Beiträge von Leipziger82

    Es kommt hier auf die Ursache des Schimmels an. Schimmelflecken unten und oben in der Ecke sind aus meiner Erfahrung heraus zu 99% Mieterverschulden. Warum? Das sind genau die Ecken, in denen die Luft schlecht zirkuliert und das Wasser folglich kondensiert, wenn das Verhältnis Heizen/Lüften nicht passt.

    Ein Baumangel kann dann vorliegen, wenn eine Fassade einen Riss aufweist (Wärmebrücke) oder eine Wasserleitung undicht ist. Die Tatsache, dass der Schimmel auch in der darüberliegenden Wohnung und im Nachbarhaus auftritt, lässt so einen Mangel also eigentlich ausschließen.

    Aber wie gesagt: Das sind nur meine beruflichen Erfahrungen. Ich weiß nicht, wie das bei Euch aussieht.

    Im Schlafzimmer befinden sich hinter der Heizung kleine Schwarze Punkte, die wahrscheinlich Stockflecken sind.

    Wird der Heizkörper im Schlafzimmer nicht genutzt?

    Es kann doch nicht sein, dass wir Mieter diesen Schaden selber beseitigen müssen?

    Nein, die Instandhaltungspflicht obliegt immer dem Vermieter. Es kann aber sein, dass er dir die Kosten in Rechnung stellt, wenn es sich herausstellt, dass es ein Mieterverschulden ist.

    Er kann die Instandsetzung aber nicht pauschal abweisen, mit dem Hinweis, dass Ihr Schuld seid. Das muss er euch nachweisen.

    Würde es auch eventuell reichen mit einem Multitool von der Wand ab jeweils links und rechts einen geraden Schnitt zu machen, mit dem Halbkreisblatt? Ich mein, ich muss ja nicht ganz herum raus sägen sondern nur an zwei Wandseiten. Fragt der Laie den Laien

    ich halte mich technisch/handwerklich für relativ fit, aber bei Laminat kenne ich mich überhaupt nicht aus. Verlegen könnte ich es, aber hier muss geprüft werden, an welcher Stelle die Spannung konkret entsteht.

    Da der Vermieter gelernter Tischlermeister ist bot sich an ihn zu fragen ob er den verlegen würde.

    Naja, eigentlich nicht. Ein Tischler hat mit Bodenverlegearbeiten so viel zu tun, wie ein Fleischer mit Autoverkäufen.

    Oder anders: Er ist ein Laie und hat das offensichtlich komplett falsch verlegt. Hier braucht es bei größerem Räumen immer Distanzkeile/-Bänder.

    Jetzt habe ich den Vermieter 2 mal angeschrieben per WhatsApp aber er hat die Nachrichten nur gelesen. Das ist jetzt auch schon 3 Wochen her.

    Ich würde nicht Schreiben, sondern anrufen und den Sachverhalt klären.

    Als Laie habe ich mich auch gefragt ob nicht Ausgleichsmasse nötig gewesen wäre.

    Nein, das ist bei Laminat nicht nötig.

    handwerklich muss ggfs. das Laminat ausgebaut werden, bzw. eine Reihe, um eine Dehnungsfuge zu schaffen.

    Da ich Hundebesitzer bin und jetzt wird es interessant, bezahle ich gerundet für 2 Personen (6 Wohnungen pro Etage x 22 Stockwerke)

    personenbezogene Nebenkosten (nicht Quadratmeter) 400 € im Jahr mein Nachbar ca. 200€ im Jahr.

    In dem Fall würde ich der Abrechnung widersprechen. Grundlage für den Widerspruch könnte die vertragliche Vereinbarung (oder die Abrechnung der Vorjahre), bzw. die fehlende Mitteilung über die Änderung des Schlüssels nebst Begründung sein.

    Da Hund im Gesetz SACHE ist, kann man für Sachen keine Nebenkosten berechnen.

    Doch, könnte man. Im § 556a BGB steht geschrieben: "Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Betriebskosten [...] nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen" 

    Theoretisch können Betriebskosten also vertraglich auch nach Nasenlänge, Einkommen oder Anzahl der Goldfische umgelegt werden. Es wäre hier - meiner Meinung nach - aber nicht möglich, eine nachträgliche Änderung des Umlageschlüssels vorzunehmen. Diese Änderung muss begründet werden und ist nur möglich, wenn hierdurch eine gerechtere Verteilung der Kosten erreicht wird (Beispiel: Umlage Kaltwasserkosten nach Verbrauch, wenn vorher nach m² umlegt wurde).

