ZitatMeine Frage nun: Handelt es sich bei dem Streichen von Wänden in neutralen Farben um eine Schönheitsreparatur (dann müssten wir sie ja nicht machen?!) oder um eine Beschädigung, die wir beheben müssen?
Letzteres. Dunkle Wände sind tatsächlich Beschädigungen an der Mietsache, die beseitigt werden müssen. Mit Schönheitsreparaturen hat das nichts zu tun.