Ich vermute ja fast das es eine ETW ist und der Vermieter, was nicht selten vorkommt, seine Abrechnung über Hausgeld, hier Bewirtschaftungskosten genannt, an den Mieter durchgereicht hat.
Zur Frage nach den Fristen:
Über Betriebskosten muß der Vermieter, sofern monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, 1 x jährlich abrechnen.
Abrechnungszeitraum dürfen maximal 12 Monate sein. Darin enthalten der Nutzungszeitraum des Mieters.
Um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden steht dem Vermieter ein Zeitraum von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu, wenn er eine Nachzahlung geltend machen will.
Beispiel:
Abrechnungszeitraum 01.101. - 31.12.2015, dann kann der Vermieter bis 31.12.2016 ein mögliche Nachforderung geltend machen.
Zitat
Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass ich nur 35m^2 hatte und die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.3.2015 gegenüber dem Zeitraum 1.10.2014 bis 31.12.2014 sich für mich extrem erhöht ansieht.
Macht mich nicht stutzig. 1.1. - 31.3., in diesem Zeitraum sind die Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie in den übrigen Monaten des Jahres. Fast 50 % der Jahresheizkosten entfallen auf die Monate.
Bist Du ganz sicher das eine Warm-/Pauschalmiete vereinbart war?