Kündigungsfrist bei neu aufgesetzten Vertrag

  • Guten Tag zusammen!

    Ich wohne seit 2 Jahren in einer WG, mein Freund allerdings schon seit 5. Bei meinem
    Einzug wurde allerdings ein neuer Vertrag aufgesetzt, sodass mein Freund auf dem
    Papier auch erst seit 2 Jahren hier wohnt. Nun möchte der Vermieter uns raus haben und gibt an, dass er uns nach 3 Monaten aufgrund von Eigenbedarf kündigen könnte. Ist dies so korrekt? Oder muss man bei meinem Kollegen die 6 Monaten einhalten, weil er in Wahrheit schon seit 5 Jahren hier wohnt?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Die Kündigungsfristen für den Vermieter richten sich nach der Wohn-, nicht der Vertragsdauer.

    Folglich 6 Monate.

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Wurdest Du mit in den Vertrag aufgenommen?

  • Wie mein Vorposter bereits richtig schreibt...

    Nun möchte der Vermieter uns raus haben und gibt an, dass er uns nach 3 Monaten aufgrund von Eigenbedarf kündigen könnte.


    Ausspruch der Kündigung und Wirksamkeit der Kdg. sind Zweierlei.
    Tipp: Schriftliche Kündigung und Eigenbedarfserklärung sorgfältig prüfen. Kannst uns ja hier auf dem Laufenden halten.:o

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Juni 2016 um 13:17)

  • Vielen vielen Dank für diese schnelle Hilfe!

    Ja ich stehe mit im Vertrag.

    Der Vermieter möchte Eigenbedarf für seinen Sohn anmelden, bzw hat das in der Hinterhand. Er hat uns jetzt einen auflösungsvertrag mit einer Frist von 4 Monaten vorgelegt, quasi auf freiwilliger Basis weil wir mit seinem
    Sohn vor einiger Zeit gut befreundet waren.
    Sein Sohn wohnt im
    gleichen Haus mit seiner Freundin, allerdings in einer kleineren Wohnung. Der Vermieter sagt jetzt, dass die Begrüßung "schönere, größere Wohnung" für den Eigenbedarf ziehen würde. Er würde es allerdings Lieber auf dieser freiwilligen Basis machen. Was haltet ihr davon? Reicht diese Begründung?

  • Der Vermieter sagt jetzt, dass die Begrüßung "schönere, größere Wohnung" für den Eigenbedarf ziehen würde. Er würde es allerdings Lieber auf dieser freiwilligen Basis machen. Was haltet ihr davon? Reicht diese Begründung?


    M.E. reicht diese Begründung nicht (ganz), bin mir jedoch nicht sicher. Im Zweifelsfall wird der Richter die gegenseitigen Interesen abzuwägen haben. Vielleicht könnt Ihr dem VM ein finanzielles Zugeständnis abringen.

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