Beiträge von Leipziger82

    Er kann dem Gericht ja viel schreiben, aber dennoch wird erfahrungsgemäß ein Zustellversuch unternommen.

    Der Mieter hat von mir ein neues Namensschild gefordert, aber ich habe ihm gesagt er soll das selber besorgen (und einen Link zum Ersatzteilversand des Briefkastenherstellers geschickt). Daraufhin hat er seinen Namen unfachmännisch an den Briefkasten geklebt.

    Das ist aber Vermietersache und nicht Mietersache. Wenn Du als Vermieter möchtest, dass ein Schreiben des Gerichtes zugestellt werden soll, solltest Du schon darauf achten, dass der Briefkasten beschildert ist.

    Das Problem ist hier, dass Du den Termin ja eingewilligt hast, bzw. ihr nicht besprochen habt, wie dieser Termin konkret abläuft. Klassisches Kommunikationsproblem.

    Wenn Du den Termin nun 4 Tage vorher absagst, dürfte das für den Vermieter schwierig werden. Immerhin wird er das ja schon an die Interessenten kommuniziert haben.

    Zudem ist die Wohnung so mit privaten Dingen gefüllt und Möbeln zugestellt, dass

    1. Mietinteressenten nicht alle Mängel (zB Laminatschäden oder schräge Böden) sehen würden

    2. mit Langfingern zu rechnen ist, und in 4 Tagen alle privaten Dinge während eines Vollzeitjobs zu beseitigen ist für mich nicht machbar.

    Die Probleme würde es doch auch geben, wenn es nur 2-3 Interessenten wäre, oder?

    Die Alternative wären ja etliche Termine innerhalb der Woche, um alle Interessenten "abzuarbeiten". Wäre das wirklich besser für dich?

    Ich würde empfehlen, den Termin wahrzunehmen und das Haustier für den Tag wegzugeben.

    Erst einmal würde es vermutlich nur eine Zahlungserinnerung geben. Eine Kündigung ist bei einer halben Miete nicht möglich.

    Ich würde dir aber empfehlen, vorab beim Vermieter anzurufen und ihm das mitzuteilen.

    Nach aktueller Rechtsprechung kann ein Vermieter keine spezielle Farbe verlangen. Mit normaler handelsüblicher Farbe muss genügen. Wenn er etwas Spezielles möchte, muss er die Arbeiten selber machen.

    Meines Wissens kann der Vermieter eine spezielle Farbe verlangen, wenn er das aus baulichen Gründen auch belegen kann (Silikat-Innendämmung).

    Ist dort beispielsweise schon ein atmungsaktiver Rollputz vorhanden, dürfte dort keine Dispersionsfarbe angebracht werden. Schlimmstenfalls wird der Mieter das aber auch dann feststellen, wenn er sieht, dass die Farbe nicht an der Wand hält.

    Ich bin aber trotzdem beim Fragesteller, sofern es bezgl. der Farbe, bzw. der Art keine individuelle Vereinbarung (AGB-Klausel geht erst recht nicht) bei Vertragsabschluss gab. Das würde ich aber prüfen.

    - inwiefern besteht unsere Pflicht, weiter auf eine Nebenkostenabrechnung zu pochen?

    Wenn Vorauszahlungen auf Betriebskosten vereinbart sind, habt ihr auch Anspruch auf eine Abrechnung. Wenn der Vermieter keine erstellt, dann kann das zwei Gründe haben:

    1. Du hast ein Guthaben, dass der Vermieter nicht auszahlen will
    2. Der Vermieter hat keine Ahnung davon und kann keine erstellen.

    - inwiefern besteht unsere Pflicht, unser Kind ihm zu melden (das würde sich ggf auf die Nebenkosten auswirken, oder?)

    Das ist schon eine Pflicht, insbesondere, wenn gewisse Betriebskostenarten nach Anzahl der Personen berechnet werden.

    da wir so etwas von unserer Vormieterin gehört haben: kann der Vermieter evtl Nachforderungen aus den Nebenkostenabrechnungen, auch wenn wir sie nie erhalten haben, mit unserer Kaution bei Auszug einbehalten?

