Beiträge von anitari

    Hallo anitari,

    ja, die Auflistung im Text ist das, was wir von der Vermieterin bekommen haben.
    Eine andere Abrechnung gibt es im Moment nicht.

    Grüße
    ronnieo

    Das ist keine formell korrekte Abrechnung, lediglich eine Auflistung.

    Eine formell korrekte Abrechnung sollte in etwa wie auf dem Bild aussehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung wegen formeller Fehler, welche mußt Du dem VM nicht auf die Nase binden, zu widersprechen.

    2. Zu schweigen, bis 01. Januar 2017 warten und dann die Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.12.2015 fordern.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wir haben in einem Mehrparteienhaus gewohnt. Alles einzelne Wohnungen.
    Bilder vom Vertrag sind beigefügt.

    Abrechnung gab es per Mail:
    Hallo ,

    wir haben gerade die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr gemacht.

    Die Nebenkosten betragen insgesamt EUR 2.103.04 gegenüber EUR 1.806,16 im Vorjahr.

    Die allgemeinen Nebenkosten waren geringer als im Vorjahr. Allerdings sind die Heizkosten enorm gestiegen. Von EUR 287,73 auf EUR 686,97 ( + 139 % ) . Der Verbrauch ist ebenfalls überproportional von 2.558 auf 8.652 Einheiten ( +238 % ) gestiegen. Auf wen dieser Verbrauch zurückzuführen ist, läßt sich bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr leider nicht feststellen.

    Es ergit sich für Sie folgende Abrechnung:

    Nebenkosten ohne Heizung:
    1.416,07 : 12 x 5 = EUR 590,03
    Heizkosten 57 % = EUR 392,14
    Gesamtkosten: = EUR 982,17

    Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto IBAN bis zum 29. April.


    Nebenkostenabrechnung
    01.1.2015 bis 31.12.2015

    Nr. Datum Empfänger Betrag Laufender Saldo
    Ausgabenkategorien
    Durchlaufende Posten

    349 30.12.2015 Bürgersteigreinigung -19,70 -19,70
    350 30.12.2015 Deichbeitrag -7,08 -26,78
    351 30.12.2015 Grundsteuer -205,48 -232,26
    352 30.12.2015 Hausmeister -106,36 -338,62
    353 30.12.2015 Heizkosten -686,97 -1.025,59
    354 30.12.2015 Kabelgebühr -97,05 -1.122,64
    355 30.12.2015 Müllabfuhr -158,61 -1.281,25
    356 30.12.2015 Schornsteinreinigung -34,81 -1.316,06
    358 30.12.2015 Versicherungen -119,43 -1.435,49
    359 30.12.2015 Wasser,Kanal,Strom -356,99 -1.792,48
    360 30.12.2015 sonstige Kosten -33,03 -1.825,51
    357 30.12.2015 Treppenhausreinigung -277,53 -2.103,04

    Gesamt -2.103,04 -2.103,04


    Viele Grüße

    Und jetzt bitte noch die Abrechnung als Bild.

    Deine Auflistung ist völlig unbrauchbar.

    Oder ist das was in der Mail steht?

    Das in den den Monaten Januar - April über 50 % der Jahresheizkosten anfallen ist schon richtig.

    Und richtig ist auch das Mieter deren Nutzungszeitraum überwiegend bzw. ausschließlich in der Heizperiode war, mit Sicherheit mit einer Nachzahlung rechnen müssen.

    Um Dir helfen zu können muß man die vertragliche Vereinbarung zu Betriebs- und Heizkosten kennen, wie die Heizkosten abgerechnet werden und wissen ob es sich um ein 2FH handelt in dem auch der Vermieter wohnt.

    Am besten wäre es wenn Du die entsprechende Mietvertragsseite und die Abrechnung als Bild(er) einstellst. Natürlich anonymisiert und bitte nicht zu klein.

    Immer schön häppchenweise mit den Fakten rüber kommen:mad:

    Zitat

    Außerdem war bzw bin ich für 2 jahre an den Vertrag gebunden,

    Dann kannst Du, je nach exaktem Wortlaut, frühestens zum 31.10. oder gar erst 31.12. kündigen.

    Zitat

    und entbindet mich eine unwirksame mieterhöhung wirklich von meinem Sonderkündigungsrecht?

    Ja.

    Aus einem anderen Forum wo Du die Frage gestellt hast weiß ich das der Vermieter angeboten hat die Kündigung in eine fristgerechte zum 31.8. "umzuwandeln".

    Der kennt vermutlich auch nicht seinen Vertrag.

    Einfach rüpelhaft!
    Bim besten Willen. Auf diese "Frage" bekommen Sie von mir keine Antwort.
    Ohne Anrede, ohne Rechtschreibung, ohne irgendwelche inhaltlichen Angaben.


    Aber geben Sie die Hoffnung nicht auf. Es kommen sicher noch welche, die es garnicht erwarten können, Ihnen auf diesen Dreck zu antworten.

    Ist Hallo keine Anrede?

    Wer hier rüpelhaft ist, wäre noch zu klären.

    Zitat

    Sie glauben wohl, dass ich Ihren, mir vor die Füße geworfenen Stückwerk, etwas anfangen kann?

    Dann lassen Sie es doch sein zu antworten.

    Natürlich kannst Du kündigen. Das die Mieterhöhung unrechtmäßig ist hat damit nichts zu tun.

    Allerdings solltest Du wissen bzw. steht im Mietvertrag das bei einem Staffelmietvertrag Mieterhöhungen nach § 558 und 559 ausgeschlossen sind. Sprich die Mieterhöhung ist unwirksam.

