Kündigung meines Untermietvertrages

  • Hallo zusammen,

    da es ja im Internet so viele verschiedene Versionen zum Thema gibt, dachte ich, ich versuche es einfach mal mit einer Frage in diesem Forum, um im besten Fall etwas entspannter in die kommenden Wochen zu gehen. ;)

    Ich habe vor knapp drei Jahren einen Untermietvertrag unterschrieben, und zwar den, den es auf dieser Seite herunterzuladen gibt: http://www.finanztip.de/untermiete/

    Vermieterin ist die Mutter des Hauptmieters, mit dem ich eben diesen Vertrag abgeschlossen habe. Das Zimmer hat er mir rechtzeitig zum Einzug noch etwas aufgehübscht, eingerichtet habe ich es dabei allerdings komplett selbst mit meinen Möbeln. Anders ging es meinen beiden Mitbewohnern, die jeweils ein möbliertes Zimmer übernahmen. Der Hauptmieter selbst bewohnte während meiner Anwesenheit die Wohnung nicht, denn er lebt mit seiner Freundin und zwei Kindern zusammen.

    Nun habe ich mit meinem Vermieter/Hauptmieter am 5.3. ein Gespräch geführt, in dem er mir mitteilte, daß er Anfang des Jahres seine Wohnung gekündigt habe und nun Ende April dort ausziehen müsse. Er selbst sei parallel schon intensiv auf Wohnungssuche, aufgrund der Wohnungsmarktsituation in Hamburg sei es aber gar nicht so einfach, was zu finden. Deshalb könne es sein, daß er mit Anhang wieder hierher zurückziehe. Er meinte, er könnte mir das auch schriftlich geben, aber wir könnten uns auch mündlich darauf verständigen, daß wir beide einfach parallel suchen. Entweder er findet noch was, dann kann ich bleiben. Oder ich finde was, dann hätte er diese Wohnung so oder so für sich. Ich sah das als mündliches Übereinkommen, daß wir beide dann einfach mal gucken, was die kommenden Wochen so bringen, ohne daß er mir jetzt zwingend eine Kündigung ausstellen müsse. Seitdem klappere ich regelmäßig Wohnungen ab, aber es ist erwartet schwer, weil es ja quasi überall Mitbewerber gibt.

    Seit vergangenem Sonntag weiß ich nun: Der Hauptmieter gibt die Suche frustriert auf und zieht hier wieder mit seiner Familie ein. Klarer Fall von Eigenbedarf, ist für mich okay. Er teilte mir auch mit, dann müßten wir halt vorübergehend zu viert unter einem Dach wohnen, bis ich bei meiner Suche erfolgreich sei. Allerdings zwang nun eine vorgestern beiläufig getätigte Äußerung von ihm mich dazu, mich doch eingehender mit dem Thema Mietrecht zu befassen, offerierte er mir doch sinngemäß: "Naja, Ende Mai bist du dann ja sowieso raus." Ich nahm dies zwar zur Kenntnis und es ratterte gleich in meinem Kopf, aber ich sagte nichts weiter dazu.

    Nun beschäftigen mich gleich mehrere Fragen:

    1. Ich habe diese mündliche Vereinbarung "er sucht, ich suche" nie als offizielle Kündigung angesehen, sondern eher als so ein "Laß uns mal gucken, wir kriegen das schon hin, auch ohne Druck". Und selbst wenn es eine Kündigung war - bräuchte ich die nicht schriftlich?

    2. Nehmen wir an, die Kündigung war rechtens: Er hat sie am 5.3. ausgesprochen. Das bedeutet doch eigentlich, Galgenfrist bis 30.6., oder?

    3. Stutzig gemacht hat mich allerdings folgende Klausel aus meinem (damals ziemlich naiv unterschriebenen) Untermietvertrag: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Das verstehe ich ja eigentlich so, daß er mir eine Kündigung aussprechen kann und ich hätte dann zwei Wochen Zeit auszuziehen. Andererseits stehen da doch die einen Satz vorher genannten gesetzlichen Vorschriften dagegen, die eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorsehen, was den zusätzlichen Passus ungültig machen würde. Verstehe ich das richtig?

    Ich lege es nicht darauf an, hier länger als nötig wohnen zu bleiben und bemühe mich intensiv von verschiedensten Seiten um eine Wohnung. Aber diese offenen Fragen beschäftigen mich nun doch mehr, als ich eigentlich gedacht hätte, und das eine Woche vor meinem lang geplanten Dänemark-Urlaub.

