In meinem Mietvertrag stehen zu Instandhaltung und Schönheitsreparaturen einige Klauseln und ich wollte mal nachfragen ob diese denn aktuell noch gültig sind (vor allem hinsichtlich der Renovierung bei Auszug)? Vielleicht kann mir hier jemand helfen da ich aus meiner Internetrecherche nicht ganz schlau geworden bin. Zur Info: Die Wohnung war renoviert als ich eingezogen bin.
Im Mietvertrag stehen folgende Klauseln:
§ Instandhaltung der Mieträume
1. der Mieter hat während der Vertragslaufzeit den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Schönheitsreparaturen beziehen sich nur auf das Weißen der Decken und Wände.
2. Da die Wohnung als Neubau/Erstbezug übergeben wurde ist bei Ende des Mietverhältnisses die Wohnung in renoviert zu übergeben
§ Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit
1. Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß renoviert dem Vermieter zu übergeben.
Vielen Dank für eure Hilfe ![]()