Nebenkostenabrechnung mit unverständlichen Anhängen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe das mein Anliegen in dieser Kategorie richtig ist, falls nicht bitte ich darum es passend zu verschieben.

    Leider muss ich etwas weiter in dieser Sache ausholen und hoffe das jemand helfen kann.

    Daten vorneweg :
    Es handelt sich hierbei um eine Freundin die dem deutschen nicht sehr mächtig ist und mich daher um Hilfe bat, Unterlagen liegen mir jedoch alle vor falls sich weitere Fragen ergeben.
    Die Wohnung befindet sich in einem recht großen Gebäudekomplex , dadurch gibt es auch sehr viele Eigentümer die dort ihre Eigentumswohnungen vermieten.
    Wohnung wurde Mitte 2014 durch einen "Vertrag zur Vermietung einer Eigentumswohnung" angemietet.
    Mir erscheint dieser Vertrag schon etwas veraltet da z.b. noch Fristen beim Thema Schönheitsreparaturen auftauchen ebenso das man die Erlaubnis für Haustiere einholen muss, oder auch das der Mieter dafür zu sorgen hat das die Mieträume auch während seiner Abwesenheit durch den Vermieter betreten werden können,nur so am Rande erwähnt.
    Desweiteren gibt es Warm/Heißwasser nur tagsüber, wer später als ca. 23 Uhr duschen möchte oder auch moirgens vor 7.00 Uhr muss dies mit kalten Wasser tun, ebenso entstand kurz nach Einzug ein großer Schimmelschaden der vom Vermieter / Eigentümer auch besichtigt wurde und damit abgetan wurde das meine Freundin diesen beseitigen soll und er wohl dadurch entstand dass das Haus eben sehr neu ist und dicht schließende Fenster hat ohne "Lüftungsschlitze" etc so könne keine Luft zirkulieren. Der Schimmel wurde dann durch meine Freundin beseitigt, jedoch blättert durch den Schaden recht großflächig Putz von der Wand, auch dies ist bekannt und es wurde gesagt das eine Firma kommt die das behebt, naja das war 2014, geschehen ist bis dato nichts.

    Bereits o.g. Vertrag macht mich schon etwas stutzig, wenn ich diesen mit dem meinigen (Anmietung durch eine Wohngenossenschaft) vergleiche.
    Grundmiete + Garage, bei dem Betrag der "Antenne" wurde einfach die Gesamtsumme der beiden eingetragen.
    Betriebskosten sind zwar im Vertrag festgelegt (z.B. Heizkosten gemäß § 5 Abs 3 bzw 4, Kosten der wasserversorgung und der Entwässerung gemäß § 5 Abs. 5, Kosten für Müllbeseitigung, Kosten für Strassenreinigung, Kosten der Beleuchtung, Kosten für Ungezieferbekämpfung, Laufende öffentl. Lasten des Grundstücks zb. Grundsteuer, Kosten der reinigung und Wartung von Heizungs,- und warmwasserbereitungsanlagen die der Mieter selbst bertreibt gem. § 5 Abs. 6...) jedoch werden hierbei keine Summen einzeln aufgelistet oder Posten durchgestrichen sondern nach einer Schwungklammer einfach knapp 100,- berechnet.

    Erwähnt wird das die Abrechnung der Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist, dies darf der Vermieter nur durch wichtigen Grund ändern z.B. Beauftragung eines neuen Hausverwalters, Übergang von der Vermieterversorgung zur Direktversorgung und ähnliches.

