Bei Punkt drei ist es m.W. noch "schöner", denn da das Mietverhältnis zuende ist, kann der Ex-Mieter sogar sämtliche BK-Zahlungen im besagten Zeitraum zurückfordern:p
Rischtisch
Bei Punkt drei ist es m.W. noch "schöner", denn da das Mietverhältnis zuende ist, kann der Ex-Mieter sogar sämtliche BK-Zahlungen im besagten Zeitraum zurückfordern:p
Rischtisch
bin mir nicht sicher ob der 31.12. gilt?
31.12. würde nur gelten wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist.
Ist es hier aber nicht.
Die Abrechnung für den Zeitraum 01.09.2014 - 31.08.2015 ist überfällig.
ZitatNun meine Frage: Da uns als Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode (in diesem Fall also 31.08.2016) vorliegen muss, hat der Vermieter nun keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nebenkostennachzahlung
Richtig
ZitatWürdet Ihr uns nun also raten, den Vermieter zu kontaktieren und ihn um Übersendung der Nebenkostenabrechnung bitten?
Nicht bitten, fordern.
ZitatFalls doch eine Nachzahlung auf uns zukommen würde, so hätte er keinen Anspruch mehr darauf, da dies verjährt ist, richtig?
Verfristet. Richtig, der Vermieter hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung. Ein evtl.Guthaben würde Euch aber noch zustehen.
Vielen Dank. Was resultiert aus dieser Tatsache?
Das Du die Mietsache nur besenrein zurück geben mußt.
Außer Du hast zwischenzeitlich die Wohnung papageibunt gestrichen, über normal abgenutzt und/oder aus den Wänden schweizer Käse gemacht.
In einem Formularmietvertrag ist eine solche Klausel (generelle Auszugsrenovierung und/oder Abgeltung) unwirksam.
Zitat1. ob ich verpflichtet bin so schnell wie möglich einen nachmieter zu suchen oder ob ich warten und erst ab 1.12 neu vermieten kann, ohne anspruch auf die mietzahlungen für oktober und november zu verlieren?
Du bist überhaupt nicht verpflichtet Nachmieter zu suchen bzw. wieder zu vermieten.
Zitat2. weiß ich, dass sie mir 3 nachmieter vorschlagen kann.
Da weißt Du, wie viele andere auch, was Falsches. Diese Angebliche 3-Nachmieter-Regelung gibt es nicht und gab es nie.
Zitatsoweit ich weiß, darf ich die ablehnen, wenn nicht sicher ist ob die vorgeschlagenen nachmieter zahlungsfähig sind. aber da es sich um eine wg handelt, wollte ich fragen ob ich auch aus anderen gründen ablehnen kann?
Du darfst alle vorgeschlagenen Interessenten ohne Angabe eines Grundes ablehnen.
Zitatich habe ein zimmer meiner wohnung untervermietet. meine wg partnerin hat nun mit der normalen 3 monatsfrist (also bis 31.11.2016)gekündigt, zieht aber jetzt im september schon aus.
Na und? Trotzdem muß sie 30.11. Miete zahlen. Außer Du findest einen geeigneten Mieter zu einem früheren Mietbeginn.
Zitataber da es sich um eine wg handelt
Das ist völlig schnuppe. Außerdem kennt das Mietrecht diesen Begriff nicht.
Du bist in diesem Vermieter und die Mitbewohnerin dein Mieter.
ZitatMit so einem Mietstop hätte ja jeder Vermieter das Recht dem Mieter einen Nachteil zu verschaffen.
Was heißt Nachteil?
Jeder Vermieter hat das Recht auf Erfüllung des Vertrages bis zum letzten Tag und jeder Mieter die Pflicht.
Ob der Vermieter anschließend wieder vermieten will oder nicht ist völlig irrelevant.
ZitatWie verhält es sich den, wenn im Mietvertrag was zur Nachmieterbeschaffung steht?
Selbst wenn davon was im Mietvertrag stehen sollte, was ich aber bezweifel, hätte der Vermieter bis 3 Monate Zeit sich zu entscheiden und zu prüfen welchen vom Mieter vorgeschlagenen Interessenten er als neuen Mieter akzeptiert.
ZitatJetzt ist die Frage: Wie können wir ordnungsgemäß vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen?
Gar nicht.
Wurde der Vertrag zum oder am 31.08. gekündigt?
ZitatSollen wir die Wohnung jetzt einfach übergeben und keine Miete mehr zahlen, was wäre dann mit der Kaution?
Miete ist bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zu zahlen und dann die Wohnung an den Vermieter zurück zu geben.
Die Kaution dient ja als Sicherheit für den Vermieter nach Mietende. Erst wenn sicher ist das er keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis hat ist diese zu erstatten.
Um das zu prüfen hat er bis 6 Monate nach Mietende Zeit.
Für evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen darf der Vermieter einen Teil der Kaution länger einbehalten.
