Starre und flexible Fristen in der Schönheitsreparaturenklausel

  • In der Klausel steht "In der Regel sind die Schönheitsreparaturen" dann werden die Fristen aufgezählt z.B. 3 Jahre für die Küche. Diese Formulierung finde ich rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden. Darunter steht dann allerdings-ohne Absatz-die anderen Schönheitsreparaturen sind alle 7 Jahre auszuführen. Das ist ja dann eine starre Vereinbarung.
    Ist jetzt die komplette Klausel ungültig?

  • Ebenfalls ohne Gruss.

    UdoH:

    "In der Klausel steht "In der Regel sind die Schönheitsreparaturen" dann werden die Fristen aufgezählt z.B. 3 Jahre für die Küche. Diese Formulierung finde ich rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden."
    - Ich doch. "In der Regel" ist nicht, da unpräzise.

    "Darunter steht dann allerdings-ohne Absatz-die anderen Schönheitsreparaturen sind alle 7 Jahre auszuführen."
    - Ab wann?

    "Das ist ja dann eine starre Vereinbarung."
    - Sicher...?

    "Ist jetzt die komplette Klausel ungültig?"
    - M.E. ja.

  • Hmm, mit welcher Konsequenz?

    Mit welcher wohl?

    Es wäre allerdings interessant wie der genaue Wortlaut danach weiter geht. Der TE hat ja nur z. B. Küche geschrieben.

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