    Über Antworten würde ich mich freuen. Danke im Voraus.

  • 1. Ich habe diese mündliche Vereinbarung "er sucht, ich suche" nie als offizielle Kündigung angesehen, sondern eher als so ein "Laß uns mal gucken, wir kriegen das schon hin, auch ohne Druck". Und selbst wenn es eine Kündigung war - bräuchte ich die nicht schriftlich?

    Richtig. Mündliche Kündigungen sind so viel wert, wie ein leeres Blatt Papier.

    2. Nehmen wir an, die Kündigung war rechtens:

    Das war sie aber nicht, also sollte man auch nicht darüber reden.

    3. Stutzig gemacht hat mich allerdings folgende Klausel aus meinem (damals ziemlich naiv unterschriebenen) Untermietvertrag: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Dieser Punkt 3 im Vertrag gilt nur für Mietverhältnisse über ein möbliertes Zimmer. Diese unterliegen auch nicht dem strengen Mieterschutz des BGB. Da du dein Zimmer selbst möbliert hast gilt hier § 573a BGB, das heißt deine Kündigungsfrist beträgt 3 + 3 Monate. Also Zeit genug, um was passendes zu finden.

    Fahr in Ruhe in Urlaub und kümmere dich danach um eine neue Bleibe.

  • Zitat

    3. Stutzig gemacht hat mich allerdings folgende Klausel aus meinem (damals ziemlich naiv unterschriebenen) Untermietvertrag: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Wieder mal dieser bescheuerte Untermietvertrag:mad:

    Ich kann Dich beruhigen. Für sog. Untermietverhältnisse gelten, bis auf eine Ausnahme die noch erkläre, vor allem Für den Unter-Vermieter die selben Kündigungsfristen wie für jeden anderen Vermieter auch. Also mindestens 3 Monate.

    Für den Mieter kann vertraglich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden, nicht aber für den Vermieter bzw. wäre diese dann unwirksam.

    Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen und der Vermieter kann nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund kündigen.

    Ausnahme wenn die Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter nur etwa 2 Wochen beträgt, genauer gesagt bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats möglich ist:

    1. Das gemietete Zimmer ist überwiegend, mindestens aber mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, mit Möbeln des Vermieters ausgestattet,

    2. der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung

    und (nicht oder)

    3. das Zimmer ist an eine Einzelperson vermietet.

    Trifft auch nur eine der 3 Kriterien nicht zu, gilt das Mietrecht und der Mieterschutz in vollem Umfang.

    Also kannst Du ganz entspannt bleiben und in Ruhe eine Wohnung suchen.

    Aber Achtung, gibt es keinen nachweisbare Vereinbarung das Dich der Vermieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen will, mußt Du ordentlich unter Einhaltung der 3monatsfrist kündigen.

  • Ich danke euch und bin mittlerweile auch wesentlich entspannter. Die Antworten hatte ich mir im Großen und Ganzen auch bereits selbst zusammengereimt, aber es ist erleichternd, wenn man dies anhand des eigenen geschilderten Falls auch noch einmal bestätigt bekommt.

    Danke auch für den letzten Hinweis, anitari!

  • 2. Nehmen wir an, die Kündigung war rechtens: Er hat sie am 5.3. ausgesprochen. Das bedeutet doch eigentlich, Galgenfrist bis 30.6., oder?


    Hallo,
    wir nehmen hier garnichts an. Dein Vermieter müsste Dir die Kündigung schriftlich zugehen lassen. Wenn er es jetzt machen würde, wäre sie zum (nächstmöglichen Termin) 31.10.2016 wirksam.
    Das Gesetz (bzw. allgemein auch die Rechtsprechung) kennt ausschliesslich Vermieter und Mieter.

  • Wenn er es jetzt machen würde, wäre sie zum (nächstmöglichen Termin) 31.10.2016 wirksam.

    Hab ich was überlesen?

    Kündigung nach §573a scheidet ja aus da der Hauptmieter nicht selbst in der Wohnung wohnt und Wohndauer ist unter 5 Jahre.

  • Hab ich was überlesen?

    Kündigung nach §573a scheidet ja aus da der Hauptmieter nicht selbst in der Wohnung wohnt und Wohndauer ist unter 5 Jahre.

    Der Hauptmieter kehrt am 1.5. mit Freundin und Kind in die Wohnung zurück. In der Wohnung würde ich im Juni exakt drei Jahre leben.

