW-Einschreiben versendet wurde, kann der Inhalt des Schreibens tatsächlich nachgewiesen werden.
Also könnte ich pro Forma bei jedem Schreiben behaupten, der Umschlag war leer oder der Vermieter hat mir verspätete Weihnachtsgrüße hinterlassen?