Hallo,
Lärmbelästigungen rechtfertigen in der Regel keine fristlose Kündigung, sondern nur Mietminderungen. Je höher die Belästigung, desto höher die Mietminderung.
Mir ist aus der beruflichen Erfahrung kein Fall bekannt, bei dem eine fristlose Kündigung akzeptiert wurde.
Das Grundgesetz hat hier keine Bedeutung, sondern nur die §§ 535 ff. BGB.
Zitat
Sie hat sich im April bei der Baugenossenschaft beschwert
Was heißt beschwert? Nachweislich schriftlich mit Lärmprotokollen? Mehrfach? Wenn nicht, könnt Ihr das mit der Kündigung sowieso vergessen.
Ich kenne den Umfang der Ruhestörung nicht, aber im Idealfall wäre hier eine Mietminderung von max. 20% möglich. Für Beleidigungen durch Nachbarn kann der Vermieter nichts. Das ist ein strafrechtlicher Sachverhalt und muss auch auf entsprechendem Wege geklärt werden.