    Nein, wenn ihr keine fristgemäße Abrechnung erhalten habt, kann der Vermieter auch nichts verrechnen.

    Nein, zumindest nicht auf mietrechtlicher Ebene. Stalking kann ja durchaus auch strafbar sein. Hier könnte man ggfs. ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen.

    Mietrechtlich gesehen, kannst Du gewisse Dinge einfach nur an den Vermieter geben, allerdings müssen diese auch einen mietvertraglichen Bezug haben. Oder anders: Wenn er die Sicherungen rausnimmt oder Kot auf die Terrasse legt, muss der Vermieter tätig werden. Wenn er Dir nachstellt, dann nicht.

    Wenn möglich mit Angabe von Rechtsgrundlagen oder Gerichtsurteilen, sonst werde ich glaube ich nicht gegen die Vermieterin ankommen.

    Die Gesetzgrundlage hat deiner Vermieterin Dir mit dem BGH-Urteil schon benannt. Es ist demnach grundsätzlich möglich, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern als Vergleichswohnungen zu nehmen.

    Hier wird argumentiert, dass die Mieten von Einfamilienhäusern in der Regel höher sind, als Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Gibt es also Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die bei ähnlicher Ausstattung, teurer sind, als dein Haus, kann das zulässig sein.

    Das Urteil des BGH bezieht sich zwar auf einen Mietspiegel, aber das dürfte auch auf Vergleichswohnungen anwendbar sein, wenn es keinen Mietspiegel gibt.

    Unabhängig davon, würde ich das Schreiben dennoch einem Fachanwalt vorlegen. Unabhängig von einer möglichen Zulässigkeit dieser Wohnung, heißt das längst nicht, dass die restlichen Anforderungen an eine Mieterhöhung erfüllt worden sind.

    EIn Gutachter meiner Versicherung war bereits vor Ort und sagt "meine Schuld".

    Merkwürdig...Du hast aber schon die Privathaftpflichtversicherung kontaktiert, oder? Da geht es nämlich gar nicht darum, ob Du schuld hast (das ist bei einem Haftpflichtschaden immer deine Schuld), sondern darum ob die Beschädigung mutwillig oder fahrlässig erfolgt ist.

    Ist das Ganze nicht mutwillig oder grob fahrlässig erfolgt, würde ich bei der Entscheidung der Versicherung auf jeden Fall in Widerspruch gehen.

    Ansonsten ist immer nur der Zeitwert zu zahlen.

    Ich habe die Löcher grundsätzlich nicht zugespachtelt, weil ich es mit Nachmietern so vereinbart habe, dass wir jeweils nur die Löcher in der neuen Wohnung selbst zumachen.

    Schwierig....Grundsätzlich entscheidet das nicht ihr als Vormieter und Nachmieter, sondern der Vermieter. Die Tatsache, dass in der Wand überall Löcher sind, kann zur Folge haben, dass der Zustand der Tapeten als unrenoviert gilt. Problem hierbei: Zieht der Nachmieter irgendwann aus, muss er die Löcher auch nicht zumachen, weil er dazu nicht verpflichtet ist.

    Die Löcher kann der Vermieter gern prüfen lassen, allerdings auf eigene Kosten. 8 Dübel gefährden sicher nicht die Statik.

    Wohnungsübernahme im unrenovierten Zustand

    Das ist der springende Punkt. Der unrenovierte Zustand bezieht sich dann nicht nur auf die Tapeten, sondern auf alle von Dir gemeldeten Mängel. Ausnahme wäre der nicht funktionierende Abfluss und ggfs. der kaputte Waschtisch.

    Wird die Wohnung also wirklich unrenoviert übernommen (Gemietet, wie gesehen), hast Du bei den Tapeten, Silikon und Fußboden keinen Anspruch auf eine Renovierung durch den Vermieter.

    Die Situation ist tatsächlich etwas unglücklich, insbesondere, wenn da Möbel drin stehen. Angenommen hinter den Möbeln befinden sich noch Mängel, die jetzt nicht aufgenommen werden konnten, wie willst Du dann nachweisen, dass diese schon vor deinem Einzug vorhanden waren?

