ZitatPPS: Eine Frauenansicht wäre zu diesem Thema auch mal ganz toll zu hören.
Der Rechtsprechung ist es aber egal welcher Ansicht Männlein oder Weiblein sind. Ich bin übrigens Weiblein. Aber ein realistisch denkendes.
ZitatInsbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.
Auch das ist der Rechtsprechung egal.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, der Vermieter darf die Endsumme der Wasserkostenrechnung durch den Verbrauch teilen und so umlegen.