Beiträge von anitari
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn ich für die Betriebskostenabrechnung die gesamten Warmwassermenge ermitteln will, kann ich dann die Warmwassermengen gemäß der einzelnen Wasseruhren in den Wohnungen zusammenrechnen oder muss ich zusätzlich eine zentrale Warmwasseruhr installieren und deren Wert nutzen?
Das kannst bzw. mußt Du so machen.
Bedenke aber das die Kosten der Warmwasseraufbereitung zu den Heizkosten gehört, diese müssen ja gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
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Kopf und Kragen und Geld.
Geldstrafe oder bis 1 Jahr Knast wegen Hausfriedensbruch.
Geldstrafe oder bis 3 Jahre Knast wegen Sachbeschädigung.
Geldstrafe oder bis 5 Jahre Knast wegen Diebstahl.
Das wäre es was mir so auf Anhieb einfällt.
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Zitat
Wie gehe ich vor, wenn ich damit nicht einverstanden bin?
Möglichkeit 1:
Der Mieterhöhung nicht zustimmen und von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Möglichkeit 2:
Der Mieterhöhung nicht zustimmen, nicht kündigen und warten bis der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagt.
Möglichkeit 3:
Siehe Satz 2 in Mainschwimmers Antwort.
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Sorry dass ich hier nicht die richtigen "Begrifflichkeiten" verwende, aber Ihr versteht was ich meine oder?
Es wird hier seit 2007 so gehandhabt, da muss ich nicht für "träumen".
Praktisch läuft es so ab, dass der Nachmieter ab dem Zeitpunkt die Miete übernimmt, ab der er in der Wohnung wohnt. Ob man das jetzt Vertrag überschreiben oder unterschreiben oder wie auch immer genannt wird, es ist eine Möglichkeit für uns..Wurde zwischenzeitlich mal der Vertrag mit Zustimmung aller daran beteiligten Personen, auch dem Vermieter, geändert? Sprich die Namen der Partei Mieter?
Wenn nicht wird es für den Fall einer Kündigung richtig lustig.;)
Was praktisch gehandhabt wurde und was rechtlich ist sind 2 ganz verschiedene Latschen.
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Zitat
Wenn wir einen Nachmieter finden, dann können wir den Vertrag überschreiben und sind raus.
Ahja, träumt weiter.
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Zitat
Dann scheint es ja so, dass wir der Regelung der "Nachmieter"-suche folgen müssen.
Regelung der Nachmieter? Was soll das sein?
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Zitat
Was könnt ihr uns raten, können wir durch diese Problematik geschlossen unbefristet/Dezember umziehen?
Könnt Ihr.
Aber vorher den Vertrag fristgerecht zum 31. Januar 2017 kündigen. Gemeinsam natürlich.
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Mieterhöhung nach Gesetz (BGB §§ 558 - 559) und neue Miete im einem neuen Mietvertrag sind 2 ganz verschiedene Latschen.
Gilt für den Ort die sog. Mietpreisbremse?
Falls ja, wißt ihr genau wie hoch die Miete des Vormieters war und könnt das nachweisen?
Falls nein, könnt Ihr machen nix.
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Bei Änderungen in MVn wären selbstverständlich Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien erforderlich.
Muss der Unterschrift genau dort sein, wo es geändert würde.
Besser wäre es. Und das auf beiden Exemplaren des Vertrages.
ZitatWas für Vorteil würde der Mieter haben, wen an diese gestrichenen Passage kein unter unterschritt gibt?
Keiner!
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Hmm, mit welcher Konsequenz?
Mit welcher wohl?
Es wäre allerdings interessant wie der genaue Wortlaut danach weiter geht. Der TE hat ja nur z. B. Küche geschrieben.
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- Ich doch. "In der Regel" ist nicht, da unpräzise.Und genau das Unpräzise macht die Klausel wirksam.
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Bitte mal den exakten Wortlaut der kompletten Klausel.
Oder die Vertragsseite als Bild hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.
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Das heißt Vertragspunkte durchstreichen bringt am ende nichts?
Endlich hat sie's/er's
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Und der Richter würde den Mieter glauben?
Kommt drauf an wie der Richter gelaunt ist und/oder ob der Mieter nachweisen kann das der Vermieter die Klauseln durchgestrichen hat.
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Was wen in beiden Verträgen, also in das Original und Kopie durchgestrichen ist?
Auch dann würde ich als Vermieter behaupten das der Mieter das gemacht hat.
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Zitat
Ich würde dazu einen formlosen (bzw. irgendein Standard-Format aus dem Internet) Brief verfassen und unterschrieben per Einschreiben an meinen Vermieter schicken.
Einwurfeinschreiben bitte!
ZitatDarin würde ich dann schreiben, dass ich zum 30.11.2016 kündige.
OK
ZitatDer Brief muss dann spätestens am 3.11.2016 bei der Post abgestempelt werden, da der Post-Stempel gilt.
Nein. Es gilt das Datum des Zugangs beim Vermieter. Ob bei vereinbarten Kündigungsfrist von einem Monat auch die 3 Werktage greifen wage ich zu bezweifeln bzw. bin ich mir nicht sicher.
Also sollte die Kündigung besser spätestens am 31. Oktober beim Vermieter im Briefkasten sein.
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Was wäre wen der Vermieter X im Mietvertrag die Zeile mit Kleinreparaturen durchstreicht. Wie beispielsweise diese Bild hier.
Wäre das Eigentor des Vermieters?
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Ich als Vermieter würde sagen das der Mieter die beiden Klauseln nachträglich gestrichen hat.
Begründung?
Es fehlt meine Unterschrift daneben/darunter.
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Mir schwant das Du der Vermieter bist!?
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Für Wohnräume die nicht Studentenwohnheime sind gilt das "ganz normale" Mietrecht.
Da besagt das der Mieter bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann.
Jede Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist unwirksam.
Du mußt Deinem Vermieter nichts nachweisen. Er muß dir nachweisen das er im Recht ist.
Aktuell kannst Du aber frühestens zum 31. Januar 2017 kündigen. Oder wurde für dich vertraglich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart?
Mietverträge können übrigens nur zum Monatsende gekündigt werden.
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