    Neue Betriebskostenarten können/müssen nach erfolgter Betriebskostenabrechnung angekündigt werden. Das geht auch nur dann, wenn der Vertrag eine sogenannte Öffnungsklausel beinhaltet, sprich: Eine Klausel, wonach Du überhaupt neue Betriebskostenarten einführen kannst.

    Das Thema: "Selbst machen und vom Mieter Geld verlangen" sehe ich übrigens kritisch. Warum? Diese Gartenarbeiten, bzw. diese pauschalen 400 € sind als Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit anzusehen. Heißt für Dich im E-Fall: Gewerbe anmelden.

    Problem: Ich möchte keinen Generalauftrag an eine Gartenfirma geben, die mir dann einen Jahresbetrag abknöpft, bei dessen Umlage die Mieter vermutlich weglaufen würden.

    Dann überlass der Gartenbaufirma die eher unangenehmen Themen, die Du nicht wirklich gern machst. Die Kosten sind dann überschaubar.

    Die Hausordnung gilt für die Tochter nicht da sie a) üben muss für Musikschule und b) sie auch an Sonn/Feiertagen und während der Ruhezeiten musizieren darf wie sie will. Außerdem sagte die Tochter meine Schwester könne froh sein, dass Sie kein Klavier/Piano hätte.

    Es gibt die Ausnahme, dass Kinderlärm in gewissen Maßen auch während der Ruhezeiten zu dulden ist, so dass man hier prüfen müsste, wie alt das Kind ist und ob das unter die Kategorie Kinderlärm fällt.

    Aber es kosten Kraft und Nerven das jeden Tag in der Woche zu ertragen. Ich meine, man geht arbeiten, hat Stress, und dann will man am Wochenende einfach mal seine Ruhe haben. Dazu kommt, das meine Schwester viel im Homeoffice arbeitet. Da kann man sich ja denken wie gut sie sich konzentrieren kann bei dem ganzen Krach.

    Die allgemeine Rechtsprechung geht übrigens davon aus, dass maximal 2-3 Stunden am Tag zumutbar sind. Den ganzen Tag musizieren geht also nicht. Diese Regelung gilt auch für Berufsmusiker und damit erst recht auch für Musikschüler.

    Ich hatte als Jugendlicher übrigens auch ein Keyboard. Da mein musikalisches Talent aber überschaubar war und ich nicht die Nachbarn quälen wollte, habe ich gleich zu Kopfhörern gegriffen. Das selbe könnte auch die Nachbarin tun und ich bin mir recht sicher, dass auch das Gericht einen ähnlichen "Vorschlag" unterbreiten würde.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die Schwester sollte sich an den Vermieter wenden und im Zweifel auch gleich ein Lärmprotokoll beifügen.

    Ich habe den Schaden meinem Vermieter und meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Die erste Reaktion der Haftpflichtversicherung war eine Ablehnung der Schadensübernahme weil ich hätte wissen müssen dass die Türen beschädigt werden könnten beim Entfernen der Folie.

    Telefonisch oder schriftlich? Telefonisch wird sowas gern mal abgelehnt. Das könnte ja Arbeit bedeuten ;)

    Ich würde das ganze schriftlich einreichen, auch mit dem Nachweis, dass sich die Folie laut Herstellerangaben lösen lässt.

    Beim Austausch der Türen wird Alt gegen Neu gerechnet, deswegen denke ich sind 50€ fair.

    Nach meiner Einschätzung ist das sogar zu viel. Der Wert bei solchen Furniertüren dürfte nach ca. 40 Jahren gegen Null gehen.

    Ich würde dem Vermieter vermutlich mitteilen, dass Du keine Firma dafür findest und er Dir gern ein Angebot einschließlich Abzug alt gegen neu einreichen kann. Ich würde hier aber schon darauf hinweisen, dass der Wert praktisch bei Null liegt und eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Da sollte man sich auf eine pauschale Entschädigung einigen.

    Ist die Einbauküche Teil des Mietvertrags und es muss eine Waschmaschine ausgetauscht werden, hast Du hierbei nur eine Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht. Deine "Mitwirkung" beschränkt sich darauf, die Firma in die Wohnung zu lassen.