    Somit wäre die Kündigung wenn nach dem 3. Werktag im Mai dem Vermieter zugegangen zum 31.8.2016 2016 wirksam.

    Die Kündigungsfristen für den Vermieter richten sich nach der Wohn-, nicht der Vertragsdauer.

    Folglich 6 Monate.

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Wurdest Du mit in den Vertrag aufgenommen?

    Im Mietvertrag, und nur das zählt, steht Räumlichkeiten sind möbliert: NEIN.

    Folglich gilt das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Einen Grund Dir zu kündigen, weder fristlos noch fristgerecht, kann ich nicht erkennen.

    Dein Vermieter könnte bestenfalls von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

    Du kannst mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wäre, wenn Du heute noch die Kündigung abgibst, zum 31.08.2016.

    Zitat

    Mein Zimmer war bei Einzug möbliert mit Bett, Tisch, Beistellschränkchen und kleines Schuhregal.
    Die paar Kleinigkeiten hab ich meinem Vermieter halt abgekauft, damit ich mit dem Kram machen kann was ich will (weil es dann mir gehört).

    Ist der Kauf nachweisbar?

    Was genau steht im Mietvertrag zu einer evtl. Möblierung des Zimmers?

    Zitat

    Kann der Kerl mich vorher noch aus meinem Zimmer bekommen? Mit Polizei? Gerichtsverfahren? Kündigungsschreiben und Schloss auswechseln?

    Keine Angst, so schnell schießen die Preußen nicht.

    In der Tat Krümelkackerei, aber es ging um Vertragsschluß, soll heißen Schluß/Ende eines Vertrags, und Vertragsabschluß
    soll heißen einen Vertrag abschließen. Lediglich ein Irrtum mit fatalen Folgen.....

    Noch mal zur Erinnerung Frau/Herr Banane, den Begriff Vertragsschluß hast Du benutzt, kein anderer.

    Vielen Dank für Deinen Hinweis. Da sieht man mal wieder wie wenig Ahnung man doch hat. :(

    Soll ich mal lieber noch bei den Stadtwerken nachfragen oder dem Vermieter direkt schreiben was Sache ist?

    Die Mitarbeiter der Wasserversorger geben manchmal schon merkwürdige Auskünfte.

    Am besten läßt Du Dir vom Vermieter die Originalrechnung des Wasserversorgers vorlegen. Dazu ist er verpflichtet.

    Wenn möglich laß Dir eine Kopie geben. Dafür darf der Vermieter Geld verlangen. 26 Cent pro A4-Seite.

    Zu Sicherheit, falls er mit der Ausrede kommt kein Kopierer/Fax zu haben oder beides ist gerade kaputt, mach selbst ein Foto der Rechnung, aller Seiten.

    Ich werde wohl dann ab sofort auch mehr bezahlen, denn jedes Jahr so eine Nachzahlung....

    Gute und richtige Entscheidung.

    Teile dem Vermieter in Textform mit das Du ab Monat ... 240 € (besser 250) statt wie bisher 220 € zahlst und er das bei der nächsten Abrechnung berücksichtigen soll.

    Ich sehe jedoch als Hauptgrund für die Nachzahlung die zu geringen Vorauszahlungen. Denn inkl. Heizkosten sollten es mindestens 2 € pro m² sein. Bei Dir waren es nur 1,65 €.

    Zitat

    Wie sieht die Abrechnung dann aus, wenn wir RICHTIG Winter haben?

    Das kann niemand vorhersagen.

    Ich sehe da einen Posten bei dem sich künftig evtl. sparen läßt.

    Kaltwasser, mit über 7 €/m³ (sollte man mal prüfen ob das stimmt), ist sehr teuer und Euer Verbrauch mit fast 90 m³, wenn Ihr nicht 3 - 4 Personen seid, sehr hoch.

    Was ist mit Vertragsschluß gemeint, evtl. ein Schreibfehler und soll Vertragsabschluß heißen?

    Ja, Deiner:o


    Zitat

    Die Frist wird ab Vertragsschluß, nicht ab Einzug gerechnet. Die Kündigungsfrist darf nicht noch zu den 4 Jahren hinzukommen. Lt.DMB

    Habe ich was anderes geschrieben?

    Zitat

    Das wiederum würde bedeuten, dass der Mietvertrag 4 Monate vor Einzug unterschrieben wird und sozusagen 4 Monate vom Kündigungsverzicht abgezogen werden.

    Da wird nichts abgezogen.
    Steht im Vertrag das der Kündigungsverzicht 4 Jahre (48 Monate) beträgt ist das schlicht unwirksam und der Mieter kann jeder Zeit fristgerecht kündigen.

    Zitat

    Und was mir noch nicht klar ist: Welcher Teil der Gesamtheizkosten fällt unter die 30% und welcher Teil unter die 70%?

    Noch mal gaaanz laaangsam:

    Heizenergiekosten + Betriebsstrom + Wartung + Emissionsmessung = 100 % Gesamtheizkosten

    2379,34 + 385,42 + (angenommen) 120 + (angenommen) 60 = 2944,76

    Davon 30 % = 883,43 nach Wohnfläche
    70 % = 2061,33 nach Verbrauch

    Anhand der Verbrauchseinheit MHw vermute ich das es Fernwärme ist. Richtig?

    Da fällt Euch der Leerstand, und somit sehr geringe Verbrauch, mächtig aufs Knie bzw. den Geldbeutel.

    Diese Anlage kann der Vermieter gar nicht abstellen.

    Was mir noch auffällt, 220 € Vorauszahlungen bei 133 m² sind zu wenig. 160 - 170 € wären realistischer gewesen. Dann hätte es keine Nachzahlung gegeben.

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