    Was besagt der Mietvertrag zur Umlage der Betriebskosten? Üblich ist eine Umlage nach Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen oder Personen. Theoretisch müsste es im Mietvertrag also vereinbart sein, wenn der Vermieter der Meinung ist, er müsse die Anzahl der Hunde, Katzen oder Toaster als Umlageschlüssel verwenden.

    Auch eine einseitige Änderung des Umlageschlüssels wäre möglich, wenn das der Vermieter vor einem Abrechnungszeitraum ankündigt und begründet. Insbesondere die Begründung würde mich interessieren. Steigen denn durch Hunde die Müllkosten, die Kosten der Hausreinigung (da müsste sich also der Turnus ändern, d.h. häufigere Reinigungen) oder die Aufzugskosten?

    Einen Nachteil hättest Du ggfs. nur dann, wenn Du Hundebesitzer bist. Wenn nicht, wäre das eher zu deinen Gunsten. Wenn Du einen Hund hast, würde ich kurz durchrechnen, wie hoch dein persönlicher Nachteil ist.

    Ansonsten habe ich in meiner beruflichen Laufbahn schon einiges gehört. Die Tatsache, dass Hunde nun ein Umlageschlüssel sind, ist mir aber auch neu.

    Mein Hund nutzt auf jeden Fall nicht selbständig den Aufzug oder bringt den Müll raus (schade eigentlich....)

    In meinem Mietvertrag steht die Passage "Der Mieter übernimmt die Wohnung in renovierungsbedürftigem/nicht renovierungsbedürftigem Zustand" - sie ist also so wie sie hier steht dort komplett durchgestrichen. Welche Folge ergibt sich daraus?

    Eigentlich gar nichts, wenn das durchgestrichen ist. Hier hätte der Vermieter entweder "renovierungsbedürftig" oder "nicht renovierungsbedürftig" durchstreichen müssen.

    Ausschlaggebend dürfte hier das Übergabeprotokoll sein. Ergibt sich hieraus ein renovierungsbedürftiger Zustand, müsstest Du ggfs. nicht renovieren.

    Ausgenommen davon sind allerdings Beschädigungen, worunter auch bunte Wände zählen. Das muss in der Regel vom Mieter in Ordnung gebracht werden.

    Ich bin etwas irritiert, dass Du das den gesamten Herbst und Winter stillschweigend hingenommen hast. Insbesondere bei den aktuellen Heizkosten.

    Im ersten Schritt könnte man den Vermieter schriftlich (!) auffordern, den Mangel zu beseitigen und hier auch eine Ersatzvornahme ankündigen.

    Noch besser wäre der Gang zum Anwalt. Neben der Dringlichkeit einer Instandsetzung geht es hier ja auch um das Thema Mietminderung. Also: Ab zum Anwalt. Wenn Du den Kontakt zum Vermieter hast, könnte man ihm das ja auch heute telefonisch ankündigen. Vielleicht reagiert er da noch.

    Ich lebe seit 7 Jahren mit meinem Partner und meinen beiden Söhnen in einer Wohnung, gemietet von einer Genossenschaft.

    Zwischenzeitlich war ich kurz von ihm getrennt

    und wie hat sich das vertraglich ausgewirkt? Wurdest Du aus dem Vertrag entlassen? Wenn Du jetzt aufgefordert wirst, die Wohnung zu verlassen, würde ich das zumindest vermuten.

    ich würde erst einmal Stellung nehmen (Du hast es schlicht vergessen) und bitten, dass die Aufforderung zum Auszug zurückgenommen wird.

    Wenn das nicht fruchtet, würde ich einen Anwalt nehmen. Dein Zuzug darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden (den sehe ich hier nicht) und wenn Kinder im Spiel sind, dürfte das erst recht nicht so leicht sein, dich dort "rauszuwerfen".

    Die Konstellation Wohnung + Verpflegungskosten der Mensa klingt fast so, als handelt es sich um eine Wohnung/Zimmer in einem Studentenwohnheim?

    Wenn ja, sind die meisten Regelungen des Mietrechts nicht anzuwenden, so dass eine solche Verpflegungspauschale auch wirksam vereinbart werden kann.

    Allein die Tatsache, dass es innerhalb des Jahre zwei Mieterhöhungen gibt (im normalen Mietrecht nicht machbar, sondern erst nach 15 Monaten), lässt den Schluss zu, dass es sich nicht um eine normale Mietwohnung handeln kann.

    Die Frage kam ja schon in deinem letzten Beitrag auf. Hier scheint es bei Dir Unklarheiten zu geben, wie so ein Legionellenbefall aussieht, bzw. wie eine Prüfung erfolgt.

