Zustellung Nebenkostenabrechnung

  • Hi ihr Lieben,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen :(
    Ich bin Mitte 2014 aus meiner Wohnung ausgezogen, habe meine neue Adresse meinem alten Vermieter mitgeteilt, Telefon und Mail sind gleich geblieben und diesem auch bekannt.
    Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten auf meine altbekannte Mailanschrift. Im Verlauf darunter sehe ich, dass mein Vermieter diese Ende 2015 an eine ominöse E-Mail-Adresse gesendet hat, welche er wohl dachte sei meine Arbeitsmailadresse (ist jedoch völlig falsch) und mir eine Nachzahlung mitteilt. Diese Woche nun hat er diese Mail nun an meine richtige private Adresse gesendet.
    Nun zur Frage: zähl dies nun? Obwohl meinem Vermieter alle meine Kontaktdaten bekannt sind, schickt er die Abrechnugn einfach eine meine vermeintliche Arbeistadresse - droht nun mit Verzugszins und Anwalt. Per Post habe ich diese nie erhalten. Offensichtlich kennt er auch meine Mail-Adresse, welche er ja nun jetzt verwendet.
    Kann er die Summe nun trotzdem verlangen? Es ist einfahc eine Frechheit, dass er die Unterlagen an ein Gruppenpostfach meiner Arbeit senden möchte...
    Danke euch für Euren Rat!

  • Der Vermieter hat nachzuweisen, dass die Rechnung bis spätestens 31.12.2015 bei Ihnen eingegangen ist.
    Das dürfte, nach Ihren Worten, sehr schwer fallen. Jetzt ist diese Forderung verfristet.

  • Danke dir Kolinum!
    Er behauptet er habe versucht mir diese postalisch zuzusenden und eine Mitteilung bekommen, der Briefkasten sei voll. Ich nehme an, es war Weihnachten da ich da 1 Woche verreist war. Ist dies nun mein Verschulden? Danach hat er keine Zustellung mehr versucht und keine Kenntnis davon gehabt. Nun droht er mit Klage etc....

  • Hallo Strubelpeter,

    es zählt einzig und allein, wann Du die BK-Abr. bekommen hast. Anschliessend hast Du dreissig Tage Zahlungsfrist.
    Uups... Wenn der Abrechnungszeitraum am 31.12.2014 endete, hätteste die Abr. bis zum 31.12.2015 bekommen müssen. Danach kann der VM keine Nachforderungen mehr stellen, jedoch hätte er Guthaben zu erstatten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. März 2016 um 18:33)

  • Das geschieht dem Vermieter recht. Solche Looser haben es sich redlich verdient.
    Es wundert mich immer wieder, wie man zur letzten Frist noch Post verschicken kann.

  • Das geschieht dem Vermieter recht. Solche Looser haben es sich redlich verdient.


    Ein Einwurfeinschreiben wäre ja auch viel zu teuer gewesen...

  • Wenn der Briefkasten voll war, dann gibt es auf dem Umschlag einen entsprechenden Vermerk. Das wäre ggfs. ein Nachweis des Vermieters.
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Abrechnung verfristet ist. Er hätte diese ja auch fristgemäß an die korrekte E-Mail-Adresse versenden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo ihr Lieben,
    zumindest schreibt er in seiner Mail, dass der Brief mit dem Vermerk "Briefkasten voll" zu ihm zurückkam.. und das wäre dann wohl Ende 2015 gewesen. Ich selbst kann es jedoch nicht belegen, da ich davon keine Kenntnis hatte. Bis heute kam das Schreiben zumindest nicht per Post zu mir, per Mail dann erst März 2016 (zumindest an meine bekannte Adresse).
    Es geht hier auch nicht um einen hohen Betrag.. mich ärgert es nur dermaßen, dass er meine Arbeit kontaktiert und womöglich dort auch Post hinsendet (ich bin dort nicht mehr beschäftigt) obwohl alle meine Kontaktdaten bekannt sind. Dazu noch der Ton in den Mails und nun eine Zahlungsfrist von 2 Tagen regen mich so auf, dass ich das tatsächlich nicht mehr zahlen mag.
    Danke euch für euren Rat :)

  • Warum hast Du dem Vermieter denn überhaupt deine Dienst-Adresse mitgeteilt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn der Vermieter wirklich nachweisen kann, dass der Brief vor dem 31.12.2015 zugestellt werden sollte und dies nicht ging, weil der Briefkasten voll war, dann wäre ich mir nicht so sicher, dass die Verfristung eingetreten ist, schließlich hast du die Zustellung "vereitelt".

    Zusätzlich stehen weitere Zustellversuche auch auf der Habenseite des Vermieters, auch wenn es an eine falsche Email-Adresse war. Er kann nachweisen, dass er versucht hat, dir die Abrechnung zu schicken.

