Beiträge von Leipziger82

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    Was kann man dagegen machen? Verlangen das die einen Handwerker beauftragen oder kann man da auch eine Mietminderung fordern

    Auch ein Handwerker kann Fliesen nicht geräuschlos entfernen, so dass es keine Rolle spielt, wer die Arbeiten durchführt.

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    Wie lange muss man sich das anhören? Stundenlang?

    Solange die Ruhezeiten hiervor nicht beeinträchtigt werden, gibt es keine Einschränkungen. Da auch der Samstag als Werktag gilt, können auch an diesem Tag Arbeiten durchgeführt werden.

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    Allerdings habe ich teilweise auch Infos gefunden, dass es generell nicht erlaubt ist, die Ablöse zur Bedingung zu machen zum Zustandekommen eines Mietvertrages.

    Woher hast Du diese Info? An wen der Vermieter die Wohnung herausgibt, ist seine Sache. Wenn er die Küche nur an denjenigen vermietet, der die Küche übernimmt, dann ist das ok.
    Solange Du keinen Mietvertrag in den Händen hältst, den der Vermieter unterschrieben hast, dann gibt es kein Anspruch für Dich auf diese Wohnung.

    Hallo,

    auch wenn es sich um eine WG handelt, gelten die normalen Kündigungsfristen. Alles andere ist frei verhandelbar.

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    Ist das rechtens, oder hätte ich die Nebenkosten so garnicht zahlen müssen?

    Die Nebenkosten schon, allerdings wäre für den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit eine Mietminderung von 100% möglich gewesen. Damit brauchst Du aber den Vermieter nach 1 1/2 Jahren nicht mehr zu belästigen. Der Zug ist abgefahren.

    Hallo,

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    Die habe ich immerhin so übernommen, da sehe ich eigentlich gar nicht ein, dass ich die jetzt abschleifen und streichen muss.

    Das Problem ist, dass Du nicht nachweisen kannst, dass Du die Wohnung so übernommen hast. Hier wäre ein Übergabeprotokoll sinnvoll gewesen.

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    Das Waschbecken im Badezimmer hat an einer Stelle einen großen Riss.

    Sofern Du den nicht verschuldet hast, musst Du das auch nicht beseitigen. Handelt es sich um einen Haarriss? Ansonsten wäre es hier wichtig gewesen, den Vermieter über diesen Mangel zu informieren.

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    Außerdem dachte ich, dass eine solche Klausel mittlerweile unzulässig wäre.

    Nicht zwingend. Wenn es im Vertrag Quotenregelungen gibt, dann wäre diese Klausel unzulässig.

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    Sowie müsste der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen, oder?

    Genau.

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    Sofern alle Punkte vorliegen, ist es denn möglich eine Renovierungserstattung zu fordern?

    Vermutlich nicht. Derartige Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber hier nicht vor.

    Aber wie ein Vorredner schon schrieb, ist hier der Gang zum Fachanwalt für Mietrecht unumgänglich.

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    So, die Vermieterin hat geschrieben sie sei nicht das Sozialamt und werde die Miete wenn nötig einklagen.

    Das zeigt mal wieder die fehlende Kompetenz einzelner Vermieter. Wenn Du kein Geld hast, bringt der Vermieterin eine Zahlungsklage überhaupt nichts.
    Die hierdurch anfallenden Kosten hättest Du dann zu tragen.

    Grundsätzlich musst Du nicht bei jeder Vertragsunterzeichnung prüfen, ob der Vermieter überhaupt berechtigt ist, bzw. der Eigentümer korrekt ist.
    Hier können die Regelungen des § 932 BGB (gutgläubiger Erwerb) sicher auch auf deinen Fall übertragen werden.

    Der tatsächliche Eigentümer kann sich nun mit den Erben deines Vermieter streiten. Der Mietvertrag dürfte weiterhin bestand haben.

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    Ansonsten empfihelst du deinem Nachbarn mal "RATM Killing in the name lyrics" zu googeln. Die letzten 17 Zeilen von unten enthalten alles, was du ihm noch zu sagen hast :)

    Sehr gut! :D

    Da beweist jemand Geschmack.

    Ansonsten ist hier fast alles gesagt: Wenn der Vermieter auf seine Rechte beharrt, solltest Du das auch tun. Der Ansatz mit dem Grundbuch ist schon mal der erste Sinnvolle. Wenn die Wohnung im Januar verkauft worden ist, bezweifle ich, dass der Käufer schon im Februar im Grundbuch eingetragen ist.

