Verteilungsschlüssel bei den Müllkosten und den Straßenreinigungskosten

  • Guten Tag,

    ich heiße Moni und ich wohne in einem Wohnblock mit 41 Parteien. Mein Vermieter hat noch viele andere Blocks die er vermietet.

    Nun läuft die aktuelle Abrechnung so, daß die gesamten Müllkosten aller Wohnungen (100 Wohnungen und mehr) auf die Größe der einzelnen Wohnungen runtergebrochen werden.

    Die Müllkosten erschienen mir immer sehr hoch zu sein. Nun haben die Blocks alle unterschiedliche Müllcontainer zugewiesen bekommen. Wir haben für unsere 41 Wohnungen eine 1100 Liter und eine 700 Liter Tonne. Das Nachbarhaus mit 16 Wohnungen und viel weniger Grundfläche hat beispielsweise 2x 1100 Liter Tonnen.

    Die Kosten, die unser Block für ein Jahr Müllbeseitigung zahlen muß beträgt laut Abrechnung 20.230,-- €. Würde man dieselben Tonnen, 700 Liter und 1100 Liter direkt bei der Entsorgungsfirma bestellen, wären die Kosten 6.100,-- Euro pro Jahr. Darf der Vermieter so abrechnen?

    Bei der Straßeneinigung ist es ebenso. Laut Abrechnung muß unserer Block knapp 4.000,-- € an Straßenreinigungsgebühren pro Jahr bezahlen. Würde man den Block isoliert betrachten, wären es 550,-- € pro Jahr. Wie kann das sein?

    Die meisten Leute interessieren sich dafür nicht. Deshalb können wir nicht viel machen. Außerdem ist es so, wenn andere mehr zahlen, sparen auch andere. Es ist eben nur eine Frage der gerechten Verteilung. Viele wohnen hier schon 25 Jahre und länger. Dann kann man mal hochrechnen, wenn man 400 Euro zuviel für die Müllbeseitigung pro Jahr bezahlt.

    Der Vermieter meinte nur, man sollte nicht so kleinlich sein und sich darüber freuen, daß man überhaupt ein Dach über dem Kopf hat.

    Als ich es aber einmal gewagt hatte, meinen Müll in eine andere Tonne zu werfen, die nicht unserem Block zugeordnet war, gab es Ärger. Wieso eigentlich, alle Mieter teilen sich doch sämtliche Müllkosten!!!

    Liebe Grüße,
    Moni

  • Hallo Moni!

    Es ist nun mal so, dass laut BGB die Kosten für Müllentsorgung und Straßenreinigung nach der Wohnfläche abgerechnet werden können/sollen/dürfen. Voraussetzung natürlich, dass die betroffenen Wohnungen eine Einheit bilden.....und das ist bei euch ja der Fall.

    Zitat

    Als ich es aber einmal gewagt hatte, meinen Müll in eine andere Tonne zu werfen, die nicht unserem Block zugeordnet war, gab es Ärger.


    Wer hat sich denn da Ärger gemacht, vielleicht jemand, der die Zusammenhänge nicht kennt, oder nicht verstanden hat?

  • Hallo Mainschwimmer,

    der Ärger entstand, als ich meinen Müll in eine der 2x 1.100 Liter Tonnen des Nachbarblockes warf, weil unsere wieder mal voll waren. Ich weiß jetzt nicht was Du meinst, habe ich mich rechtswidrig verhalten?

    Ich weiß nicht was unter „einer Einheit“ zu verstehen ist. Zwischen unseren Blocks gibt es Privathäuser und eine Schule die nicht dem Vermieter gehören. Die Häuser liegen nicht alle auf einem Grundstück und sind teilweise auch Kilometer voneinander getrennt. Die Straßen haben auch unterschiedle Kategorien bei der Reinigung. Unsere Straße wird einmal im Monat gereinigt. Der übernächste Block liegt an einer anderen Straße, hier wird jede Woche geeinigt.
    Laut Grundbuchamt ist unser Block „eine Einheit“. Dazu ergeht auch eine gesonderte Gebühr für die Straßeneinigung. Der Vermieter faßt alle Straßenreinigungskosten seiner Objekte zusammen und verteilt diese auf die m² aller Wohnungen.

    Liebe Grüße,
    Moni

  • Zitat

    Nun läuft die aktuelle Abrechnung so, daß die gesamten Müllkosten aller Wohnungen (100 Wohnungen und mehr) auf die Größe der einzelnen Wohnungen runtergebrochen werden.

    Ist korrekt wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

    Der Vermieter darf alle Wohnungen (hier 100) als eine Einheit abrechnen.

