Lärmbelästigung Musizieren während Ruhezeiten

  • Hallo! Ich entschuldige mich im Voraus für den langen Text. Wir wollen einfach einmal nachfragen ob jemand hier Tipps hat wie man sich in dieser Situation am besten verhält:

    Ich schreibe hier für meine Schwester. Sie muss seit Jahren (2017) das Keyboard der Nachbarstochter (Nachbar gegenüber) ertragen. Leider ist Zimmerlautstärke weit vom entstehenden Lärmpegel entfernt.

    Natürlich kann man bei einem Instrument nicht erwarten, dass es immer Zimmerlautstärke hat. Aber das man es ganze 4 Räume bei geschlossenen Türen hört ist ansich schon eine Zumutung.

    Aber, da außerhalb der Ruhezeiten, kann man leider den Krach nur ertragen... :S

    Nun ist es aber so, das die Jugendliche Musikerin seit ca. einem Jahr (ich betone jugendlich, da Kinder Regeln etc. noch nicht so verstehen) auch in den lt. Hausordnung angebenen Ruhezeiten sowie an Sonn-und Feiertagen musiziert. Hier spielt sie auf dem Drumpad ihres Keyboard (hört sich wie trommeln an) welches man 3 Räume weiter hört. :huh: Hätte ich auch nicht gedacht, dass das so laut ist. Ich war aber für eine Woche zu Besuch bei meiner Schwester und konnte den Lärm somit live miterleben.

    Es ist nun so, dass man nicht unbedingt gleich zum Vermieter rennen und petzen will. Im Grunde will man ja nur seine Ruhe aber dem Nachbarn auch nicht mit Beschwerden nerven.

    Also, hat meine Schwester beim Nachbarn geklopft, und darauf hingewiesen, dass das Musizieren/Trommeln oder was auch immer die Tochter macht drei Räume weiter zu hören ist zum Sonntag. Mit Hinweis, dass man nix gegen das Musizieren ansich hat, halt nur nicht am Sonntag und den Ruhezeiten. Sie dachte, vielleicht weiß der Nachbar bzw. die Tochter nicht, dass auch das "Trommeln/Drumpad nutzen" sehr laut zu hören ist und hoffte auf eine Einigung die für beide Parteien passt.

    Leider bekam sie als Antwort:

    Die Hausordnung gilt für die Tochter nicht da sie a) üben muss für Musikschule und b) sie auch an Sonn/Feiertagen und während der Ruhezeiten musizieren darf wie sie will. Außerdem sagte die Tochter meine Schwester könne froh sein, dass Sie kein Klavier/Piano hätte.

    Einsicht und Rücksichtnahme also gleich null und auch die Bitte um ein Schlichtungsgespräch unter Nachbarn verlief im Sande da eben auf ihr Recht gepocht wird.

    Ist natürlich schade, dass man nicht wenigstens absprechen konnte, ob es möglich ist am Sonn/Feiertag in den Ruhezeiten nicht zu musizieren. Man will ja dem Mädel das Spielen

    nicht verbieten.

    Aber es kosten Kraft und Nerven das jeden Tag in der Woche zu ertragen. Ich meine, man geht arbeiten, hat Stress, und dann will man am Wochenende einfach mal seine Ruhe haben. Dazu kommt, das meine Schwester viel im Homeoffice arbeitet. Da kann man sich ja denken wie gut sie sich konzentrieren kann bei dem ganzen Krach.

    Nun meine Frage: Wie kann man sich mit der uneinsichtigen Partei einigen? Man ist ja kompromissbereit. Leider ist dies einseitig.