    Die Kündigung wäre demnach unwirksam.

    Da es hier eine Quotenregelung im Mietvertrag gibt, wären gar keine Schönheitsreparaturen durchzuführen.

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    Habe ich das denn nun richtig verstanden das eine fristlose Kündigung nicht möglich ist? Bin ja keine 2 kompletten MM im Rückstand.

    Ja, das sollte korrekt sein. Es ist zwar auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn ein nicht unerheblicher Teil einer Miete fehlt (1 Miete + 1 Cent), allerdings müssen dies zwei aufeinanderfolgende Termine sein.

    Aber: Es kann hier durchaus eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens folgen, die mittelfristig eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben kann.

    NOE , es gibt genug Urteile, dass die Klausel ungültig ist, daher ist ueberhaut keine Kuendigung möglich.


    Welche Klausel soll hier denn ungültig sein? In der Fragestellung steht geschrieben, dass - laut Vertrag - die Hundehaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf.
    Folglich ist diese Vereinbarung wirksam.

    Der Fragesteller hat hier gegen den Vertrag verstoßen, da er eben nicht um Zustimmung gefragt hat. Dies kann (muss aber nicht) durchaus eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    Nochmal: hier geht es nicht darum, dass der Vermieter ursprünglich die Zustimmung zur Hundehaltung untersagt hat, sondern, dass vertragliche Bestimmungen ignoriert worden sind.

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    Könnte ich teoretisch jetzt noch der fristlosen Kündigung mit einer eigenen Kündigung zuvorkommen (obwohl die fristlose Kündigung bereits schriftlich angedroht wurde) und könnte mir somit 3 Monate zeit verschaffen?

    Nein, kannst Du nicht. Selbst wenn Du nun fristgemäß kündigst, kann der Vermieter seinerseits fristlos kündigen.
    Wenn das so einfach wäre, könnte ich meine Wohnung einfach schon zum 31.12.2030 kündigen und müsste dann nie eine Vermieterseitige Kündigung befürchten.

    Ansonsten: Was erwartest Du? Du hast den Vermieter bewusst und absichtlich hintergangen und somit vermutlich auch das Vertrauensverhältnis zerstört.

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    Selbst Elektriker bestellen und Kosten von der Miete abziehen?

    So würde ich es machen. Du solltest den Vermieter hier aber nachweislich (EW-Einschreiben) und mit Fristsetzung auffordern, den Mangel zu beseitigen. Hier musst Du dann weiterhin die Selbstvornahme ankündigen.

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    ich habe mehrere 1000 Euro in die Renovierung gesteckt

    Nur am Rande: Warum investiert man mehrere tausend EUR in eine Wohnung, die einem gar nicht gehört? Was, wenn der Vermieter auf Eigenbedarf kündigt? dann freut er sich, dass Du seine Wohnung saniert und im Wert gesteigert hast.

    Für die Bausubstanz (Fußboden, Fliesen, Sanitär, Elektrik, etc.) gebe ich für meine Mietwohnung keinen Cent aus.

    Hallo Leipziger,

    Kolinum hat in dem verlinkten Artikel doch meine Aussagen alle bestätigt.

    Gruß

    Akkarin

    Nicht zwingend. Da steht nämlich geschrieben:

    "
    Und wenn der Vermieter einfach seine Zustimmung verweigert?

    Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zustimmung vorher einholen und wenn diese verweigert wird, gegebenenfalls einklagen."

    und weiter:


    " Bei der Kündigung ist darüber hinaus noch erforderlich, dass es sich bei der nicht erlaubten, aber erlaubnispflichtigen Tierhaltung, um einen gravierenden Vertragsverstoß handelt. Dies wurde von einigen Gerichten in der Vergangenheit bejaht."

    Hier geht es meiner Meinung nach gar nicht um eine Mietminderung, sondern einfach nur um eine unbefristete Senkung des Mietpreises, da eine gewisse Eigenschaft der Wohnung vor Vertragsbeginn nicht zugesichert werden kann.

    Zitat

    Wenn er jetzt aber die 20 Euro von der Nebenkostenvorrauszahlung nimmt, ist es doch so, als würde er das Geld von seiner linken in seine rechte Hosentasche tun, weil ich dann entweder weniger zurückbekomme im Jahr oder mehr nachzahlen muss?

    Das hast Du völlig richtig erkannt.

    Hast Du den Mietvertrag denn schon unterschrieben? Wenn nicht, kannst Du hier nachverhandeln. Ist der Vertrag unterzeichnet, kannst Du nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen.

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