Zustellung Nebenkostenabrechnung

  • Der Vermerk nutzt genauso viel, wie Zustellung durch Einschreiben. Nichts Lass dich nicht verunsichern. Der VM muss beweisen, dass er zugestellt hat, nicht dass er zustellen wollte. Am besten nicht reagieren und die Emil des Vermieter blocken.

  • Oder ums noch deutlicher zu sagen, in dem Briefumschlag, in dem angeblich die Bka war, und der angeblich zurück kam, weil angeblich der Briefkasten voll war, könnte genauso gut eine Weihnachteskarte drin gewesen sein.

  • Der Vermerk nutzt genauso viel, wie Zustellung durch Einschreiben. Nichts Lass dich nicht verunsichern. Der VM muss beweisen, dass er zugestellt hat, nicht dass er zustellen wollte. Am besten nicht reagieren und die Emil des Vermieter blocken.


    Naja, ist ja weder dein Risiko, noch deine Nerven.

    Ich weiß nicht wie viele Prozesse du schon geführt hast, aber es ist doch immer wieder überraschend, wie die Richter urteilen.

    Also Strubelpeter, am besten folgst du dem Rat und ignorierst alles. Vielleicht gibt der Vermieter auf und macht gar nichts (er hat ja auch ein Risiko) oder er verklagt dich. Dann wird es interessant.

    Halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß
    H H

  • Naja, ist ja weder dein Risiko, noch deine Nerven.

    Ich weiß nicht wie viele Prozesse du schon geführt hast, aber es ist doch immer wieder überraschend, wie die Richter urteilen.

    Also Strubelpeter, am besten folgst du dem Rat und ignorierst alles. Vielleicht gibt der Vermieter auf und macht gar nichts (er hat ja auch ein Risiko) oder er verklagt dich. Dann wird es interessant.

    Halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß
    H H

    Richtig. Und mit so einer dünnen Geschichte, wuerde ich als Vermieter nicht vor Gericht gehen. Gerade wenn es um wenig Geld geht.
    Das Risiko zu verlieren wäre mir zu hoch. Dazu ist der M hier schon ausgezogen - macht also für das weitere Verhältnis nix mehr, zu sagen, na komm Vermieter : Ich will sehen.

  • Der Vermerk nutzt genauso viel, wie Zustellung durch Einschreiben. Nichts Lass dich nicht verunsichern. Der VM muss beweisen, dass er zugestellt hat, nicht dass er zustellen wollte.


    Richtiger: Der Absender hat den Zugang des Schreibens in den Machtbereich des Empfängers nachzuweisen.

  • dass ich das tatsächlich nicht mehr zahlen mag.

    Du bist auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Die NKA muss dir innerhalb des Abrechnungszeitraumes zu gehen. Das ist hier nicht der Fall. Du solltest die NKA genau prüfen, evtl. hast du ja ein Guthaben, welches du fordern kannst.

  • Hallo,

    ich begreife nicht, dass alle so tun, als sei es eine klare Sache.

    Dieses "mach dir keine Sorgen", ist völlig fehl am Platze. Wenn der Vermieter den Brief mit dem Postaufdruck "nicht zustellbar, Briefkasten voll" hat, dann sieht die Sache für den Vermieter gar nicht schlecht aus.

    Es geht hier um eine ein Zugangsvereitelung:

    Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil vom 26. November 1997 zu Aktenzeichen VIII ZR 22/97 Folgendes fest:[1]
    „Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262, 263; BGH NJW 1983, 929, 930; BAG DB 1986, 2336 f.). Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluß eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (vgl. RGZ 110, 34, 36; BGH VersR 1971, 262).“

    Aber ich bin jetzt raus aus dieser Diskussion. Soll Strubelpeter machen was er will. Ich finde es nur bedenklich, wenn gerade die, die sonst gerne darauf hinweisen, dass immer Unsicherheiten vor Gericht gibt, hier so tun, als sei es die klarste Sache der Welt.

