Beiträge von Leipziger82

    Ich schließe mich H Hamburg an.

    Also kann ich das nächste mal, wenn ich unangenehme Post erwarte, einfach den Briefkasten mit Papier vollstopfen oder gleich zukleben?

    Wenn der Vermieter hier nachweisen kann, dass der BK tatsächlich überfüllt war und das Schreiben deswegen nicht zugestellt werden konnte, hat der Vermieter keine schlechten Karten.

    Zitat

    Oder ums noch deutlicher zu sagen, in dem Briefumschlag, in dem angeblich die Bka war, und der angeblich zurück kam, weil angeblich der Briefkasten voll war, könnte genauso gut eine Weihnachteskarte drin gewesen sein.

    Bei keinem Schreiben dieser Welt, welches via EW-Einschreiben versendet wurde, kann der Inhalt des Schreibens tatsächlich nachgewiesen werden.
    Also könnte ich pro Forma bei jedem Schreiben behaupten, der Umschlag war leer oder der Vermieter hat mir verspätete Weihnachtsgrüße hinterlassen?

    Zitat

    Ist Gipskarton (rechtlich gesehen) ein geeigneter Baustoff in Bädern?

    Absolut! Letztendlich wird eine Rigipsplatte auch verputzt, bzw. grundiert, so dass auch in Feuchträumen wenig passieren kann.

    Zitat

    Ist der Mieter verpflichtet die Kosten zu übernehmen

    Solange der Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich durch den Mieter entstanden ist, muss er auch nichts instand setzen.
    Das ist Aufgabe des Vermieters. Hier der Verweis auf § 535 BGB.

    Müssen ja komische Verhältnisse (gewesen) sein, wo der BK übervoll war und NICHTS mehr hinein passte...:rolleyes:

    Sowas erlebe ich tagtäglich. Hier reicht es schon aus, dass Tageszeitungen empfangen werden und diese für 3-4 Tage nicht aus dem BK entfernt worden sind.

    Gerade DIESE Linie funktioniert NICHT.

    Ich weiß gerade nicht, was Du damit meinst.

    Es ist völlig egal, welche Verwandtschaftsverhältnisse hier vorliegen. Egal ob Schwester, Mutter oder Tochter: Ein Anspruch auf einen Mietvertrag besteht grundsätzlich nicht, wenn der Hauptmieter ausziehen möchte.

    Woher hast Du die Info, dass Ehegatten einen Anspruch auf einen Mietvertrag haben? Mit ist hier nur der § 1568a BGB bekannt, aber hier geht es ja darum, dass der Fragesteller überhaupt kein Hauptmieter, ergo Untermieter ist.

    Wenn der Briefkasten voll war, dann gibt es auf dem Umschlag einen entsprechenden Vermerk. Das wäre ggfs. ein Nachweis des Vermieters.
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Abrechnung verfristet ist. Er hätte diese ja auch fristgemäß an die korrekte E-Mail-Adresse versenden können.

    Wenn die Wohnung in neutralen Farben gestrichen ist und lediglich normale Abnutzungsspuren vorhanden sind, sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich.

    Ähnlich sieht es mit den Bodenbelägen aus. Normale Abnutzungsspuren müssen die Mieter nicht bezahlen.

    Zitat

    Der Vermieter hat Schlüssel und führt Besichtigungen durch. Dazu räumt er die, noch verhanden Möbel um.
    Darf er das? Was passiert, wenn bei Besichtigungen etwas beschädigt wird oder abhanden kommt?

    Sofern hier hierfür nicht die ausdrückliche Genehmigung von Euch hat, darf er das nicht. Das wäre Hausfriedensbruch.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm

    Tue ich nicht ;)

    Für mich liest sich die Techem-Abrechnung so, als wären die verbrauchsabhängigen Heizkosten nicht auf den Nutzungszeitraum umgerechnet worden. Techem wollte mir sie auch nicht erklären "Da müssen sie sich an Ihren Vermieter wenden". Toller Verein.

    Die Techem arbeitet im Auftrag des Vermieters und im Zweifel auch mit den Werten des Vermieters. Hat dieser keine Zwischenablesung vorgenommen, dann kann da auch Techem wenig machen.

    Nochmal, besprechen kann man was man will, vieleicht wurde das sogar besprochen.

    Das sehe ich ähnlich. Die Maklerin wird sich das sicher nicht ausgedacht haben. Wenn es sich der Vormieter aber kurzfristig anders überlegt und kein Aufhebungsvertrag per 31.03.16 mit dem Vermieter vereinbart wurde, kann der Makler hier gar nichts tun.

    Wie gesagt: Du hast derzeit nicht einmal eine Garantie vor dem 01.06. die Wohnung beziehen zu können.

    Der Vermieter hat die Lösung mit dem Untermieter ja schon abgelehnt...

    Mit welchem Grund? Letztendlich ist es aber auch egal. Bei einer Verweigerung einer Untervermietung ergibt sich für dich nur ein Sonderkündigungsrecht. Da dies aber mit einer Frist von 3 Monaten verbunden ist, ändert sich für dich nichts.

    Zitat

    Oder bekomme ich Probleme mit dem Gesetz?

    Eher Probleme mit dem Vermieter. An deiner Stelle würde ich die Sache mit der Untervermietung vergessen. Du haftest nämlich weiterhin für die Wohnung. Was passiert beispielsweise, wenn sich der Untermieter dann plötzlich weigert, zum vereinbarten Termin auszuziehen?

    Zitat

    Er möchte den Wohnungsschlüssel, damit er oder der Handwerker jederzeit rein kann.

    Wenn er Dir mit der Kündigungsfrist nicht entgegen kommt, dann würde ich das auch nicht. Einen Anspruch auf Herausgabe eines Schlüssels hat er nicht.

    Ich würde ihm also einen Übergabetermin zum offiziellen Mietende "anbieten".
    Ansonsten wäre es hier wichtig, tatsächlich einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.16 zu schließen, sonst besteht die Gefahr, dass Du noch bis zum 30.06. zahlst.

    Solange vorab keine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, wonach Du eher aus dem Mietverhältnis kommst, hast Du hierauf auch keinen Anspruch.

    Letztendlich entscheidet der Vermieter, an wen der vermietet. Er muss keinen einzigen Nachmieter akzeptieren.

    Zitat

    Zudem möchte er im April schon ungehinderten Zugang zur Wohnung, um Renovierungsarbeiten durchführen zu können - obwohl die Wohnung erst vor einem Jahr (vor meinem Einzug) von ihm renoviert wurde.

    Was heißt denn ungehindert?
    Wenn dein Mietverhältnis bis zum 30.04.2016 läuft, hast Du auch Anspruch auf eine umfassende Nutzung der Mietsache. Kleinere Instandsetzungsmaßnahmen hast Du zwar grundsätzlich zu dulden, aber sicher keine großen Renovierungsmaßnahmen für den Neumieter.
    Das würde ich dem Vermieter auch so klar machen.

    Warum hast du dich hier angemeldet? Um etliche Minuten deines Lebens zu opfern, um hier unsäglich lange Romane zu schreiben?

    Um beim Thema Gesetze zu bleiben, die deiner Meinung nach eingehalten werden sollen, verweise ich auf den Paragraphen 185 StGB.

    Oder spielt der hier keine Rolle, weil Du diesen nicht für deine Zwecke nutzen kannst?

    Es ist mir völlig unklar, wie man hier mit zweierlei Maß messen kann.

    Zum Thema: Es gibt massig schwarze Schafe unter den Vermietern. Es lohnt sich hier nicht, sich über jeden aufzuregen.

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