Renovierung bei Auszug - Klauseln gültig?

  • In meinem Mietvertrag stehen zu Instandhaltung und Schönheitsreparaturen einige Klauseln und ich wollte mal nachfragen ob diese denn aktuell noch gültig sind (vor allem hinsichtlich der Renovierung bei Auszug)? Vielleicht kann mir hier jemand helfen da ich aus meiner Internetrecherche nicht ganz schlau geworden bin. Zur Info: Die Wohnung war renoviert als ich eingezogen bin.

    Im Mietvertrag stehen folgende Klauseln:

    § Instandhaltung der Mieträume
    1. der Mieter hat während der Vertragslaufzeit den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Schönheitsreparaturen beziehen sich nur auf das Weißen der Decken und Wände.
    2. Da die Wohnung als Neubau/Erstbezug übergeben wurde ist bei Ende des Mietverhältnisses die Wohnung in renoviert zu übergeben

    § Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit
    1. Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß renoviert dem Vermieter zu übergeben.

    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde, ist es durchaus möglich, dass die laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt werden können.

    Hier wurde aber wohl eine Endrenovierungsklausel eingebaut, die meiner Meinung nach unwirksam ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • § Instandhaltung der Mieträume
    1. der Mieter hat während der Vertragslaufzeit den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Schönheitsreparaturen beziehen sich nur auf das Weißen der Decken und Wände.
    2. Da die Wohnung als Neubau/Erstbezug übergeben wurde ist bei Ende des Mietverhältnisses die Wohnung in renoviert zu übergeben


    Halte ich für gültig, da 1. keine Fristenpläne vorgeschrieben wurden und 2. die Art der Renovierung genau beschrieben wurde.

  • Halte ich für gültig, da 1. keine Fristenpläne vorgeschrieben wurden und 2. die Art der Renovierung genau beschrieben wurde.


    Genau die Decken und Wände sind zu weißen ist sehr konkret.
    Nur mir zu konkret, da man meinen könnte, man darf nur die Nichtfarbe Weiß verwenden.
    Satz 2 ist eine Endrenovierungsklausel.

    => die Klausel dürfte nicht gültig sein. Ich würde den VM bei der Vorbesichtigung daraufhinweisen, dass geplant ist nur besenrein zu übergeben.

  • => die Klausel dürfte nicht gültig sein. Ich würde den VM bei der Vorbesichtigung daraufhinweisen, dass geplant ist nur besenrein zu übergeben.
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Du hast mal wieder recht.

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