    Gruß
    H H

  • Ich schließe mich H Hamburg an.

    Also kann ich das nächste mal, wenn ich unangenehme Post erwarte, einfach den Briefkasten mit Papier vollstopfen oder gleich zukleben?

    Wenn der Vermieter hier nachweisen kann, dass der BK tatsächlich überfüllt war und das Schreiben deswegen nicht zugestellt werden konnte, hat der Vermieter keine schlechten Karten.

    Zitat

    Oder ums noch deutlicher zu sagen, in dem Briefumschlag, in dem angeblich die Bka war, und der angeblich zurück kam, weil angeblich der Briefkasten voll war, könnte genauso gut eine Weihnachteskarte drin gewesen sein.

    Bei keinem Schreiben dieser Welt, welches via EW-Einschreiben versendet wurde, kann der Inhalt des Schreibens tatsächlich nachgewiesen werden.
    Also könnte ich pro Forma bei jedem Schreiben behaupten, der Umschlag war leer oder der Vermieter hat mir verspätete Weihnachtsgrüße hinterlassen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Um die Frage geht es mir hier ja :) Ich hätte gern gewusst, ob jmd damit Erfahrung hat.
    Ich selbst kann nicht belegen, ob der Briefkasten tatsächlich voll war oder mein ehem. Vermieter dies nur behauptet. Ich hatte meine Nachbarn um die Leerung gebeten und als ich wiederkehrte, war nichts drin.

    Grundsätzlich möchte ich meinem Vermieter nicht um Nachzahlungen prellen die ihm zustehen. Ich finde nur Art und Weise unmöglich und die Beleidungen in den Mahnungen mittlerweile nacht mehr nachvollziehbar. Gern hätte ich daher einfach um Erfahrungswerte gebeten, wie man sich hier verhalten kann. Ein Gerichtsverfahren mag ich mir auch nicht antun, ich habe Leukämie und und diesen Stress ist es einfach nicht Wert.
    Herzlichen Dank allen für eure freundliche Rückmeldung und Tips :) Ich werde wie schon mal erwähnt, einfach auf den Ton der Nachricht hinweisen und um eine adäquates Zahlungsziel bitten.
    Frohe Ostern!

  • Habe nun alle Beiträge gelesen und schließe mich der Meinung von H.Hamburg an. Die Zustellung einer leeeren Briefhülle ist insofern nicht der Fall, weil der VM den Brief mit dem Aufdruck "wegen Überfüllung des Briefkastens nicht zustellbar" in Händen hält. Man darf annehmen, dass der VM den Brief nicht geöffnet hat und dieser als sicherer Beweis dient.

    Ich wäre mir als M. dieser Sache nicht so sicher.

  • Kommt auf die Gebenheiten eder Briefkasten Anlage an.. Im MFH mit mehreren Kaesten könnte der Zusteller sich vertan haben und ein anderer Kasten war voll. Zusätzlich dumm, wenn der Mieter andere Post vom Jahreswechsel vorlegen kann, die normal ankam.

    an dem Problem, das Risiko der Zustellung liegt beim VM, und 2 Anwälte kriegen. Das untereinander unendlich zur Absurdität verzerrt nix.

    Der Mieter kann hier nix machen außer stillhalten, sonst gibt er ja zu, dass er was bekommen hat.

  • Kommt auf die Gebenheiten eder Briefkasten Anlage an.. Im MFH mit mehreren Kaesten könnte der Zusteller sich vertan haben und ein anderer Kasten war voll. Zusätzlich dumm, wenn der Mieter andere Post vom Jahreswechsel vorlegen kann, die normal ankam.

    an dem Problem, das Risiko der Zustellung liegt beim VM, und 2 Anwälte kriegen. Das untereinander unendlich zur Absurdität verzerrt nix.

    Der Mieter kann hier nix machen außer stillhalten, sonst gibt er ja zu, dass er was bekommen hat.

    Das alles könnte auch noch der Fall sein. Letztendlich lachen nur die Anwälte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!