Untermietvertrag ohne Frist

  • Hallo Forum,

    ich habe da mal eine Frage.Ich habe eine Untermietvertrag und mein Vermieter teilt sich mit mir die Wohnung also eine WG haben wir. Jetzt ziehe ich zum 08.05.2016 aus.Wir bereiten aber erst morgen die Kündigung vor.Müssen wir dann einfach in der Kündigung festhalten das es keine Kündigungsfrist gibt, da mein Vermieter die Wohnung komplett übernehmen möchte, oder wie macht man das am besten?

    Dann hätte ich noch eine Frage.Vor 1 1/2 Jahren wurde bei mir im Zimmer ein großer Wasserschaden festgestellt.Deshalb musste ich für 6 Monate aus der Wohnung.Währenddessen habe ich aber normal Miete gezahlt auch Nebenkosten für die ursprüngliche Wohnung. Aber als wir eine Teil Rückzahlung der Nebenkosten bekommen,weil ja logischerweise deutlich weniger Wasser und Strom verbraucht wurde, haben wir den Gewinn geteilt. Ist das rechtens, oder hätte ich die Nebenkosten so garnicht zahlen müssen?

    Wäre schön wenn ihr mir dazu helfen könntet.

  • Das im Mietvertrag keine Kündigungsfrist steht heißt nicht das es keine gibt.

    Es gibt die gesetzliche. Die gilt automatisch.

    Für Mieter beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.

    Kündigung erst Morgen vorbereiten reicht nicht.

    Wenn Du zum 31. Juli 2016 ausziehen willst muß sie morgen, in Schriftform, bei Deinem Vermieter sein.

    Nebenkosten? Was genau ist dazu vertraglich vereinbart.

  • Hallo,

    auch wenn es sich um eine WG handelt, gelten die normalen Kündigungsfristen. Alles andere ist frei verhandelbar.

    Zitat

    Ist das rechtens, oder hätte ich die Nebenkosten so garnicht zahlen müssen?

    Die Nebenkosten schon, allerdings wäre für den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit eine Mietminderung von 100% möglich gewesen. Damit brauchst Du aber den Vermieter nach 1 1/2 Jahren nicht mehr zu belästigen. Der Zug ist abgefahren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnelle Antwort.Ich habe den Mietvertrag leider gerade nicht vor Ort.Es stand dort einfach eine feste Summe als Miete und Nebenkosten. Die Frage ist ja ob ich ,wenn ich gezwungener Maßen ausziehen musste und eine Ersatzwohnung gestellt bekommen habe, ob ich dann alles normal weiterzahlen muss, bzw. ob der Gewinn durch meinen Auszug dann geteilt werden muss. Oder ob sowas garnichts mit den Verträgen zutun hat und man das besser so klären sollte.

    Zu dem anderen Punkt: Das heißt selbst wenn man die Kündigungsfrist garnicht will kann man sie nicht umgehen??


  • Zu dem anderen Punkt: Das heißt selbst wenn man die Kündigungsfrist garnicht will kann man sie nicht umgehen??


    Doch! Und zwar schon morgen, wenn Sie mit Ihren Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen.

  • Das heißt selbst wenn man die Kündigungsfrist garnicht will kann man sie nicht umgehen??

    Wenn der Vermieter nicht will und es keinen Grund gibt fristlos zu kündigen, nein.

    Natürlich kann man den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu jedem x-beliebigen Datum per Aufhebungsvertrag beenden.

  • Ah ok danke.Also es ist absolut im Gegenseitigen Einverständnis .Ich möchte da raus und mein Mitbewohner möchte mit seiner Freundin die Wohnung komplett übernehmen .Ich hoffe die Immo******nfirma macht uns dann da keinen Strich durch die Rechnung.
    Ja zu dem anderen Punkt, da werde ich dann bersuchen einfach noch etwas auszuhandeln.Mal schauen was dabei rauskommt. Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

  • Ich hoffe die Immo******nfirma macht uns dann da keinen Strich durch die Rechnung.

    Was hat die damit zu tun?

    Seid Ihr etwa gemeinsam Mieter über die gesamte Wohnung?

  • Nee ich bin nur Untermieter aber die mussten ja auch genhemigen das ich da einziehe.Ich dachte die müssten vielleicht auch genehmigen das ich ausziehe ohne Kündigungsfrist.

    Reicht es dann wenn ich so einen Text schreibe als Aufhebungsvertrag?


    Mietaufhebungsvertrag
    Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis
    zwischen ………………………… (Vermieter) und ………………………………(Mieter)
    über die Wohnung im Haus ………………………………… (Ort, Straße, Nr., Etage)
    am …………………. (Tag, Monat, Jahr) beendet ist.

    Unterschrift

  • Nee ich bin nur Untermieter aber die mussten ja auch genhemigen das ich da einziehe.Ich dachte die müssten vielleicht auch genehmigen das ich ausziehe ohne Kündigungsfrist.

    Reicht es dann wenn ich so einen Text schreibe als Aufhebungsvertrag?


    Mietaufhebungsvertrag
    Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis
    zwischen ………………………… (Vermieter) und ………………………………(Mieter)
    über die Wohnung im Haus ………………………………… (Ort, Straße, Nr., Etage)
    am …………………. (Tag, Monat, Jahr) beendet ist.

    Unterschrift

    Puh, dann iss ja gut. Der Vermieter Deines Vermieters hat mit Deinem Auszug/Mietvertragsende nichts zu schaffen.

    Dein Vermieter ist der Hauptmieter der Wohnung.

    ... am …………………. (Tag, Monat, Jahr) im gegenseitigen Einvernehmen beendet ist.

  • Strooja,

    fast täglich müssen wir hier Fragesteller darüber aufklären, dass es gar keine Haupt-, Zwischen-, Unter- oder sonstige-mieter gibt, sondern im Mietrecht (ab § 535 BGB) lediglich Mieter und Vermieter.
    In Deinem Mietvertrag findest Du, wer Dein Vermieter ist. Mit dem kannste einen Mietaufhebungsvertrag zu einem x-beliebigen Zeitpunkt abschliessen. Ansonsten... wie bereits geschrieben.

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