Hallo, ich habe einen staffelmietvertrag,mein vermieter hat eine mieterhöhung ausgesprochen, darauf hab ich von meinem sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, eine woche später teilt er mit, dass seine mieterhöhung unrechtmäßig ist und er sie zurück nimmt und ich daher auch nicht kündigen kann, ich hab aber schon ne neue wohnung ab 1.8. ist er im recht? braiche dringend rat, danke
Sonderkündigung trotz unrechtmäiger Mietänderung
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Tina2016 -
3. Juni 2016 um 23:58 -
Erledigt
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Einfach rüpelhaft!
Bim besten Willen. Auf diese "Frage" bekommen Sie von mir keine Antwort.
Ohne Anrede, ohne Rechtschreibung, ohne irgendwelche inhaltlichen Angaben.
Sie glauben wohl, dass ich Ihren, mir vor die Füße geworfenen Stückwerk, etwas anfangen kann?Aber geben Sie die Hoffnung nicht auf. Es kommen sicher noch welche, die es garnicht erwarten können, Ihnen auf diesen Dreck zu antworten.
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Natürlich kannst Du kündigen. Das die Mieterhöhung unrechtmäßig ist hat damit nichts zu tun.
Allerdings solltest Du wissen bzw. steht im Mietvertrag das bei einem Staffelmietvertrag Mieterhöhungen nach § 558 und 559 ausgeschlossen sind. Sprich die Mieterhöhung ist unwirksam.
Somit wäre die Kündigung wenn nach dem 3. Werktag im Mai dem Vermieter zugegangen zum 31.8.2016 2016 wirksam.
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Einfach rüpelhaft!
Bim besten Willen. Auf diese "Frage" bekommen Sie von mir keine Antwort.
Ohne Anrede, ohne Rechtschreibung, ohne irgendwelche inhaltlichen Angaben.Aber geben Sie die Hoffnung nicht auf. Es kommen sicher noch welche, die es garnicht erwarten können, Ihnen auf diesen Dreck zu antworten.
Ist Hallo keine Anrede?
Wer hier rüpelhaft ist, wäre noch zu klären.
ZitatSie glauben wohl, dass ich Ihren, mir vor die Füße geworfenen Stückwerk, etwas anfangen kann?
Dann lassen Sie es doch sein zu antworten.
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Schliesse mich beiden Posts von anitari an.
Die Fragestellerin begann mit "Hallo" und endete mit "Danke". Wer lesen kann, ...
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hallo, vielen Dank. aber mein Sonderkündigungsrecht entfällt weil die Mieterhöhung unwirksam ist? Außerdem war bzw bin ich für 2 jahre an den Vertrag gebunden, die wären am 1.11.2016 um. D.h, die Kündigung wäre erst zum .1.11 wirksam:(??
und entbindet mich eine unwirksame mieterhöhung wirklich von meinem Sonderkündigungsrecht? weil ich hätte wissen müssen, dass die Erhöhung unwirksam ist?? Danke -
Immer schön häppchenweise mit den Fakten rüber kommen
ZitatAußerdem war bzw bin ich für 2 jahre an den Vertrag gebunden,
Dann kannst Du, je nach exaktem Wortlaut, frühestens zum 31.10. oder gar erst 31.12. kündigen.
Zitatund entbindet mich eine unwirksame mieterhöhung wirklich von meinem Sonderkündigungsrecht?
Ja.
Aus einem anderen Forum wo Du die Frage gestellt hast weiß ich das der Vermieter angeboten hat die Kündigung in eine fristgerechte zum 31.8. "umzuwandeln".
Der kennt vermutlich auch nicht seinen Vertrag.
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By the way, Tina2016, Wohnraummietverhältnisse enden immer zum Monatsletzten.
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Danke. Und sorry, dass ich nicht gleich alle Fakten aufgeführt habe. War etwas durch den Wind und neu in bem Forum.trotzdem danke für die Antwort!
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