    Würde er jeden Block gesondert abrechnen, glaube mir, wäre das für die Mieter teurer.

    Deine Milchmädchenrechnungen stimmen nämlich hinten und vorne nicht.

  • Hallo Anitari,

    ich weiß nicht, was die Beleidigungen sollen, wieso Milchmädchenrechnung?

    Gesamtkosten für die Müllbeseitigung x
    Anzahl der Gesamtquadratmeter aller Wohnungen y
    Anzahl der Gesamtquadratmeter für unseren Block y1

    x * y1 / y = Kosten laut Abrechnung für unseren Block

    Im Vergleich dazu, was eine 700 Liter Tonne kostet und eine 1.100 Liter Tonne kostet, wenn diese direkt vom Entsorger bezogen werden.

    Vielleicht wäre es besser gewesen zu fragen, wie kommst Du denn auf Deine Rechnung, anstatt mich zu beleidigen.

    Du mußt dazu auch gar nichts mehr sagen, denn die Frage ging um eine gerechte Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip.

    1. Unser Block

    1.800 Liter Müll bei 41 Wohnungen und 2.000 m² Wohnfläche

    2. Nachbarblock

    2.200 Liter Müll bei 16 Wohnungen und 580 m² Wohnfläche

    Mehr muß ich dazu wirklich nicht mehr sagen. Wenn Du so überzeugt von Deinen Ansichten bist, hättest Du vielleicht mal auf ein aktuelles Urteil verweisen können, daß ein Vermieter alles als eine Einheit abrechnen darf.

    Bei uns gibt es aber unterschiedliche Kostenverteilungen. Hausreinigung wird beispielsweise pro Eingang auf die m² umgelegt. Die Wartung der Heizung pro Mieteinheit und auch die Emissionsmessung pro Mieteinheit. Auch die Grundsteuer wird pro Eingang richtig und auf die m² verteilt. Der Hausmeister wieder auf alle Wohneinheiten, weil er auch für alle tätigt wird. Die Sache mit dem Müll verstehe ich eben nicht und auch nicht die Sache mit der Straßenreinigung. Ebenfalls kann ich die Sache mit dem Treppenhauslicht nicht verstehen. Unser Eingang zahlt rund 1.000,-- € im Jahr für effektive 250 kWh (Stromzähler ist im Keller), weil der Allgemeinstrom eben nicht pro Eingang abgerechnet wird.

    Moni

  • Eine Milchmädchenrechnung (in der Schweiz Milchbüchleinrechnung[1]) ist die spöttische Bezeichnung für eine naive Betrachtung oder Argumentation, die wesentliche Rahmenbedingungen nicht beachtet oder falsch in Ansatz bringt und deshalb zu einem nur scheinbar plausiblen, tatsächlich jedoch unzutreffenden Ergebnis kommt.

    Wo da jetzt eine Beleidigung ist ... keine Ahnung.

  • Mehr muß ich dazu wirklich nicht mehr sagen. Wenn Du so überzeugt von Deinen Ansichten bist, hättest Du vielleicht mal auf ein aktuelles Urteil verweisen können, daß ein Vermieter alles als eine Einheit abrechnen darf.

    Bei uns gibt es aber unterschiedliche Kostenverteilungen. Hausreinigung wird beispielsweise pro Eingang auf die m² umgelegt. Die Wartung der Heizung pro Mieteinheit und auch die Emissionsmessung pro Mieteinheit. Auch die Grundsteuer wird pro Eingang richtig und auf die m² verteilt. Der Hausmeister wieder auf alle Wohneinheiten, weil er auch für alle tätigt wird. Die Sache mit dem Müll verstehe ich eben nicht und auch nicht die Sache mit der Straßenreinigung. Ebenfalls kann ich die Sache mit dem Treppenhauslicht nicht verstehen. Unser Eingang zahlt rund 1.000,-- € im Jahr für effektive 250 kWh (Stromzähler ist im Keller), weil der Allgemeinstrom eben nicht pro Eingang abgerechnet wird.


    Hallo Moni,

    da muss kein Urteil genannt werden,
    weil es so in der BetrKV geregelt ist.

    Die kosten die dem Eigentümer entstehen...

    Nun wird es so sein das der Müllentsorger dem Eigentümer nur eine einzige Rechnung über alle Häuserblöcke erteilt.
    Es ist also nur eine Gesamtsumme bekannt die dann entsprechend verteilt wird.
    Bei der Grundsteuer bekommt der Eigentümer aber für jedes Objekt einen eigenen Gebührenbescheid.


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!