Fehler in Übergabetermin führt zu Mietnachforderung

  • Hallo!

    Bei der heutigen Wohnungsübergabe ist folgendes Problem aufgetreten: Ich habe die Wohnung zum 30.04. gekündigt und dafür auch eine schriftliche Bestätigung bekommen. In dieser wurde ich gebeten, mich bezüglich einer Terminvereinbarung zum 31.05. bzw 01.06. mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Nachdem dieser Termin sehr weit in der Zukunft lag, habe ich die Kontaktaufnahme leider vergessen. Letzte Woche wurde ich dann angerufen und habe den heutogen Termin vereinbart. Dabei hat sich heraus gestellt, dass in dem Brief ein Schreibfehler aufgetreten ist, es war nämlich eigentlich ein Monat früher gewollt. Jetzt fordert die Hausverwaltung die komplette Mietzahlung seit dem 01.05..

    Ist das rechtens bzw. kann ich zumindest die Zahlung der Miete für den Zeitraum zwischen dem Auszug und dem fälschlicherweise angegebenen Termin verweigern?

    Danke für eure Hilfe!
    Seratnian

  • Hallo,

    wenn Du eine Wohnung zum 30.04.16 kündigst, bist Du verpflichtet, die Wohnung am 30.04.16 an den Vermieter zurückzugeben. Dazu bedarf es auch keiner Erinnerung der Hausverwaltung.

    Zitat

    Ist das rechtens bzw. kann ich zumindest die Zahlung der Miete für den Zeitraum zwischen dem Auszug und dem fälschlicherweise angegebenen Termin verweigern?

    Das ist meiner Meinung nach rechtens. Es bedarf zur Rückgabe der Wohnung keiner Aufforderung des Vermieters.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi Leipziger,

    danke schonmal für die fixe Antwort!

    Bedeutet das, dass die Tatsache, dass mir ein Termin vorgeschlagen wurde, der weit in der Zukunft liegt, woraus ich geschlossen habe, dass bis dahin kein Termin zur Verfügung steht, egal ist? Das hieße ja, dass ein wichtiger Teil des Briefes rechtlich irrelevant ist.

    Ich bitte nur um eine Klarstellung, weil ich mit rechtlichen Dingen sehr unbewandert bin. Danke auch dafür!

  • Meiner Meinung nach ist in dem Fall eigentlich nur wichtig, wann du die Mietsache nachweislich zurückgegeben hast. Dafür brauchst du keinen Termin der HV., sondern dafür bist du schon selber zuständig, z.Bsp. indem man den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten der HV. wirft, oder ihn direkt abgibt und sich quitieren lässt. Im grunde bedarf es dafür gar keiner Kommunikation, abgesehen von deiner schriftlichen und rechtssicheren Kündigung.

  • Das Thema hat mit Mietrecht kaum noch was zu tun.

    Mir ist ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit bekannt. Dort gab es beim Mietbeginn im Vertrag einen Zahlendreher.

    Damals wurde argumentiert, dass der Vertragspartner davon ausgehen muss, dass hier ein offensichtlicher Erklärungsirrtum vorliegt und er den richtigen Termin kennen muss.

    Aber das ist nur meine Meinung als Laie.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    du kriegst einen Übergabetermin mitgeteilt, der einen Monat nach deiner Kündigung ist. Statt dich zu wundern und nachzufragen, machst du nichts und wirst jetzt aktiv.

    Ist es dir nicht peinlich auch nur annähernd anzunehmen, dass du hier alles richtig gemacht haben könntest?

    Gruß
    H H

  • Danke euch allen für die schnellen Antworten!

    Meiner Meinung nach ist in dem Fall eigentlich nur wichtig, wann du die Mietsache nachweislich zurückgegeben hast. Dafür brauchst du keinen Termin der HV., sondern dafür bist du schon selber zuständig, z.Bsp. indem man den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten der HV. wirft, oder ihn direkt abgibt und sich quitieren lässt. Im grunde bedarf es dafür gar keiner Kommunikation, abgesehen von deiner schriftlichen und rechtssicheren Kündigung.

    Das ist ein interessanter Aspekt, werd ich in Zukunft beachten, für den jetzigen Fall ist es leider zu spät dafür.