    Einmal editiert, zuletzt von Crook (16. April 2016 um 14:38)

  • Der Hauptmieter kehrt am 1.5. mit Freundin und Kind in die Wohnung zurück.

    Gut, dann kann er von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen.

  • Okay, danke. Mir geht es letztlich auch nicht darum, so viele Monate wie möglich hier wohnen bleiben zu können (ab 1.5. zu viert in einer kleinen 2 1/2-Zimmerwohnung ist nun auch nicht mein Traum), sondern nur darum, genügend Zeit zu haben, um eine geeignete Wohnung zu finden. Da hilft es mir schon zu wissen, daß Ende Mai nicht die Deadline ist.

  • Hallo, ich muss noch mal zu dem Thema nachhaken:
    Bei mir ist der von anitari genannte Punkt Nr. 3 der Fall, sprich ich wohne als Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer und der Hauptmieter wohnt auch in der Wohnung.

    Ich habe offensichtlich das gleiche (?) Muster eines Untermietvertrages.

    Auch bei mir heisst es:

    Vermieter: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    und als nächstes:

    Untermieter:"Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. "

    Also hätte der Vermieter 2 Wochen Kündigungsfrist und ich wesentlich länger..
    Ist nun so ein zwischen uns geschlossener Vertrag gültig oder ist diese Ungleichbehandlung nicht rechtens und wir haben beide 2 Wochen K-Frist? Falls dem so ist, würde diese Regelung auch zum 15. jedes Monats gelten?

    Verstehe ich den Vertrag falsch oder ist der einfach murks?
    Falls letzteres: Wie kann sowas im Netz stehen?

    Einmal editiert, zuletzt von joey411 (9. August 2016 um 04:05)

  • Wenn du ein mietrechtliches Problem hast, dann eröffne bitte einen neuen Thread. Trittbrettfahrer, die sich an andere Threads anhängen sind in keinem Forum gern gesehen und dürfen sich nicht wundern, wenn man ihre Beiträge nicht kommentiert.

  • Also hätte der Vermieter 2 Wochen Kündigungsfrist und ich wesentlich länger..
    Ist nun so ein zwischen uns geschlossener Vertrag gültig oder ist diese Ungleichbehandlung nicht rechtens und wir haben beide 2 Wochen K-Frist? Falls dem so ist, würde diese Regelung auch zum 15. jedes Monats gelten?

    Verstehe ich den Vertrag falsch oder ist der einfach murks?
    Falls letzteres: Wie kann sowas im Netz stehen?

    Der Vertrag ist Murks.

    Es gilt zwar Vertragsfreiheit, diese ist bei Wohnraummietverträgen allerdings arg eingeschränkt.

    Vor allem dann wenn Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters enthalten sind.

    Wie in diesem "Murks-Vertrag" zum Beispiel.

    Zitat

    Bei mir ist der von anitari genannte Punkt Nr. 3 der Fall, sprich ich wohne als Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer und der Hauptmieter wohnt auch in der Wohnung.

    Dann kannst Du Dich auf BGB § 573c Abs. 3 berufen und bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats kündigen.

    Zitat

    "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Erster Satz richtig. Gesetzliche Vorschrift wie oben genannt.

    Zweiter Satz falsch, da die gesetzliche Bestimmung etwas anderes besagt.

  • Also hätte der Vermieter 2 Wochen Kündigungsfrist und ich wesentlich länger..
    Ist nun so ein zwischen uns geschlossener Vertrag gültig oder ist diese Ungleichbehandlung nicht rechtens und wir haben beide 2 Wochen K-Frist? Falls dem so ist, würde diese Regelung auch zum 15. jedes Monats gelten?


    Regelungen zum Nachteil des M sind unwirksam, also für beide bis zum 15.d.M. kündigen zum Monatsablauf.

  • Super! Danke euch. :)

    Mainschwimmer

    Ich wollte, im Gegenteil, weniger Arbeit machen und dachte in einen bereits vorhandenen Thread zum Thema eine Anschlussfrage zu posten macht weniger Arbeit als einen komplett neuen Thread aufzumachen.
    Aber gut, ich werde das nächstes Mal einen eigenen Thread eröffnen.
    Gruß Joey

  • Wenn du ein mietrechtliches Problem hast, dann eröffne bitte einen neuen Thread. Trittbrettfahrer, die sich an andere Threads anhängen sind in keinem Forum gern gesehen und dürfen sich nicht wundern, wenn man ihre Beiträge nicht kommentiert.

    Was ist so schlimm daran in einen vorhandenen Thread einzusteigen?

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