Beiträge von anitari

    Zitat

    PPS: Eine Frauenansicht wäre zu diesem Thema auch mal ganz toll zu hören.

    Der Rechtsprechung ist es aber egal welcher Ansicht Männlein oder Weiblein sind. Ich bin übrigens Weiblein. Aber ein realistisch denkendes.

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    Insbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.

    Auch das ist der Rechtsprechung egal.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, der Vermieter darf die Endsumme der Wasserkostenrechnung durch den Verbrauch teilen und so umlegen.

    Also ich habe nochmal nachgedacht, das ein Teil von der Kaution einbehalten werden darf zwecks nebenkosten Abrechnung, muss doch vertraglich geregelt sein oder nicht?.

    Nein. Das ist gesetzlich (§ 551 BGB) geregelt und das reicht.


    Meiner Meinung ist die Kaution nur da Fall Schäden entstehen oder wenn man keine Miete zahlt.

    Und nach Meinung der Rechtsprecher darf sie auch für evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen verwendet bzw. so lange einbehalten werden.

    Die Mietkaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis. Gegenstand der Sicherung sind jedoch nicht nur solche Ansprüche, die bereits während des Mietverhältnisses oder mit dessen Beendigung entstanden und fällig geworden sind. Auch – u.U. längere Zeit- nach der Beendigung des Mietverhältnisses können noch Ansprüche entstehen bzw. fällig werden. Um einen solchen Anspruch des Vermieters, der regelmäßig erst gewisse Zeit nach der Beendigung des Mietverhältnisses fällig wird, handelt es sich bei einer Nachforderung aus der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung. Diese wird nämlich erst mit dem Zugang einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung beim Mieter fällig (vgl. BGH, Urteil vom 18. 01. 2006 – VIII ZR 71/05).

    Erst wenn keine Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter mehr zu erwarten sind, entfällt der Sicherungszweck der Kaution vollständig mit Folge, dass diese vollständig und umgehend zurückzuzahlen ist.

    Quelle http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…ng-einbehalten/


    Das kann doch nicht sein das sie das einfach so machen darf nach Beendigung der Miet zeit, muss sie mir doch das Geld wieder geben, immerhin ist es doch mein Geld.

    Aber nicht sofort.


    Mietkaution: Rückzahlung

    Was ist zum Garten bzw. der Gartenpflege vertraglich vereinbart?

    Für eine evtl. Nachzahlung aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen kann die Vermieterin einen Teil der Kaution einbehalten.

    Das Ihr monatliche Vorauszahlungen leistet heißt ja nicht das diese ausreichen.

    Zitat

    Ich habe Ende 2015 die Betriebskostenabrechnung erhalten und habe letzten Monat alles nachgeprüft.

    Wow, etwa 8 Monate Zeit verstreichen lassen. Da kann der Mahnbescheid schon unterwegs sein.

    Zitat

    Die Hausverwaltung berechnet als würden alle Wohnungen besetzt gewesen.

    Das ist völlig korrekt.

    Zitat

    Der Mietverlauf ist falsch und soll 2000€ nach zahlen,

    Was soll Mietverlauf sein?

    Wie ist der Abrechnungszeitraum?

    Wie Dein Nutzungszeitraum?

    Größer der Wohnfläche?

    Höhe der Vorauszahlungen?

    Am besten stellst Du die Abrechnung hier als Bild(er) ein.

    Dein Angaben sind zu wirr um damit was anfangen zu können.

    Zitat

    Nun läuft die aktuelle Abrechnung so, daß die gesamten Müllkosten aller Wohnungen (100 Wohnungen und mehr) auf die Größe der einzelnen Wohnungen runtergebrochen werden.

    Ist korrekt wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

    Der Vermieter darf alle Wohnungen (hier 100) als eine Einheit abrechnen.

    Würde er jeden Block gesondert abrechnen, glaube mir, wäre das für die Mieter teurer.

    Deine Milchmädchenrechnungen stimmen nämlich hinten und vorne nicht.