    Juni 2015 das erste Mal die Nebenkostenabrechnung für 2014 erhalten inkl.
    1) "Einzel-Wirtschaftsplan" für den Zeitraum 01.09.2013-31.12.2013 (zu zu diesem Zeitraum wohne mein Freundin dort noch nicht mal)
    Dieser enthält all. Heizkostenvorauszahlung, Aufzugskosten, Beleuchtungskosten, Gebäudeversicherung, Hausmeister + Vergütung, Kabelanschluß, Kontoführungsgebühren, Kosten der Sach & Haftpflichtvers., Kosten für Straßenreinigung & Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Vermögenshaftpflicht f. Beiräte, Verwaltungskosten, Wasserversorgung, Winterdienst und Hausgeld
    2 )Desweiteren ein "Einzel - Wirtschaftsplan" für den Zeitraum 01.04.2013-31.12.2013
    Brandmeldeanlage, Gebäudeversicherung, Hausmeister Vergütung, Kosten der Beleuchtung, Hausgeld
    Einzelabrechnung ( Heizung, Warmwasser, Kaltwasserkosten ) Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014
    In dieser Abrechnung tauchen alle Wohnungen ( in verschiedenen Strassen) der Eigentümerin auf, es ist nicht ersichtlich zu welcher Wohnung welche Hausnebenkosten, Heizung oder Warmwasser gehören
    3) Ein Schreiben der Eigentümerin
    a) die Garage die im Mietvertrag fast 4x so teuer aufgelistet wurde erscheint dort im minimalen Zehnerbereich, b) sons. Nebenkosten (Beleuchtung, Winterdienst, Reinigung Treppenhaus) wird mit knapp 50,- € aufgelistet, Wasser / Heizung knapp 40 €, c) 01.08-31.12.2014 37 x 5 Monate (diese knapp 37,- € finde ich nicht mal annähernd in den eingereichten Abrechnungen und weiß überhaupt nicht was das sein soll) , Abrechnung der o.g. Einzelabrechnung
    ergibt im Ganzen eine Nachzahlung von knapp 60 €

    Die Kosten wurden an die Wohnungeigentümerin überwiesen da wie gesagt dem deutschen nicht sehr mächtig und davon ausgegangen ist das dies so schon seine Richtigkeit hätte. Nun ja ich hätte mich mit lausigen Kopien deren Summen man kaum lesen kann, einem Brief der aussieht als hätte ihn ein Kind geschrieben nicht wirklich zufrieden gegeben da das Ganze wirklich nicht schlüssig aufgelistet wurde.

    Nun weiter im Text (es tut mir wirklich leid das er so lange ist, aber ich blicke da wirklich überhaupt nicht durch !)

