Verpflegungskosten im Mietvertrag enthalten

  • Ein Student geht für sein Studium ein Mietverhältnis für eine Wohnung direkt an seinem Bildungszentrum ein. Diese Wohnung befindet sich direkt an seinem Campus und es handelt sich in diesem Fall um eine WG mit 8 Personen. Im Mietvertrag steht unter §3 Miete und Nebenkosten, dass sich neben 270 Euro für Raummiete, Internet, Müllabfuhr etc. zusätzlich 89,60 für Verpflegung in einer Mensa erhoben werden. Für diese 89,60 können 16 Essen im Monat in Anspruch genommen werden. Nach dem Unterschreiben des Mietvertrags bekommt der Student im Monat des Einzugs im August 22 ein Schreiben zur Mieterhöhung. Dort steht geschrieben, dass zum Januar 23. die Miete von 270 Euro um 30 € erhöht wird und dass die Verpflegungskosten von 89,60 auf 99,20 steigen werden. Da der Student nicht viel Geld hat, fragt er nach, ob er von den Verpflegungskosten befreit werden kann, wenn dieser nicht mehr in der Mensa isst, da er ohnehin jetzt schon immer für sich selber kochen würde. Dieser Vorschlag wird von der Hausverwaltung nicht angenommen, da diese darauf hinweist, dass die Wohnungen ohne Tragung der Verpflegungskosten nicht vermietet werden und der Student ohnehin schon unterschrieben hat. Im Januar 23 bekommt der Student eine Mieterhöhung von 40 Euro und zahlt nun insgesamt 432,20 €, wobei hier nur die steigenden Energiekosten enthalten sind. Nach Gesprächen mit Freunden aus seinem Studium erfährt er, dass die Klausel, die die Verpflegungskosten mit in die Mietkosten einbezieht eigentlich gar nicht rechtens sei. Nun fragt sich der Student, ob der Mietvertrag überhaupt gültig war und ob es am Ende vielleicht doch eine Möglichkeit gibt auf die 99,20 im Monat zu verzichten.

  • Die Konstellation Wohnung + Verpflegungskosten der Mensa klingt fast so, als handelt es sich um eine Wohnung/Zimmer in einem Studentenwohnheim?

    Wenn ja, sind die meisten Regelungen des Mietrechts nicht anzuwenden, so dass eine solche Verpflegungspauschale auch wirksam vereinbart werden kann.

    Allein die Tatsache, dass es innerhalb des Jahre zwei Mieterhöhungen gibt (im normalen Mietrecht nicht machbar, sondern erst nach 15 Monaten), lässt den Schluss zu, dass es sich nicht um eine normale Mietwohnung handeln kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    An vielen Hochschulen gibt es auch Beratungsstellen für Rechtsfragen

    aller Art. Bitte mal in der Uni nachfragen, ob es eine gibt und wo sie

    sich befindet.

    Gruß



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!