Die Kaution "abwohnen" ist nicht zulässig.
Übrigens würden die Schwiegereltern auch ohne "Mietstop" nicht früher aus dem Vertrag kommen wenn der Vermieter das nicht will.
Vielen lieben Dank für deine Antwort!
Also zu beginn hieß es 600, aber im Mietvertrag stehen jetzt natürlich 720€. Er bietet uns den Mietvertrag an, weil ja eine 3. Person hinzukommen würde. Ich hatte nämlich befürchtet, dass er das dann darf. Weil es ja dann auch unser "Wunsch" ist, da wir im Endeffekt pro Personw eniger bezahlen. Nur leider ist es trotzdem einiges mehr als erhofft. Naja ich denke ich frage ihn nochmal ob er mit sich reden lässt, aber wenn nicht dann heißt das wohl, dass es dann so geht? Also dass sich da kein Konflikt mit dem Recht auftut?
Wozu reden?
Nur weil vielleicht eine 3. Person einzieht ist kein neuer Mietvertrag nötig.
Ihr müßt keinen unterschreiben!
Die Miete kann der Vermieter um 20 oder 15 % zum 1. August 2017 regulär, sprich nach Gesetz, erhöhen.
Ich sehe da keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.
Euch wurde die Wohnung ursprünglich für 600 € angeboten, dann aber tatsächlich für 720 € vermietet.
Was auch so im Mietvertrag steht!?
Jetzt bietet der Vermieter Euch einen neuen Mietvertrag an in dem die Miete 870 € betragen soll.
Unterschreibt den nicht, fertig.
150 € Nebenkosten, wenn auch Heiz- und Warmwasserkosten dabei sind, sind übrigens als grenzwertig niedrig.
Zitatund welchen Teil vom Vertrag ich dafür hochladen müsste.
Am besten den ganzen. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Rechtlich muß der die Musik bezahlen der sie bestellt hat.
Du hättest erst den Vermieter informieren müssen und ihn auffordern den Schaden zu beheben.
Wegen einem verstopften Abfluß ruft man nicht gleich eine Rohreinigungsfirma.
ZitatDarf z.B. ein enger Verwandter des Mieters jederzeit in die Wohnung ziehen, ohne, dass Vermieter etwas dagegen tun kann?
Mit in die Wohnung ziehen, ja.
Der Mieter darf die Wohnung, auch engen Verwandten, nicht komplett überlassen.
Verträge sind kein Wunschkonzert die man nach Lust und Laune ändern kann.
ZitatGibt es eine Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag so zu machen, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist?
Sicher gibt es die. Nur wird kein Vermieter so dumm sein und das machen.
Beispielrechnung nach anitari: 800 € : 200 m3 = 4,00 €, 4,00 € : 7 Personen = 0,57 €, 0,57 € X 7 Personen = 3,99 € von uns zu zahlen. Her mit dem Vermieter der so abrechnet!!!! ![]()
Ja ja, immer druff uff die Klene.;)
Natürlich ist meine Formel falsch. Aber das hast Du ja selbst erkannt.
Wenn in der Abrechnung der Stadtwerke nichts von Gartenwasser oder einem Gartenwasserzähler steht gibt es auch kein verbilligtes Wasser für die Gartenbewässerung.
Wie das zu berechnen ist bzw. berechnet werden kann?
Endsumme Rechnungsbetrag : durch Gesamtwasserverbrauch : durch Gesamtpersonen x Personen je Haushalt = Kosten je Haushalt.
Wasser nur die Bewässerung des Gartens gibt es günstiger.
Wenn beim Versorger ein separater Zähler dafür beantragt hat und vom Versorger genehmigt wurde. Dann zahlt man für Wasser was über diesen Zähler läuft nur die Frischwasserkosten.
Captcha geht wohl jetzt Punkt für Punkt der BK-Abrechnung hier durch![]()
Ein Keller, auch wenn er zur Wohnung gehört, ist kein Wohnraum.
§ 553
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Den kompletten Wohnraum darf der Mieter nicht weiter vermieten.
Du mußt nur die Kosten der Wartung tragen.
Reparaturen der Heizungsanlage sind generell Sache des Vermieters.
Hat die Firma bei der Wartung gepfuscht ist das nicht Dein Problem.
§575 zählt doch 3 Fälle auf. Aber keiner davon ist es bei mir
HALLO, Hirn einschalten und noch mal ganz in Ruhe lesen!
§ 549
Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt.
(2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g), über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über
1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,
2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,
3. Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat.
(3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, §§ 577, 577a nicht.
Ja es steht auch im Vertrag der Vermieterin ![]()
Es war mein größter Fehler, ich hatte 10min Zeit und musste eine Wohnung haben. Sonst hätte ich den Job nicht antreten können.
Tja, denn leider Eigentor.:(
ZitatZählt nicht §549 Satz 2?
Ja, aber §575 (Zeitmietvertrag) gilt hier nicht.
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