    Nun flatterte letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 in´s Haus mit folgenden Anhängen:
    1) Schreiben der Eigentümerin
    Nebenkosten knapp 100,- €
    Nebenkosten 2015 zu zahlen knapp 102 €
    Nachzahlung für 2015 75,- €
    +Nachzahlung Tiefgarage knapp 30 €
    + Nachzahlung Wohnung knapp 200 €
    desweiteren Erhöhung der monatl. Abschlagszahlung ab 01.01.2016
    107 € Wohnung + 16 € für die Garage entspricht 123 €
    Für das Kalenderjahr 2016 von Jan- Aug. ist eine Nachzahlung von 224 € fällig
    Die Eigentümerin möchte jetzt eine Einzahlung auf Ihr Konto von knapp 530 €
    Wieso, weshalb und warum erschließt sich mir überhaupt nicht !
    Desweiteren fordert sie mit einem aufgeklebten Post-it Zettel dazu auf den Dauerauftrag zu erhöhen
    2) Anlage zur Eigentümerabrechnung
    "Beiträge und Rückstände der Wohnungseigentümer hinsichtlich Zahlungen zur Instandhaltungsrücklage"
    Darin taucht sie mit ungefähr 20 anderen Eigentümern auf wobei bei allen Soll € / Ist € mit 0,00 € am Schluss aufgezeigt wird
    3) Eigentümerabrechung
    "Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums / Ausgaben ( Tiefgarage) "
    enthalten (umlegbar) Kosten der Beleuchtung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausmeister - Vergütung, Brandmeldeanlage
    (nicht umlegbar) Kleinreparaturen, Vermögenshaftpflichtversicherung, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren
    Diese werden beide (umlegbar + nicht umlegbar) am Schluss zusammengerechnet dadurch ergibt sich das sich die Gesamtausgaben auf ca 150 € belaufen, Gesamteinnahmen auf ca 120 € somit besteht eine Nachzahlung von knapp 30 €
    4 ) Eigentümerabrechnung
    "Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des Geimschaftseigentums / Ausgaben "
    (umlegbar) Waser/Kanal, heizung/Warmwasser, Aufzugskosten, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Beleuchtungskosten, Winterdienst, Kosten der Sach & Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Kabelanschluss, Hausmeister - Vergütung
    (nicht umlegbar) Waschmaschine , Vermögenshaftpflicht für Beiräte, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren
    Auch hier wird beides addiert und am Schluss kommen die knapp 200 € als Nachzahlung für die Wohnung bei heraus
    Vielleicht wäre erwähnenswert das die o.g. Waschmaschine alt, verkalkt und seit dem Jahr 2014 nicht mehr überprüft im Gemeinschaftswaschraum steht.. also auch nicht genutzt wird denn danach ist die Wäsche sicherlich dreckiger als davor. Eine andere Waschmöglichkeit gibt es in diesem Gebäude nicht, auch nicht die Möglichkeit eine eigene Waschmaschine wo anzuschließen.
    5) Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016
    Enthalten hier : Winterdienst, Heizung / Wasser / Abwasser, Niederschlagswassergebühr, Strassenreinigung, Allgemeinstrom, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Anlagenpflege, Hausmeister, Hausreinigung, Aufzugskosten, Kabelgebühren, Wartung Sicherheitsbel., Vermögenshaftpflichtversicherung, Kosten der Waschmaschine, Verwaltungskosten (200 € !!), Kontoführungsgebühren (2 x aufgelistet), Reparaturkosten allgemein, Reparaturkosten
    Anteil des Hausgeldes an den Ausgaben als auch Anteil des Hausgeldes an der Rücklage schließt beides mit einer Nachforderung ab
    6) Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan
    (hierbei scheint es sich um die Tiefgarage zu handeln )
    Enthalten ist
    Allgemeinstrom , Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Brandmeldeanlage, Wartung Sicherheitsbel., Vermögenshaftpflichtversicherung, Verwaltungskosten, Kontoführungsgebühren (2x aufgelistet), Reparaturkosten
    Auch hier schließt es mit einer Differenz ab
    7) Einzelabrechnung (Heizung / Warmwasser / Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01.2015-31.12.2015)
    auf dieser Kostenaufstellung werden alle Wohnungen der Eigentümerin in verschiedenen Strassen aufgezeigt, deren Hausnebenkosten, Brennstoff/Fernwärmeverbrauch, Betriebskosten, Wartung, Heizung, Warmwasser und es ist nicht ersichtlich was eigentlich wirklich verbraucht wurde
    8) Einzelwirtschaftsplan für die Zeit 01.01.2015-31.12.2015 noch nicht fällig gestellt
    Aufzugskosten, Beleuchtungskosten, Gebäudeversicherung, Hausmeister Vergütung, Hausreinigung, Kabelanschluss, Kontoführungsgebühren, Kosten für Sach & Haftpflichtversicherung, Kosten für Heizung & Warmwasser, Müllabfuhr, Strassenreinigung, Vermögenshaftpflicht für Beiräte, Verwaltungskosten (knapp 240 € ), Wasserversorgung, Winterdienst
    Es schließt ab mit knapp 110 € neue monatliche Vorauszahlung wobei handschriftlich vermerkt wurde das davon knapp 90 € umzulegen sind
    9) Einzel- Wirtschaftsplan für die Zeit 01.01.2015 - 31.12.2015 noch nicht fällig gestellt (scheint sich hier auf die Garage zu beziehen)
    Brandmeldeanlage, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Hausmeister-Vergütung, Kontoführungsgebühren, Kosten der Beleuchtung, Vermögenshaftpflichtversicherung
    Auch hier schließt es mit einer Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung ab

    Wie ihr seht ein Haufen Papiere, viele Zahlen und ehrlich gesagt ich blicke hier überhaupt nicht durch da ich von meinem Vermieter so etwas überhaupt nicht kenne.

    Dürfen die gesamten Posten überhaupt umgelegt werden ?
    Auch zu Zeiten in der meine Freundin dort noch garnicht gelebht hat (Nebenkostenabrechung 2014) ? Falls nein ist es möglich diese zurück zu verlangen oder aufzurechnen ?
    Was ist z.B. mit den Abrechnungen die überhaupt nicht nachvollziehbar sind ? Müssten diese nicht eigentlich klar und deutlich aufgeschlüsselt werden so das man es auch wirklich nachvollziehen kann warum man was und wie nachzahlen muss ?
    Auch für die Garage die im Mietvertrag preislich genannt wird soll plötzlich eine Nachzahlung plus Erhöhung erfolgen ?
    Wie ist das mit dem Schaden der seit 2014 dem Eigentümer bekannt ist und nach wie vor nicht behoben wurde ?

    Wie erwähnt ist meine Freundin dem deutschen nicht sehr mächtig, und ich kann ihr hier nicht wirklich weiter helfen daher hoffe ich das sich hier jemand mit der Materie auskennt und uns da Licht in das Dunkel bringen kann.