    Bei solchen Sachen kannst du keine Rechtsicherheit haben, bis ein Richter darüber entschieden hat. Und da weiß man nie was rauskommt.

    Du musst jetzt entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst, verklagt zu werden und im Falle einer Niederlage die Kosten zu bezahlen.

    Ich würde, wenn es um einen geringen Betrag geht, lieber zahlen, als den ganzen Ärger und das Risiko auf mich zu nehmen. Scheinbar war dein Briefkasten ja wirklich überfüllt, so dass dein Vermieter den Nachweise haben sollte.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    wenn der Vermieter wirklich nachweisen kann, dass der Brief vor dem 31.12.2015 zugestellt werden sollte und dies nicht ging, weil der Briefkasten voll war, dann wäre ...


    Müssen ja komische Verhältnisse (gewesen) sein, wo der BK übervoll war und NICHTS mehr hinein passte...:rolleyes:

  • Nun ja, ich beziehe Tageszeitung, kann mir schon vorstellen dass ein Postbote nicht die Zeit hat, diese erst herauszupopeln um dann einen Brief einzuwerfen. Jedoch reicht dieser einmalige Versuch?
    Es kann doch nicht sein, dass er sich einfach eine Mailadresse ausdenkt... Leider findet man dazu auch im Netz nichts zum Thema "voller Briefkasten". :/ Warum muss man dann auch 2 Wochen vor Jahresende damit ankommen.. Der ehem. Vermieter wohnt auch noch im selben Ort...

  • Nun ja, ich beziehe Tageszeitung, kann mir schon vorstellen dass ein Postbote nicht die Zeit hat, diese erst herauszupopeln um dann einen Brief einzuwerfen. Jedoch reicht dieser einmalige Versuch?
    Es kann doch nicht sein, dass er sich einfach eine Mailadresse ausdenkt... Leider findet man dazu auch im Netz nichts zum Thema "voller Briefkasten". :/ Warum muss man dann auch 2 Wochen vor Jahresende damit ankommen.. Der ehem. Vermieter wohnt auch noch im selben Ort...


    ... und hat wohl vergessen, den übervollen BK mit Ablichtung einer Tageszeitung-Titelseite (wegen des Datums) zu fotografieren...

  • Hallo Strubelpeter,

    solange du auf die emails des Vermietes nicht reagierst, gelten die als nicht zugestellt. Also nicht darauf reagieren. Wenn dein Ex VM was von dir will, ausschließlich gelbe Post.

  • Mein ehem. Vermieter beleidigt mich in seinen Mails sehr da ich aus seiner Sicht nicht geantwortet habe und droht mir mit einem Anwalt. Man darf nicht vergessen dass ich bis Anfang der Woche von allem keine Kenntnis hatte und da finde ich sein Verhalten nun wirklich nicht passend oder angebracht, da ich finde man sich grundsätzlich nicht so verhält.
    Danke euch dennoch allen für euren Rat! :) Ich denke, ich werde ihm meine Bedenken mitteilen und ihn bitten, einen normalen Ton zu verwenden - dann kann ich bestimmt auch zahlen :)
    Alles Gute euch und lieben Dnak dass ihr euch hier um solche Fälle wie mich kümmert!

  • Strubelpeter:

    "Mein ehem. Vermieter beleidigt mich in seinen Mails sehr da ich aus seiner Sicht nicht geantwortet habe"
    - Ich würde sie abspeichern für ...

    "droht mir mit einem Anwalt."
    - Lass' ihn doch... (bei mir wäre er zwecks Lesestoff-Amüsement richtig...:) )

    "Man darf nicht vergessen dass ich bis Anfang der Woche von allem keine Kenntnis hatte"
    - Nicht "man", sondern Du, bitte nachweisbar...

    "ich werde ihm meine Bedenken mitteilen und ihn bitten, einen normalen Ton zu verwenden"
    - Das bitte schriftlich.

  • Müssen ja komische Verhältnisse (gewesen) sein, wo der BK übervoll war und NICHTS mehr hinein passte...:rolleyes:

    Sowas erlebe ich tagtäglich. Hier reicht es schon aus, dass Tageszeitungen empfangen werden und diese für 3-4 Tage nicht aus dem BK entfernt worden sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Vermieter den Brief mit dem Postvermerk "Briefkasten voll" zurückbekommen.

    Wenn er das hat, dann nützt dein Herumgejammer wegen der falschen Email gar nichts. Jetzt meinst du sogar noch, er hätte es mehrmals mit der Post versuchen sollen (um zu prüfen, ob der Briefkasten wieder leer ist???) oder sogar selbst bringen sollen. Geht's noch?

    Lass dich gerne verklagen. Kannst dem Richter ja erzählen, dass du es nicht nötig hast, deinen Briefkasten zu leeren und dass der Vermieter den Brief gefälligst selbst übergeben sollte. Vielleicht gewinnst du, vielleicht aber auch nicht und dann wird es teuer.

    Gruß
    H H

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