    Wenn ein Legionellenbefall auftritt, dann wirst Du in der Regel nicht nachweisen können, aus welcher Wohnung dieser stammt. Im Regelfall handelt es sich bei dem Warmwasserleitungen um eine Zirkulationsleitung, bzw. ist es eben ein Wasserkreislauf, der ständig in Bewegung ist. Selbst wenn in der unteren Wohnung ein Befall festgestellt wird, ist nicht zweifelsfrei erkennbar, wo die Ursache ist.

    Es wird hier immer an einem zweifelsfreien (!) Nachweis scheitern.

    Die Ursache liegt in der Regel in der Hausinstallation, bzw. der Zirkulation oder in den unzureichenden Vor- und Rücklauftemperaturen.

    Bei einer Trinkwasserbeprobung wird der Perlator abgeflammt und es wird ca. 10 Sekunden gewartet, bis die Probe genommen wird. Wenn also eine Leitung nicht genutzt wird, reicht das kurze Spülen aus, um einen Befall in dieser Strecke zwischen Absperrungen und Mischbatterie zu beseitigen.

    Wir haben in einem unserer Objekte eine Leerwohnung seit ca. 7 Jahren. Bei der letzten Trinkwasserbeprobung wurde dort überhaupt kein Befall festgestellt, so dass die Nichtnutzung von Wasserleitungen kein Argument sein kann.

    Setzt Euch am besten mit den Untermietern zusammen und klärt den Sachverhalt vorab. Einfach "sagen" reicht hier nicht aus. Gibt es einen Untermietvertrag, dann muss dieser Untermietvertrag auch schriftlich gekündigt werden.

    Problem: Sind die Zimmer nicht möbliert, dann wäre nur eine Kündigung nach § 573a BGB möglich. Hier beträgt die Kündigungsfrist aber 6 Monate (wenn die Untermieter weniger als 5 Jahre dort wohnen; sonst noch länger).

    Wenn Ihr also zum 31.07. den Hauptvertrag kündigen wollt, dann müsst Ihr spätestens heute (!!) den Untermietvertrag kündigen.

    Kündigt ihr eure Wohnung zum 31.07.2023, ihr wiederum kündigt nicht fristgerecht euren Mietern, dann können diese ggs. Schadenersatzforderungen stellen. Das kann so weit gehen, dass die Mieter in ein Hotel ziehen und Euch zahlen lassen.

    Das Problem ist wenn sie z.b. am 01.07 wegziehen. Sollen wir dann doppelte Miete bezahlen?

    Wenn ihr den Mietern kündigt, bzw. von Euren Plänen erzählt, dann können diese natürlich auch ihren Mietvertrag selbst kündigen. Hier beträgt die Frist nur 3 Monate. Wenn ihr also sicher zum 31.07. rauswollt und den Mietern heute kündigt, können diese - auch heute- zum 30.04.23 kündigen.

    Theoretisch wären die Kosten vom Vermieter zu tragen, allerdings stellt sich die Frage, wie hoch diese denn tatsächlich sind. Wir hatten mal einen vergleichbaren Fall mit Baustrom und Zähler. Hier waren knapp 1€ an Stromkosten angefallen.

    Ich würde also prüfen, wie viele Tage die Handwerker tatsächlich in der Wohnung sind, bzw. wie hoch der Strombedarf ist. Fällt dieser höher aus, würde ich den Vermieter kontaktieren.

    Wenn sich der Vermieter komplett querstellt, dann such einen Anwalt auf. Das klingt so, als würde der Vermieter einfach nur jemanden suchen, der ihr einen neuen Fußboden bezahlt.

    Unabhängig davon, dass es sich um Gebrauchsspuren handelt, die nicht der Mieter zu tragen hat, müsste der Vermieter einen Abzug Alt gegen Neu durchführen, d.h. er könnte nie den Neupreis ansetzen.

    Beispielsweise verstehe ich nicht wirklich warum laut Angebot frisch angebrachte, neue Raufaser 2 mal überstrichen werden soll?

    Weil die sonst nicht komplett deckt und fleckig wird. Da kannst Du die beste Farbe der Welt nehmen, aber einen wirklich zu 100% deckenden Anstrich bekommst Du nur hin, wenn Du zweimal streichst.

    Unabhängig davon würde ich mir hier ein Vergleichsangebot einholen.

    Der Punkt mit den Schönheitsreparaturen greift übrigens nicht. Es handelt sich ja nicht um Abnutzungen, sondern um Beschädigungen durch deine Katze. Die musst Du auf jeden Fall beseitigen.

    Hast Du den Kostenvoranschlag denn mal deiner Haftpflichtversicherung vorgelegt?

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