    Vielen Dank

  • Tu Dir und uns einen Gefallen, scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Beim kurzen überfliegen des Romans lese ich immer Eigentümer, Eigentümerabrechnung etc.

    Ist die Abrechnung überhaupt namentlich an die Freundin gerichtet?

    Welche Kosten, sofern sie vertraglich vereinbart sind und tatsächlich anfallen, umlegbar sind kannst Du hier nachlesen

    http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html


  • Hallo Milas,

    Das ist wirklich schwierig da durchzusteigen.

    Als erstes kommen die Wirtschaftspläne in die Rundablage "P"
    Dann scanne oder fotografiere bitte

    • den Mietvertrag (in den Bereichen wo etwas zu Nebenkosten/Betriebskosten steht.)
    • Die Einzelabrechnung 2015
    • wenn die Abrechnung 2014 nach dem 09.08.2015 bei deiner Freundin angekommen ist auch diese


    persönliche Daten unkenntlich machen.



    Dürfen die gesamten Posten überhaupt umgelegt werden ?

    Wie schon geschrieben, max. was in §2 BetrkV steht ist umlegbar.
    Ggf. (darum bitte scannen) sind einige nach §2 BetrKV umlegbare Posten im MV nicht vereinbart,
    dann sind diese ebenfalls nicht umlegbar.



    Auch zu Zeiten in der meine Freundin dort noch garnicht gelebht hat (Nebenkostenabrechung 2014) ? Falls nein ist es möglich diese zurück zu verlangen oder aufzurechnen ?

    Nein vor der Mietzeit deiner Freundin sind keine Kosten umlegbar.
    Zurück fordern (bzw. die Korrektur der Abrechnung) kann deine Freundin innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung.



    Was ist z.B. mit den Abrechnungen die überhaupt nicht nachvollziehbar sind ? Müssten diese nicht eigentlich klar und deutlich aufgeschlüsselt werden so das man es auch wirklich nachvollziehen kann warum man was und wie nachzahlen muss ?

    Ja die Abrechnung muss nachvollziehbar sein,
    und es dürfen natürlich nur vereinbarte Kosten umgelegt werden.


    Auch für die Garage die im Mietvertrag preislich genannt wird soll plötzlich eine Nachzahlung plus Erhöhung erfolgen ?

    Auch für Garagen können BK anfallen,
    das hat mit der Miete nicht ganz soviel zu tun.


    Wie ist das mit dem Schaden der seit 2014 dem Eigentümer bekannt ist und nach wie vor nicht behoben wurde ?

    Das mit den BK wird noch sehr umfangreich,
    bitte eröffne hierzu ein neues Thema


    VG Syker

  • Nein vor der Mietzeit deiner Freundin sind keine Kosten umlegbar.

    Aber anteilig die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes. Auch die die vor der Mietzeit entstanden sind.

    Wie zum Beispiel der Winterdienst von Januar - März oder die Heizungswartung im Mai.

  • Aber anteilig die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes. Auch die die vor der Mietzeit entstanden sind.

    Wie zum Beispiel der Winterdienst von Januar - März oder die Heizungswartung im Mai.


    Da hat Anitari natürlich Recht,
    ich hab das leider etwas missverständlich formuliert.

  • Hallo milas,
    der VM darf dem M nur die im Abrechnungszeitraum regelmässig anfallenden und tatsächlich angefallenen im MV aufgeführten Kosten (evtl. auch der Einfachheit halber "gem. BetrkVO") berechnen. Hierbei sind zu benennen die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, geleistete Vorauszahlungen, nachzufordernde bzw. zu erstattende Endbeträge bzw. der Endbetrag der BetrkAbrechnung.

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure zahlreichen und schnellen Antworten.
    Leider habe ich keinen Scanner daher habe ich alles abfotografiert und hoffe das man ales gut erkennen kann.
    Sollten weitere Fragen diesbezüglich auftauchen kann ich gerne Zahlen/Informationen nachreichen.