    Mir ist ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit bekannt. Dort gab es beim Mietbeginn im Vertrag einen Zahlendreher.

    Damals wurde argumentiert, dass der Vertragspartner davon ausgehen muss, dass hier ein offensichtlicher Erklärungsirrtum vorliegt und er den richtigen Termin kennen muss.

    Okay, beim Mietbeginn kann ich das schon eher verstehen. Hier habe ich zwar kurz gestutzt, aber meine Kontaktperson bei der Hausverwaltung hat mir jedes Mal erzählt, wie viel sie zu tun haben und dass ich Glück habe, dass sie mich gerade kurz einschieben kann, da konnte ich mir das durchaus vorstellen, dass sie einen Monat lang keine Zeit haben.

    du kriegst einen Übergabetermin mitgeteilt, der einen Monat nach deiner Kündigung ist. Statt dich zu wundern und nachzufragen, machst du nichts und wirst jetzt aktiv.

    Ist es dir nicht peinlich auch nur annähernd anzunehmen, dass du hier alles richtig gemacht haben könntest?

    Wow, das sind mal klare Worte. Mir ist es eigentlich nicht peinlich, im Schutze der Anonymität in einem dafür vorgesehenen Forum eine Frage zu stellen, die mir auf der Seele brennt. Und dass ich alles richtig gemacht habe, denke ich nicht. Dann ging das wohl aus dem Ausgangspost nicht hervor... Allerdings wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht und ich möchte nicht die ganze Last davon tragen.

  • Hallo Seratnian,

    also, ich kann mich auch nur wundern.

    Darf ich mal kurz nachfragen, ob du nach dem 30.04. noch in der Wohnung gewohnt hast?

    Muss einem nicht der gesunde Menschenverstand sagen, dass man hier mal SELBST aktiv werden muss, da hier ganz offensichtlich irgend etwas falsch läuft (z.B. ein Übergabetermin laaaaaaange nach meinem Kündigungstermin vorgeschlagen wurde?)?

    Gruß,
    anonym2


  • Das ist ein interessanter Aspekt, werd ich in Zukunft beachten, für den jetzigen Fall ist es leider zu spät dafür.


    Und diese Aspekt führt, meiner Meinung nach, zu einer leider gerechtfertigten Forderung der Hausverwaltung. Ein Termin zur Abnhame, oder zu was auch immer, hat mit deiner Kündigung eigentlich nichts zu tun. Eine Abnahme kann auch Monate später, oder überhaupt nicht erfolgen, unabhäging davon wie sinnvoll das ist.
    Unterm Strich hast du die Wohnung entgegen deiner Kündigung einfach weiter genutzt.

  • Und diese Aspekt führt, meiner Meinung nach, zu einer leider gerechtfertigten Forderung der Hausverwaltung. Ein Termin zur Abnhame, oder zu was auch immer, hat mit deiner Kündigung eigentlich nichts zu tun. Eine Abnahme kann auch Monate später, oder überhaupt nicht erfolgen, unabhäging davon wie sinnvoll das ist.
    Unterm Strich hast du die Wohnung entgegen deiner Kündigung einfach weiter genutzt.

    Das denke ich auch. Mir war nicht bewusst, dass die Rückgabepflicht eindeutig bei mir liegt. Wieder was gelernt.

    Danke für alle konstruktiven Beiträge! Dann weiß ich jetzt Bescheid.

  • Dazu kann man nur sagen

    Dumm gelaufen:(

    Aber jetzt weißt Du für die Zukunft Bescheid.

    Du als Mieter bist verpflichtet die Mietsache zurückzugeben, sprich den Termin der Übergabe, natürlich zeitnah zum Vertragsende, zu benennen/vereinbaren.

    Du hättest also unverzüglich auf das Schreiben der HV reagieren müssen.

    Hier noch die Rechtsgrundlage

    § 546
    Rückgabepflicht des Mieters

    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.

  • du kriegst einen Übergabetermin mitgeteilt, der einen Monat nach deiner Kündigung ist. Statt dich zu wundern und nachzufragen, machst du nichts und wirst jetzt aktiv.
    Ist es dir nicht peinlich auch nur annähernd anzunehmen, dass du hier alles richtig gemacht haben könntest?


    Da muss ich mich leider anschliessen.

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