    Kosten der Abrechnung dürfen nicht umgelegt werden, ebenso die Kosten des Austauschs, das ist keine Wartung, von Zählern.

    Verbrauchsunabhängige Kosten müssen, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Hier scheint der Vermieter den Leerstand unzulässiger weise auf die Mieter abwälzen zu wollen.

    E-Mails können im Spamordner landen oder aus versehen gelöscht werden. Was nutzt dir dann dieser Nachweis?

    Übrigens ist E-Mail nicht schriftlich bzw. Schriftform.

    ER hat dir zugesichert die Belege einsehen zu können.

    Jetzt bist Du am Zug nachweisbar einen Termin zu vereinbaren. Da wirst Du doch wohl 70 Cent für eine Briefmarke oder 2,15 € für ein Einwurfeinschreiben übrige haben.

    Zitat

    Neuere Verträge lauten übrigens anders.

    Wie ist das zu verstehen? Wurde zwischenzeitlich ein neuer Vertrag abgeschlossen?

    Eine Pauschalmiete ist schon rechtens. Nur die Heizkosten müssen abgerechnet werden.

    Aber ohne Mietvertrag der nachweist was genau vereinbart wurde ist es so gut wie unmöglich zu helfen.

    Also fieberhaft suchen!

    Normalerweise ist es so das der Vermieter Termine mit Interessenten vereinbart und der Vermieter den Interessenten die Wohnung zeigt.

    Was man dir "aufhalsen" will sind Aufgaben des Vermieters bzw. eines Maklers.

    Du hast hier 2 Möglichkeiten:

    1. Dem Vermieter deine Tätigkeiten in Rechnung stellen;)

    2. Ihm untersagen deine Telefonnummer und E-Mailadresse weiter zu geben, sowie ihn auffordern das er gefälligst selbst seine Aufgaben macht.

    Das am besten schriftlich per Einwurfeinschreiben.

    In diesem Schreiben teilst Du gleichzeitig dem Vermieter mit wann Du für Besichtigungen mit Mietinteressenten zur Verfügung stehst.

    Das mußt Du nämlich nicht wann und wie oft der Vermieter das will und schon gar nicht von jetzt auf gleich.

    Leg 1 - 2 Termine a ca. 1 Stunde pro Woche fest. Mehr mußt Du nicht dulden.

    Deine einzige Pflicht ist es dann den Vermieter + Interessenten in die Wohnung zu lassen, mehr nicht.

    Ach ja, Fotos mußt Du nicht erlauben.

    Zitat

    Mein Vermieter gibt sich mit fast jedem Mieter zufrieden.

    Dein Wort in des Vermieters Gehörgang.

    Wenn nicht endet der Vertrag am 31.12.2016. Sofern die Kündigung spätestens am 05.10. beim Vermieter ist.

    Zitat

    Wie würde ich dann meine Kaution zurückbekommen?

    Der Vermieter zahlst sie aus oder gibt das Kautionssparbuch frei.

    Das kann aber bis 6 Monate nach Mietende dauern. Denn so lange hat der Vermieter Zeit zu prüfen ob der noch Ansprüche hat. Einen Teil der Kaution kann er auch noch länger einbehalten. Wenn noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Zitat

    Als was versende ich das schreiben am besten?

    Einwurfeinschreiben.

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    Was ist mit schäden die hier angefallen sind (z.B. Hat sich das Spülbecken abgesenkt, also das Silikon hält es nicht mehr richtig oben oder eine Dichtung unterm Waschbecken ist nicht mehr ganz dicht, weil es zu alt ist)?

    Die hättest Du schon lange dem Vermieter melden müssen. Sind sie nicht durch Dein Verschulden entstanden muß der Vermieter die Kosten tragen.

    Die Frist wann eine Mieterhöhung erfolgen darf richtet sich nach der Dauer des Mietvertrages, nicht danach wann Personen der Partei Mieter gewechselt haben.

    Es steht jedem Mieter frei die Mieterhöhung "zu umgehen" in dem er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

    Der Partei Mieter als ganzes wohlgemerkt.

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