    Soll man mit dem Störprotokoll gleich zum Vermieter oder nochmals das Gespräch suchen? Ist aber eher aussichtslos. Da ein ruhiges Gespräch nicht möglich war. (Bin stumme Zeugin gewesen). Die Mutter und die Jugendliche habe sofort angefangen rumzuschreien und auf Ihr Recht bestanden. Gespräch wurde dann erfolglos abgebrochen. :(

    Sorry nochmals für den sehr langen Text und liebe Grüße

    Cookie

  • Die Hausordnung gilt für die Tochter nicht da sie a) üben muss für Musikschule und b) sie auch an Sonn/Feiertagen und während der Ruhezeiten musizieren darf wie sie will. Außerdem sagte die Tochter meine Schwester könne froh sein, dass Sie kein Klavier/Piano hätte.

    Es gibt die Ausnahme, dass Kinderlärm in gewissen Maßen auch während der Ruhezeiten zu dulden ist, so dass man hier prüfen müsste, wie alt das Kind ist und ob das unter die Kategorie Kinderlärm fällt.

    Aber es kosten Kraft und Nerven das jeden Tag in der Woche zu ertragen. Ich meine, man geht arbeiten, hat Stress, und dann will man am Wochenende einfach mal seine Ruhe haben. Dazu kommt, das meine Schwester viel im Homeoffice arbeitet. Da kann man sich ja denken wie gut sie sich konzentrieren kann bei dem ganzen Krach.

    Die allgemeine Rechtsprechung geht übrigens davon aus, dass maximal 2-3 Stunden am Tag zumutbar sind. Den ganzen Tag musizieren geht also nicht. Diese Regelung gilt auch für Berufsmusiker und damit erst recht auch für Musikschüler.

    Ich hatte als Jugendlicher übrigens auch ein Keyboard. Da mein musikalisches Talent aber überschaubar war und ich nicht die Nachbarn quälen wollte, habe ich gleich zu Kopfhörern gegriffen. Das selbe könnte auch die Nachbarin tun und ich bin mir recht sicher, dass auch das Gericht einen ähnlichen "Vorschlag" unterbreiten würde.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die Schwester sollte sich an den Vermieter wenden und im Zweifel auch gleich ein Lärmprotokoll beifügen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82 Danke für die Tipps. Sie hat bereits ein Lärmprotokoll geführt und führt es auch weiter. Ich denke auch, dass das Gespräch mit dem Vermieter unvermeidbar ist. Ist halt nur schade, dass man sich nicht untereinander einigen kann. Randnotiz zum Alter: Die Musizierende ist 17, also nicht wirklich ein Kind mehr, eher eine Jugendliche.

  • . Die Mutter und die Jugendliche habe sofort angefangen rumzuschreien und auf Ihr Recht bestanden. Gespräch wurde dann erfolglos abgebrochen. :(

    Wahrscheinlich ist Mutter und Tochter das "Recht" in Sache musizieren nicht ganz klar, sie beachten nämlich das Recht der im Haus Wohnenden nicht, oder nicht ausreichend.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte auch geurteilt. Ein Musikinstrument zu üben

    darf auch in Mietwohnungen nicht verboten werden:

    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 17. November 2009 1 BvR 2717/08

    Nur gibt es bestimmte Zeiten für musizieren und ebensolche für Ruhepausen, die im Sinne einer friedlichen Hausgemeinschaft eingehalten werden sollten, evtl. müssen.

  • Hallo!

    Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zum Thema. Gerichte urteilen

    Einzelfall bezogen. Der BGH hat sich dazu geäußert:

    Ein Musikverbot für die Abendstunden und das Wochenende kommt nach Auffassung des BGH nicht in Betracht. Das ließe außer acht, dass Berufstätige erst abends zu Hause sind und auch Musikschüler häufig erst abends und am Wochenende Zeit für das Musizieren finden.

    Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen geht der BGH davon aus, dass eine Beschränkung auf 2-3 Stunden Hausmusik an Werktagen und 1- 2 Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung der üblichen Ruhezeiten als grober Richtwert dienen kann.

    Die meisten Hausordnungen geben als Ruhezeit, 22.00 Uhr - 6.00 Uhr und

    13.00 Uhr - 15.00 Uhr an.

    Gruß



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