Fehlbelegungsabgabe - Welches Einkommen ist relevant?

  • Guten Tag,


    vor kurzem wurde ja wieder die Fehlbelegungsabgabe (in Hessen) eingeführt. Wie hoch wird diese Abgabe pro Quadratmeter maximal sein?

    Und ist das Einkommen der letzten 12 Monate relevant oder das aktuelle? Und wie verhält es sich, wenn man die letzten Monate ALG 1 bezogen hat und dann eine neue Stelle gefunden hat? Oder wenn einer der Partner in Elternzeit geht und sich dadurch das Einkommen erheblich mindert?

  • Wie die Überschrift aussagt ist dies ein Forum für Mietrecht. Deine Frage hat aber damit nichts zu tun, frage bitte dort nach, von wo diese Abgabe gefordert wird. Das dürfte wie in fast allen Fällen das Wohnungsamt der Gemeinde, bzw. des Landkreises sein.

  • Ja, habe ich eigentlich oben erwähnt ("öffentlich gefördert" ist ja das gleiche wie soziale Wohnung, oder?)

    Das habe ich überlesen. Ja das ist dasselbe.

    Das betrifft nun wirklich nicht Mietrecht.

  • Ja, habe ich eigentlich oben erwähnt ("öffentlich gefördert" ist ja das gleiche wie soziale Wohnung, oder?)


    Naja, ob das wirklich eine soziale Wohnung ist, vermag ich nicht zu entscheiden. Bei manchen Zeitgenossen klingt Sozialwohnung auch icht soo toll, ich rede da lieber von einer öffentlich geförderten Wohnung.

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