Mietverträgen Durchstreichen von Kleinreparaturen!

  • Bei Änderungen in MVn wären selbstverständlich Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien erforderlich.

    Muss der Unterschrift genau dort sein, wo es geändert würde.

    ei Änderungen in MVn wären selbstverständlich Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien erforderlich.

    Was für Vorteil würde der Mieter haben, wen an diese gestrichenen Passage kein unter unterschritt gibt?

  • Bei Änderungen in MVn wären selbstverständlich Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien erforderlich.

    Muss der Unterschrift genau dort sein, wo es geändert würde.

    Besser wäre es. Und das auf beiden Exemplaren des Vertrages.


    Zitat

    Was für Vorteil würde der Mieter haben, wen an diese gestrichenen Passage kein unter unterschritt gibt?

    Keiner!

  • Laus:

    "Muss der Unterschrift genau dort sein, wo es geändert würde."
    - Ja, dort gehört die Unterschrift hin.

    "Was für Vorteil würde der Mieter haben, wen an diese gestrichenen Passage kein unter unterschritt gibt?"
    - Evtl. Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter, Gerichte einzusparen ODER ausgeben zu müssen:mad:.

  • Schönheitsreparatur ist aber keine Kleinreparaturklausel.

    Könnten sie bitte das Bild nochmal anschauen? Dort seht Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen .

  • So viel ich weiß, wenn man beim Schönheitsreparaturen falsch Formuliert wird die page ausgehebelt und ungültig ? Oder doch nicht?


    Page (Hotelangestellter) wird aber gross geschrieben...
    Ernsthaft: Lass' von einem Graphologen die beiden Seiten der Mietverträge begutachten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. Oktober 2016 um 19:58)

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