    Anhänge :
    Nebenkostenaufstellung aus dem Mietvertrag (Einzug 01.08.14). Leider geht hier überhaupt nicht hervor für welche Posten wieviel anfällt, da einfach Gesamtsumme 95,- € durch Schwungklammer gemacht wurde. Vielleicht habe ich auch einen komplett anderen Mietvertrag, jedoch wurden bei mir auch Posten gestrichen (z.B. Ungezieferbekämpfung) und andere dafür einzeln beziffert.
    Wirtschaftsplan 2013 (Garage) für den Zeitraum 01.04-31.12.2013. Einzug meiner Freundin laut Mietvertrag 01.08.2014
    Nebenkostenabrechnung für 2014 Datum 20.06.2015
    Einzelabrechnung (Heizung, Warmwasser, Kaltwasserkosten) Versorgungszeitraum 01.01.14-31.12.14 / Nutzer-Zeitraum 01.08.14-31.12.14. Bei den Hausnebenkosten erscheinen 3 verschiedene Strassen

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    7 Mal editiert, zuletzt von milas (8. August 2016 um 23:51)

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Nur das letzte Blatt ähnelt einer Betriebskostenabrechnung, jedoch ist sie unwirksam, da folgendes fehlt: die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, geleistete Vorauszahlungen, nachzufordernde bzw. zu erstattende Endbeträge bzw. der Endbetrag der BetrkAbrechnung. Kannst also wegen Nichterfüllung der Anforderungen widersprechen.

  • Es scheint als wäre bei meinem letzten Post der halbe Satz "verschluckt" worden, daher möchte ich noch anmerken das bei den hausnebenkosten blau und rot andere Strassen sind, bei der grünen handelt es sich um das Haus in dem sie wohnt.
    Der Wirtschaftsplan ( Haus) ist ebenfalls für das Jahr 2013 , da hat meine Freundin noch nicht dort gewohnt

    Dies sind die Unterlagen die im Juni 2015 zusammen an meine Freundin durch die Eigentümerin geschickt wurden.
    Alle Unterlagen (Abgesehen von der Nebenkostenabrechnung mit der Nachzahlung von 57,58 € und der Nebenkostenaufstellung die Teil des Mietvertrages ist mit der Schwungklammer und Betrag 95 €) gingen wohl zuerst der Eigentümerin zu, da auf allen ihr Name und Adresse steht falls dies relevant ist.


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    2 Mal editiert, zuletzt von milas (9. August 2016 um 00:20)

  • Entschuldigt bitte für die Doppelposts, aber anscheinend kann man man nur begrenzt Anhänge posten.

    Alle nun kommenden Anhänge wurden am 31.07.2016 von der Eigentümer geschickt

    Nebenkostenabrechnung 2015 mit aufgeklebten Post It Zettel das Miete auf 433,- ab 1.9. zu ändern ist (diesen habe ich nicht fotografisch festgehalten)
    Insgesamt möchte die Eigentümerin eine Überweisung in Höhe von 524,94 € auf ihrem Konto haben (dieser Satz ist leider nicht mehr auf dem Bild zu sehen)
    Eigentümerabrechnung für die Tiefgarage (Zeitraum 01.01-31.12.15)

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  • Hierbei handelt es sich um die Eigentümerabrechnung des Hauses , mit Angabe der Wohnungsnummer Zeitraum 01.01-31.12.15

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  • Hier als Anhang der Hausgeldneuberechnung - Wirtschaftsplan Zeitraum 1.1-31.12.16 anscheinend für das Haus Wohnungsnummer ist darauf vermerkt
    Verwaltungskosten wurden wohl durch die Eigentümerin angestrichen, ebenso handschriftlich mtl. 107,- € erwähnt

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  • Hausgeldneuberechnung Wirtschaftsplan Zeitraum 01.01-31.12.2016 für die Tiefgarage, rot und grün durchgestrichenes ist eine andere Strasse. Die 16 € wurden von der Eigentümerin markiert

    Anhänge nicht verfügbar

    Einmal editiert, zuletzt von milas (9. August 2016 um 01:20)

  • Das ist die Einzelabrechnung (Heizung Warmwasser Kaltwasserkosten Zeitraum 01.01-31.12.15.
    Rot & grün durchgestrichenes sind wieder andere Strassen

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  • Dies sind nun die letzten Anhänge
    Einzel Wirtschaftsplan 01.01.-31.12.15 für die Garage mit Abschluss 13 €
    und
    Einzel Wirtschaftsplan 01.01-31.12.15 für das haus mit genannter Wohnungsnummer
    Auch hier wurde durch die Eigentümerin markiert und handschriftlich vermerkt ( 88,25 € Umlegen)

