Hallo zusammen,
bin auch neu im Forum. Hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Sachverhalt:
Habe am 26.11.2015 bei meiner Wohnungsbaugesellschaft schriftlich einen 30 Jahre alten Mietvertrag gekündigt, bei dem ich noch Hauptmieter zusammen mit meinem damaligen Mann (beide Hauptmieter) war. Wir sind seit 28 Jahren geschieden und haben keinen Kontakt mehr.
Der Vermieter nahm meine Kündigung entgegen, klärte anschließend telefonisch (in meinem Beisein) mit meinem Ex-Mann, ob dieser einverstanden sei mit meiner Kündigung und ob er die Wohnung weiter als alleiniger Hauptmieter behalten möchte. Dies bejahte dieser, schließlich wohnt er ja seit 30 Jahren dort.
Der Vermieter kündigte an, mit ihm einen neuen Mietvertrag zu machen und ihm die dafür erforderlichen Unterlagen zuzusenden, die er einzureichen hätte, um einen neuen Mietvertrag mit ihm zu machen.
Mir kündigte der Vermieter an, dass meine Kündigung erst dann rechtswirksam sei, wenn ein neuer Mietvertrag mit meinem Ex-Mann zustande gekommen sei.
Diese Information habe ich schriftlich am 3.12. 15 vom Vermieter bekommen, zusammen mit einer Kopie meiner Kündigung. Seitdem habe ich nichts mehr gehört, weder vom Vermieter, noch von meinem Ex-Mann.
1.Frage:
Ist meine Kündigung tatsächlich erst rechtskräftig, wenn der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meinem Ex-Mann gemacht hat? Normalerweise (so kenne ich das) wird der Mietvertrag mit dem alten Hauptmieter ohne Probleme weitergeführt.
Wann bin ich aus der Haftung?
Ich wohne seit 28 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung! (Meldebescheinigungen), habe bei der gleichen Wohnungsbaugesellschaft seit 12 Jahren eine andere Wohnung.
Nachweislich zahlt mein Ex-Mann seit 28 Jahren seine Miete von seinem Konto!
2.Frage:
Kann ein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) für eine Miete ein vierfaches (!!!) Netto-Einkommen zur Bedingung für einen Mietvertrag machen?
3.Frage:
Sollte ich ein halbes Jahr abwarten? (seit meiner Kündigung sind knapp 4 Monate vergangen)
Vielen Dank für Eurer Interesse und Eure Unterstützung!