Verteilungsschlüssel bei Wasserabrechnung

  • Guten Tag,

    ich heiße Moni und ich wohne in einem Wohnblock mit 41 Parteien.

    Ich ärgere mich immer über meine Wasserabrechnung.

    Ich wohne in einem Altbau, Wasser und die Heizung laufen separat. Jede Wohnung hat einen Wasserzähler und demnach können die Kosten ja nach dem Verursacherprinzip verteilt werden. Nun ist es aber so, daß auch die verbrauchsunabhängigen Kosten, die in Verbindung mit der Wasserabrechnung stehen, über den Verbrauch verteilt werden.

    Die Kosten für die Ablesung entstehen nach meinem Verständnis pro Wohnung und sind nicht an den Verbrauch geknüpft. Auch die Kosten pro Abrechnung entstehen pro Wohnung (Mieteinheit) und richten sich nicht nach dem Verbrauch. Auch die Kosten für den Austausch der Wasserzähler entstehen nicht aufgrund des Verbrauches.

    Kosten für Wasseruhrentausch (Wartung), Verbrauchsmessung und Abrechnung werden in der Nebenkostenabrechnung immer separat ausgewiesen aber auf Grundlage des Verbrauches umgelegt. Ich hatte mich schon mehrfach bei unserem Vermieter beschwert, der meinte nur, ich könne ja sparen, wenn ich kein Wasser verbrauchen würde.

    Und genau das ärgert mich, es gibt nämlich 4 Wohnungen die gar nicht bewohnt werden und 2 Wohnungen stehen fast das ganze Jahr leer. Auch die Kosten für das erneute Kommen der Ablesefirma werden auf alle verteilt, obwohl die Kosten doch durch den bestimmten Mieter verursacht wurden, der zum Termin nicht die Tür aufgemacht hat.

    Ich finde das überhaupt nicht gerecht. Handelt der Vermieter richtig?

    Liebe Grüße,
    Moni

  • Kosten der Abrechnung dürfen nicht umgelegt werden, ebenso die Kosten des Austauschs, das ist keine Wartung, von Zählern.

    Verbrauchsunabhängige Kosten müssen, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umgelegt werden.

    Hier scheint der Vermieter den Leerstand unzulässiger weise auf die Mieter abwälzen zu wollen.

  • Hallo Anitari,

    die Kosten der Abrechnung wurden vom Vermieter in Auftrag gegeben und sind die Kosten, die die Firma nimmt (Techem, Ista, Brunata-Metrona usw.) die die Wasserabrechnung macht. Laut meinem Vater dürfen hier die Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Der Vermieter sagt, die Wasserrechnung ist zusammenhängend zu sehen und dazu zählen auch die verbrauchsunabhängigen Kosten in der Wasserrechnung. Alles was mit der Wasserrechnung zu tun hat, wird über den Verbrauch umgelegt.

    Liebe Grüße,
    Moni

  • OK Anitari,

    ich hatte mich vielleicht falsch ausgedrückt. In der Wasserabrechnung der Abrechnungsfirma, nicht gleichzusetzen mit der Betriebskostenabrechnung des Vermieters, gibt es 3 Positionen. Kaltwasser Betrag, Gerätewartung, Verbrauchserfassung, manchmal auch Dienstleistungskosten genannt. In der Verbrauchserfassung stecken die Kosten für die Wasserabrechnung. Bei Strom und Gas gibt es ähnliche Positionen.

    Die Positionen Gerätewartung und Verbrauchserfassung sind keine Kosten, die aufgrund eines Verbrauches entstehen. Wasseruhren müssen nach einer bestimmten Zeit getauscht werden und die Ablesekosten können auch direkt einer Wohnung zugeordnet werden.

    Leider weiß ich nicht und das war meine Frage, ob die verbrauchsunabhängigen Kosten in der Wasserrechnung auch über den Verbrauch umgelegt werden dürfen und nicht beispielsweise pro Wohneinheit oder m².

    Ich finde dazu keine Antwort und die guten Seiten des Berliner Mietvereines, hatten mir bisher leider auch nicht weiterhelfen können.