    Ich würde ggfs. aber dennoch schauen, ob ihr das nicht selbst machen könnt. Problematisch könnte es nämlich werden, wenn sich auf die Schnelle keine Firma findet, die das ausbauen kann. Dann wartet ihr noch länger

    Was kann man dagegen machen?

    ich kann hier nur gebetsmühlenartig wiederholen, dass Du dir zeitnah einen Anwalt/Mieterverein suchen solltest. Du wirst sonst nicht glücklich.

    Aktuell scheint es ja so zu sein, dass der Vermieter auf deine Anrufe nicht reagiert, bzw. er nicht erreichbar ist.

    Liegen bei ihm aber anwaltliche Schreiben mit Mietminderungen oder schlimmstenfalls Androhungen von Schadenersatzforderungen vor, wird dieser ggfs. schneller reagieren.

    Muss ich als Vermieter, jedes mal solch eine Mängel beseitigen ? Es kann doch nicht korrekt sein, dass jedes mal der Vermieter diese Kosten übernehmen muss...

    Ja, doch. Es kann ja auch nicht Aufgabe des Mieters sein.

    Wenn es sich tatsächlich um Setzrisse handelt, müsste man - je nach Größe des Risses - auch mal prüfen, ob nicht eine statische Gefährdung vorliegt.

    Ich tippe hier aber eher auf Spannungsrisse. Das kann u.a. vorkommen, wenn in der Wohnung verschiedene Materialien aufeinandertreffen (Gipskartonwände vs. Betondecken)

    Das größte Problem wird jedoch bleiben, dass meine Ex-Partnerin nicht gesprächsbereit ist, eine Vereinbarung über die Kaution zu verhandeln. Gleichzeitig sehr viel Druck ausübt, dass ich Ausscheiden soll aus dem Mietvertrag.

    Ich würde es mir hier recht einfach machen: Nicht ausziehen, bzw. nicht aus dem Vertrag austreten, bis das Thema Kaution geklärt ist. Hier würde ich mich auch nicht mit einer Vereinbarung zufrieden geben, dass die Kaution irgendwann nach ihrem Auszug zurückgezahlt wird, sondern sofort.

    Aufgrund den Erfahrungen meines Umfeldes kann ich sagen: Wenn Du jetzt die Kaution nicht bekommst, wirst Du diese in ein paar Jahren bei Ihrem Auszug erst recht nicht bekommen.

    Noch ein Gedankengang, bei dem ich aber nicht weiß, ob ich da einen Denkfehler habe: Wenn Du jetzt ausziehst und die Forderung nach der Kaution stellst, dürfte diese der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Heißt: Wenn deine Freundin die anteilige Kaution nicht binnen 3 Jahre auszahlst, ist deine Forderung verjährt.

    Eigentlich sitzt Du am längeren Hebel, wenn sie schon Druck macht, dass du ausziehst.

    Sie beruft sich auf eine Klausel die sie in das Übergabeprotokoll geschrieben hat, dass sie weiter nachprüfen darf.

    Kann sie ja machen, was aber nichts daran ändert, dass sie Euch ein Verschulden nachweisen muss. Wenn hier schon ein Nachmieter wohnt, dürfte das schwer bis unmöglich sein.

    Gefunden hat sie, Fensterinnendichtungen die von unseren Plissees gequetscht (angeblich beschädigt) wurden.

    Das dürfte fast zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören, bzw. müssen Gummidichtungen so etwas aushalten.

    des weiteren möchte sie das wir ein Backblech ersetzten, da es nach 7 Jahren nicht mehr so gut aussieht. Den Geschirrspühlkorb, da dieser Rostet und Klipse zum umklappen der Teller Halter in einer (reihe) fehlen. Und die Gemüsebox im kühlschrank weil die an der ecke gesprungen ist und einen kleinen riss hat.

    Das würde ich auch eher als Verschleiß ansehen, der euch nicht angelastet werden kann. Unabhängig davon sind das keine verdeckten Mängel. Wurde das nicht um Protokoll festgehalten, dann kann sie hieraus keine Forderungen stellen.

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