Gehört der Keller zur Wohnung?

  • Hallo,

    ich vermiete ein 1,5 Zimmer Appartment und der Mieter möchte zwei Jahre ins Ausland und die Wohnung solange untervermieten. Er besteht darauf, im Recht zu sein, weil er die Wohnung nach seiner Erklärung nur TEILuntervermietet, weil er den Keller nicht mitvermietet und dort angeblich seine Sachen lagert.
    Ist der Keller ein Teil der Wohnung? Ist das wirklich so rechtens?
    Leider habe ich mit dem Mieter schon seit Jahren viele Probleme und bin mir nicht mal sicher, ob das mit dem Ausland stimmt, und es ist alles so kurzfristig, dass ich gar keine Möglichkeit habe, um zu überprüfen wer der Untermieter sein soll. Den hat er nämlich noch gar nicht. Und dass jetzt irgendjemand in die Wohnung zieht, finde ich nicht so berauschend.
    Ich würde mich über Informationen sehr freuen.
    Besten Dank!

  • Ein Keller, auch wenn er zur Wohnung gehört, ist kein Wohnraum.

    § 553
    Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Den kompletten Wohnraum darf der Mieter nicht weiter vermieten.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Sieht so aus, als hätte es sich jetzt auch schon geklärt, er hat nun doch gekündigt!


    Dann brauchst Du im MV auch nicht mehr nachzuschauen, ob der Kellerraum mitgemietet ist...:p

  • Ja, glücklicherweise. Ich vermute ja,dass er die Wohnung schon länger möbliert vermietet hat, jetzt aber entweder wirklich ins Ausland geht, oder einfach jemanden gefunden hat, der die Wohnung 2 Jahre mieten würde. Er zahlt einen sehr günstigen qm-Preis und da bietet es sich natürlich an, die Wohnung teuer möbliert zu vermieten. (ich habe nur Hinweise, keine Beweise, dass er das macht, aber es ist jetzt eh egal, weil er ja auszieht)

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