Untermieter mindert Miete unangemessen hoch

  • Hallo zusammen,

    Ich vermiete momentan mein Zimmer in einer 2er-WG unter, da ich beruflich in einer anderen Stadt bin. Der Untermietvertrag ist befristet und läuft Ende Juni aus, es gibt eine Kaution in Höhe von ca. einer Monatsmiete. Vorigen Monat gab es für ca. eine Woche kein warmes Wasser im Bad, da der Boiler kaputt war. Mein Untermieter hat mir daraufhin die Miete um 10% der Gesamtmonatsmiete (!) gekürzt. Das ist natürlich völlig überzogen, ich bin aber etwas unsicher, wie ich nun vorgehen sollte. Muss ich ihn zunächst abmahnen oder kann ich einfach einen Teil der Kaution beim Auszug einbehalten?
    Wenn möglich, will ich ihn nicht abmahnen, damit er nicht aufgrund der Abmahnung auf dumme Ideen kommt und die nächste Monatsmiete nicht vollständig überweißt (oder ähnliches).

    Für den Fall, dass es relevant ist, hier noch der genaue zeitliche Ablauf des Zwischenfalls und der Kommunikation mit meinem Untermieter:

    1. Woche, Dienstag Vormittag: Mein Mitbewohner (nicht der Untermieter) meldet sich bei mir telefonisch und teilt mir mit, dass das warme Wasser im Bad nicht funktioniert. Er meinte dann er würde das beim Hausmeister oder der Hausverwaltung melden, was er dann auch getan hat.

    1. Woche, Donnerstag Abend: Mein Untermieter beschwert sich bei mir, dass in der Warmwasser Sache nichts voran geht und dass er unter diesen Umständen nicht bereit ist die Miete in voller Höhe zu bezahlen. Außerdem würde er die Miete nicht überweisen, bis es wieder warmes Wasser gibt (es war gerade Ende des Monats). Habe ihm dann gesagt, die Miete dürfe er nicht zurückhalten. Diese und jegliche spätere Kommunikation lief übrigens über whatsapp.

    1. Woche, Freitag Morgen: Mein Mitbewohner teilt mir mit, dass ein Handwerker da war, der Boiler kaputt sei und am Dienstag der kommenden ausgetauscht werden würde.

    2. Woche, Donnerstag: Untermieter teilt mir mit, dass das Wasser funktioniert und er die Miete überwiesen hat.

    2. Woche, Freitag: Ich stelle fest, dass nur 90% der Miete überwiesen wurden. Dies habe ich meinem Untermieter mitgeteilt. Seine Antwort war, dass 10% Mietminderung angebracht seien. Meine Antwort darauf: Er dürfe nur tageweise mindern und in der Form würde ich die Minderung nicht akzeptieren. Daraufhin keine Antwort mehr und seitdem keinerlei Kommunikation.

    Vielen Dank schonmal für jegliche Hilfe!

  • Zitat

    Meine Antwort darauf: Er dürfe nur tageweise mindern

    Korrekt.

    Alles was drüber hinaus geht darfst Du nach Mietende mit der Kaution verrechnen.

    Angenommen Monatsmiete wären 310 €, für 3 Tage wären das im Mai 31 €, davon 10 % = 3,10 €.

    Hat der Mieter um 31 € gemindert wären das 27,90 € zu viel.

  • Korrekt.
    Alles was drüber hinaus geht darfst Du nach Mietende mit der Kaution verrechnen.
    Angenommen Monatsmiete wären 310 €, für 3 Tage wären das im Mai 31 €, davon 10 % = 3,10 €.
    Hat der Mieter um 31 € gemindert wären das 27,90 € zu viel.


    Stimme zu. - Scheint ja ein "tolles" (Unter-)Mietverhältnis zu sein...

  • Stimme zu. - Scheint ja ein "tolles" (Unter-)Mietverhältnis zu sein...

    Das sind Mietverhältnisse oft;)

    Nur hier hat der (Unter-)Vermieter ausnahmsweise mal Ahnung/Kenntnis von der Materie.

  • Das sind Mietverhältnisse oft;)

    Nur hier hat der (Unter-)Vermieter ausnahmsweise mal Ahnung/Kenntnis von der Materie.

