Die Vertragsbindung ist hier eindeutig länger als 48 Monate, da erst laut Klausel ab Ende August 2019 gekündigt werden kann.
Damit ist die laut BGH zulässige Höchstdauer er Vertragsbindung des Mieters überschritten.
Im Klartext, die Klausel ist unwirksam und ihr könnt jeder Zeit fristgerecht kündigen.