Hallo. Ich habe mal eine ganz dringende Frage. Ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen und habe eine tolle Whg. gefunden. Leider steht im Mietvertrag 4 Jahre Mindestmietzeit. Nun meine Frage. 4 jahre sind echt lange. man weiß ja nie was passiert. Was wäre wenn man sich trennen würde, was ich natürlich nicht hoffe. Könnte man da n außerordenlichen Kündigen? Alleine würde ich nämlich die Whg mir nicht leisten können.. Mfg
Mietvertrag 4 Jahre Wichtige Frage
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saschah -
28. April 2016 um 11:23 -
Erledigt
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4 Jahre sind die gesetzlich zulässige Höchstgrenze. Eine vorherige Kündigung ist dann aber nur dann möglich, wenn die Interessen des Mieter schwerer wiegen, als die des Vermieters, z.Bsp. bei beruflichem Umzug, Zuwachs usw.. Geld alle, gehört nicht dazu.
Davon abgesehen werder ihr beide im MV. stehen? Das ist dann evtl. schon die nächste Problematik bei einer Trennung.
Mein Tipp, Finger Weg, wenn man sich nicht wirklich sicher ist. -
Ihre Bedenken schon mal in Ehren. Ich würde sowas nicht anmieten. Es geht nicht nur um die Freun din, sondern auch noch viele andere Unwägbarkeiten.
Raus kommen Sie höchstens bei einer außerordentlichen Kündigung. -
Wie ist dieser Kündigungsausschluss denn genau formuliert?
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dieser unwirksam ist und dann ganz einfach fristgemäß gekündigt werden kann.
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Dankeschön. Also wäre eine Trenung nach 2 Jahren oder so. keine außerordentliche Kündigung? Wie soll man denn 2 Jahre zusammenleben und alleine hat man das Geld ja gar nichgt..

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Haben bisher kein Mietvertrag sondern nur son n Infomappe wo drin steht 4 Jahre
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Dann solltest Du einfach warten, was im Mietvertrag steht. Bist Du damit nicht einverstanden, musst Du nicht unterschreiben.
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Dankeschön. Also wäre eine Trenung nach 2 Jahren oder so. keine außerordentliche Kündigung? Wie soll man denn 2 Jahre zusammenleben und alleine hat man das Geld ja gar nichgt..

Genau so ist das. Das zu vermeiden ist wohl auch genau die Intention des Vermieters. Andere beschweren sich aber z.Bsp. darüber, das sie nach 14 Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Du siehst also, diese Art Probleme hast du eigentlich erst vom Hals mit Wohneigentum. Da gibt es dann aber wieder andere Probleme. Ergo, cool bleiben.
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Genauer Wortlaut?
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Haben bisher kein Mietvertrag sondern nur son n Infomappe wo drin steht 4 Jahre
Wahrscheinlich 4 Jahre beidseitiger Kündigungsverzicht. Da kann möglicherweise nur eine berechtigte fristlose Küdigung helfen, d.h. wenn sich der M.schwerwiegende Verfehlungen leistet oder umgekehrt. Grob gesagt, Du nennst den VM ( beweisbar) einen Betrüger kann er Dir fristlos kündigen mit allen Folgen. Gilt auch umgekehrt.
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saschah:
"Also wäre eine Trenung nach 2 Jahren oder so. keine außerordentliche Kündigung?"
- Nöö, es sei denn, dass bspw. das Gesundheitsamt die Wohnung als unbewohnbar klassifiziert."Wie soll man denn 2 Jahre zusammenleben und alleine hat man das Geld ja gar nichgt.. :/"
- Das ist rechtlich unerheblich. Gemeinsamer Mietvertrag bedeutet, dass jeder der Mieter gleichberechtigt und -verpflichtet ist und auch gesamtschuldnerisch haftet. Also Vorsicht...!
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