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl082.htm

    Liebe Grüße,
    Moni


  • Die Positionen Gerätewartung und Verbrauchserfassung sind keine Kosten, die aufgrund eines Verbrauches entstehen. Wasseruhren müssen nach einer bestimmten Zeit getauscht werden und die Ablesekosten können auch direkt einer Wohnung zugeordnet werden.


    Hallo Moni,

    Die Kosten für die Zähler (Miete bzw. Eichaustausch) und die Aufteilung der Wasserkosten,
    gehören allgemein zu den Wasserkosten, und sind daher einheitlich mit dem Wasser abzurechnen.

    Siehe BetrKV §2 Abs. 2

    VG Syker

  • Liebes Forum,

    ich bin ein wenig weitergekommen und auf ein Urteil aus dem Jahr 2010 gestoßen.

    https://www.haufe.de/immobilien/ver…_258_82194.html

    Dort steht, daß die verbrauchsunabhängigen Kosten in der Wasserabrechnung, verbrauchsabhängig abgerechnet werden dürfen. Der BGH meint, daß dem Mieter aber keine unzumutbaren Mehrbelastung an den verbrauchsunabhängigen Kosten entstehen dürfen.

    Ab wann es sich um unzumutbare Mehrbelastungen handelt, konnte ich dem Urteil nicht entnehmen. Auch wird im Urteil immer von Leerstand gesprochen aber nicht von vermieteten Wohnungen mit wenig Verbrauch.

    Ich möchte mich der Frage so näheren, daß die Grundgebühr im Verhältnis jeder Wohnung, nach der erfaßten Verbrauchsmenge umgelegt wird.

    Wann wäre die zumutbare Mehrbelastung überschritten?

    Wäre sie dann überschritten, wenn ich als Mieter im Verhältnis 5 Grundgebühren der anderen Wohnungen mit finanziere oder geht es bei den zumutbaren Mehrbelastungen um eine fixe Summe?

    Ich bedanke mich für Eure Anmerkungen.

    Sonnige Grüße,
    Moni

    PS: Was ich verbrauche zahle ich gerne. Was andere verbrauchen sollen auch andere zahlen. Insbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.
    Vielleicht sehen das Männer anders, weil sie die größere Wohnung haben und weniger Wasser verbrauchen? ;)

    PPS: Eine Frauenansicht wäre zu diesem Thema auch mal ganz toll zu hören.

  • Zitat

    PPS: Eine Frauenansicht wäre zu diesem Thema auch mal ganz toll zu hören.

    Der Rechtsprechung ist es aber egal welcher Ansicht Männlein oder Weiblein sind. Ich bin übrigens Weiblein. Aber ein realistisch denkendes.

    Zitat

    Insbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.

    Auch das ist der Rechtsprechung egal.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, der Vermieter darf die Endsumme der Wasserkostenrechnung durch den Verbrauch teilen und so umlegen.

  • Wann wäre die zumutbare Mehrbelastung überschritten?

    Wäre sie dann überschritten, wenn ich als Mieter im Verhältnis 5 Grundgebühren der anderen Wohnungen mit finanziere oder geht es bei den zumutbaren Mehrbelastungen um eine fixe Summe?

    Ich bedanke mich für Eure Anmerkungen.

    Sonnige Grüße,
    Moni

    PS: Was ich verbrauche zahle ich gerne. Was andere verbrauchen sollen auch andere zahlen. Insbesondere wenn sie mehr Geld haben und sich eine teurere Wohnung leisten können.
    Vielleicht sehen das Männer anders, weil sie die größere Wohnung haben und weniger Wasser verbrauchen? ;)

    Hallo Moni66,

    Also mit weiblicher Meinung kann ich nicht dienen,
    ich gehe aber auch sehr gerne in die Badewanne ;)

    Also das BGH-Urteil bezieht sich meines Wissens darauf das in einem Wohnblock übermäßiger Leerstand herrschte,
    und dann die Verbrauchserfassungsgeräte die Mieter übermäßig mit Kosten belasten würde.
    Ich persönlich würde das in deinem Fall bei dauerhaft 2 Wohnungen Leerstand bejahen wollen.

    VG Syker

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