Hallo zusammen,
ich bin zum 1.9. letzten Jahres in meine neue Wohnung gezogen.
Zu Vertragsabschluss waren die Heizkosten in den NK, die an den Vermieter gezahlt werden, inkludiert, dies wurde zum Jahreswechsel umgestellt und die Kosten werden nun von allen Mietparteien direkt an den Versorger gezahlt (worüber wir vom Versorger mit einem SEPA-Lastschriftmandat 'informiert' wurden, keine Info seitens der Hausverwaltung).
Nun kam die erste Abrechnung für das vergangene Jahr - mit einer saftigen Nachzahlung für die Monate 09/2015-12/2015 und einer gleichzeitigen Erhöhung der Vorauszahlung ab sofort um knapp 70% - was mit den separaten Heizkosten die Nebenkosten deutlich in die Höhe getrieben hat. Bei den aktuellen Gesamtkosten hätte ich die Wohnung damals vermutlich gar nicht angemietet (zur Info: ich bin Student, für mich macht sich dieses Plus klar bemerkbar).
In der Nebenkostenabrechnung stolpere ich nun über mehrere Punkte - vllt. kann mir hierzu jemand Genaueres sagen?
1.) In der Abrechnung sind Wartungskosten für den Aufzug aufgeführt. Der befindet sich aber im Nebenhaus (gleicher Vermieter), das durch den Keller mit unserem Haus verbunden ist (praktisch ein Haus, zwei Hausnummern, separate Treppenhäuser). Faktisch habe ich mit dem Aufzug absolut nichts zu tun. Können diese Kosten tatsächlich auf die Mieter beider Häuser umgelegt werden?
2.) Mich irritiert, dass die NK-Vorauszahlungen steigen, obwohl ein Teil der ursprünglichen NK ja seit Jahresbeginn rausfällt. Die Plankosten für das Jahr 2016 sind in der Abrechnung aufgeführt, ausnahmslos alle Posten sind erhöht im Gegensatz zum Vorjahr. Ist es wirklich möglich, dass man sich als Vermieter/Hausverwaltung derart verkalkuliert? Ich kann mir das gerade nur schwer vorstellen - einzelne Posten ja, aber gleich alle?
3.) Alleine die Heizkostennachzahlung für diese 3 Monate erscheint mir utopisch hoch. Es war wahnsinnig mild hier, ich habe die Heizung erst im Dezember angestellt und dann auch nur an wenigen Tagen. Vom Versorger habe ich für das erste Halbjahr eine ordentliche Erstattung bekommen. Für mich passt das null zusammen ...?
Lohnt sich da generell der Gang zum Mieterschutz und/oder Anwalt (ich hätte einen Fachanwalt für Mietrecht an der Hand)?
Danke im Voraus.