    Es tut mir leid das es so viele Anhänge wurden aber ich hoffe das jemand von euch hier durchblickt.
    Sind all diese Zahlen richtig ?
    Ich bin ehrlich gesagt auch von all diesen Unterlagen recht erschlagen denn ich erhalte 1x jährlich eine Nebenkostenabrechnung von höchstens 3 Seiten und nicht soviele Zettel mit anderen Strassen und haufenweise Berechnungen.
    Wie sieht es mit den Kosten aus die für das Jahr 2013 berechnet wurden, obwohl zu diesem Zeitraum noch nicht dort gewohnt wurde. Sind diese gerechtfertigt ? Laut Auskunft meiner Freundin hat wohl vorher schon jemand in dieser Wohnung gelebt, müsste diese Person nicht eigentlich diese Abrechnung erhalten da mieter zu diesem Zeitraum ?

    Ist die Forderung der Nachzahlung von 524,94 € und die Erhöhung rückwirkend seit Januar 2016 überhaupt so richtig ?

    Nochmals sorry das es soviele Fragen und Posts wurden.

    Wünsche euch allen eine schöne Woche


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  • erstmal vielen Dank für eure zahlreichen und schnellen Antworten.
    Leider habe ich keinen Scanner daher habe ich alles abfotografiert und hoffe das man ales gut erkennen kann.
    Sollten weitere Fragen diesbezüglich auftauchen kann ich gerne Zahlen/Informationen nachreichen.

    Hallo Milas,

    zur ersten deiner Antworten

    Ich fang mal beim fünften Dokument dem MV an.
    Genau das was ich vermutet habe:
    es handelt sich um einen MV in dem die eine Vorauszahlung auf alle BK von 95€
    zu Zahlen ist, und nach einem Jahr abgerechnet wird.
    Positiv ist dass die Aufzählung abschließend ist,
    BK die nicht in die Auflistung passen sind nicht mehr umlagefähig.

    Das erste Dokument (WP Garage) ist für dich bzw. deine Freundin völlig uninteressant.
    Das zweite der Versuch der VM deiner Freundin eine BK-Abrechnung zu erstellen,
    dieser ist ganz kläglich gescheitert. Abrechnung unwirksam!

    Das dritte und vierte scheint HK-Abrechnung von einem externen Dienstleister zu sein,
    hierbei ist festzustellen dass scheinbar die anderen Häuser mit dem deiner Freundin eine Wirtschaftseinheit bilden.
    Dies ist grundsätzlich erlaubt, und bis jetzt kein Fehler erkennbar.

    So jetzt mach ich mich an den nächsten Beitrag ...

  • Es scheint als wäre bei meinem letzten Post der halbe Satz "verschluckt" worden, daher möchte ich noch anmerken das bei den hausnebenkosten blau und rot andere Strassen sind, bei der grünen handelt es sich um das Haus in dem sie wohnt.

    So hier geht's weiter mit dem zweiten Posting:

    1,2,4 und 5 sind die restlichen Seiten der HK-Abrechnung.
    Sieht sehr schlüssig aus.
    Auch die Miete der Zähler wird nur den jeweiligen Nutzern berechnet.
    Die rechnerische Richtigkeit habe ich nicht überprüft, das sollte die TE selber hinbekommen.

    Der WP (Blatt 3) ist wieder völlig un interessant,
    dies ist keine Abrechnung.

    nächster Beitrag folgt ...


  • Alle nun kommenden Anhänge wurden am 31.07.2016 von der Eigentümer geschickt

    Auch in diesem Beitrag ist die BK-Abrechnung (Seite 1) völlig unwirksam,
    da die Abrechnung überhaupt nicht nachvollbar ist.

    Seite 2 und 3 sind ebenfalls keine Abrechnungen die für deine Freundin relevant ist.
    Dies wären allerdings die Grundlage (umlegbare Kosten) für eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung,
    die bei einer evtl. Belegeinsichtnahme angeschaut werden könnten.

    und zum nächsten

  • Hierbei handelt es sich um die Eigentümerabrechnung des Hauses , mit Angabe der Wohnungsnummer Zeitraum 01.01-31.12.15

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    Erste und zweite Seite wären wieder Grundlage für eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung.
    dritte und vierte völlig uninteressant

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