    Hatte als Mieter bereits das Vergnügen, mal Miete kürzen zu dürfen. Deshalb weiß ich ungefähr was zu tun ist :)

    Danke schonmal für die Antworten. Verstehe ich das also richtig, dass es keiner Mahnung bedarf?

    Weitere Frage: Für welchen Zeitraum darf in meinem Fall die Miete gekürzt werden? Ab dem Tag, an dem das Problem auftrat (Dienstag), oder ab dem Tag an dem mich mein Untermieter auf das Problem hingewiesen hat (Donnerstag Abend, also eigentlich Freitag).
    Außerdem hat mich mein Untermieter niemals schriftlich über die Mietminderung benachrichtigt. Wäre das nicht nötig gewesen, um die Miete "korrekt" zu mindern?

  • Weitere Frage: Für welchen Zeitraum darf in meinem Fall die Miete gekürzt werden? Ab dem Tag, an dem das Problem auftrat (Dienstag), oder ab dem Tag an dem mich mein Untermieter auf das Problem hingewiesen hat (Donnerstag Abend, also eigentlich Freitag).


    Ich würde hier Souveränität demonstrieren und ihm grosszügig "ein paar Mark Fuffzich" gönnen gemäss anitari's Berechnung..


  • Weitere Frage: Für welchen Zeitraum darf in meinem Fall die Miete gekürzt werden? Ab dem Tag, an dem das Problem auftrat (Dienstag), oder ab dem Tag an dem mich mein Untermieter auf das Problem hingewiesen hat (Donnerstag Abend, also eigentlich Freitag).
    Außerdem hat mich mein Untermieter niemals schriftlich über die Mietminderung benachrichtigt. Wäre das nicht nötig gewesen, um die Miete "korrekt" zu mindern?

    Mietminderung so lange wie der Mangel besteht. Also ab Dienstag angenommen 18 Uhr bis Freitag angenommen 12 Uhr.

    Da müßte dann sogar stundengenau gerechnet werden.

    Eine Info an den Vermieter das eine Mietminderung vorgenommen wird ist nach meinem Kenntnisstand nötig. Sonst sind es schlicht Mietschulden.

  • Hallo ich nochmal.

    Der Untermieter hat die letzte Mietzahlung mit der Kaution verrechnet. Die Kaution ist etwas weniger als eine Monatsmiete, da ich für eine so kurze Mietdauer keine übertrieben hohe Kaution verlangen wollte (nächstes mal bin ich schlauer).
    Dass der Mieter die Miete nicht mit der Kaution verrechnen darf, ist mir bewusst, aber jetzt muss ich natürlich meinem Geld hinterher rennen. Ich habe ihm bereits (elektronisch) mitgeteilt, dass er mir die gesamte Monatsmiete überweisen muss, aber er reagiert nicht.

    Wie gehe ich nun am besten vor, ohne dass ich am Ende auf irgendwelchen Anwaltskosten sitzen bleibe? Ich bin bei einem Mieterverein mit Rechtsschutz, aber helfen die auch in Vermieterfragen? Ich werde dort auf jeden Fall in den nächsten Tagen anrufen, aber bin auch um jeden Ratschlag hier dankbar.

    Viele Grüße!

  • Hallo jozoz,

    niemand hält Dich davon ab, Deine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter die volle Miete incl. Nebenkosten.

  • Hallo,

    wenn du wegen der 30 Euro, die dir am Ende fehlen werden einen großen Aufwand machen möchtest, dann würde ich an deiner Stelle einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Geht online und kostet unter 20 Euro, die man sich sogar vom Mieter zurückholen kann.

    Gruß
    H H

  • wenn du wegen der 30 Euro, die dir am Ende fehlen werden einen großen Aufwand machen möchtest, dann würde ich an deiner Stelle einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Geht online und kostet unter 20 Euro, die man sich sogar vom Mieter zurückholen kann.


    Dank unserer asozialen Gesetzgebung wird es immer schwieriger, bei bestimmten Bevölkerungsgruppen etwas (zurück-)holen zu können...:mad:

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