An den Klauseln ist nichts auszusetzen. Sie sind weitestgehend zulässig und üblich.
Bis auf die prozentualen Kosten für Schönheitsreparaturen bei Mietende. Die sind inzwischen für unwirksam erklärt worden.
Die Kaution darf man als Mieter in 3 Raten Zahlen. Erste bei Mietbeginn, die anderen 2 zusammen mit der Miete in den Folgemonaten.
Fazit, kann man so unterschreiben.
Unwirksame Klauseln entfallen bzw. werden durch aktuelle Rechtsprechung ersetzt.
Was wichtiger wäre ein möglicher Kündigungsverzicht oder eine Befristung des Vertrages.
Gibt es so was?