Beiträge von anitari

    In welchem Monat geau? Zu Anfang des Jahres ist bei uns die Heizperiode in vollem Gange.
    Ich empfehle jedem Mieter bei der Ablesung der Heizkosten selbst dabei zu sein und den Verbrauch genau zu dukumentieren, dann gibt es später bei der Abrechnung nicht diese Zweifel.

    Wann sich die HKV auf Null stellen hat nichts mit der Heizperiode, sondern mit dem Abrechnungszeitraum zu tun.

    Am letzten Tag dessen stellen sich die HKV auf Null.

    Bei funkgesteuerten HKV muß kein Mieter zur Ablesung dabei sein, das macht der Ableser im Vorbeigehen.

    Zitat

    Okay, dann frage ich so: wenn ich ein Zimmer untervermiete und der Untermieter kürzt in einem Monat die Miete um 100%, kann ich dann diese Mietkürzung einfach so akzeptieren und in voller Höhe an meinen Hauptvermieter weitergeben?

    Nein.

    Dein Vermieter hat mit deinem Mietvertrag mit deinem Mieter nichts zu tun.

    Eine 100%ige Mietminderung ist nur bei völliger Unbewohnbarkeit der Mietsache möglich.

    Zitat

    Was ist, wenn dieser die Höhe der Mietkürzung nicht akzeptiert?

    Dann haste Mietschulden, die im E-Fall zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen können. Deines Mietverhältnisses mit deinem Vermieter.

    Zitat

    Da ich ja selbst Mieter bin, bin ich weder für die Schäden verantwortlich noch habe ich Einfluss darauf, ob und wie schnell sie beseitigt werden.

    Irrtum, ganz großer.

    Für deinen Mieter bist Du der Vermieter und verantwortlich was Schäden und deren Behebung angeht.

    Wie Du das anstellst ist dein Problem.

    In wie weit die Abrechnung fehlerhaft ist kann man, ohne sie zu sehen, nicht sagen. Möglicherweise funktionieren Heizkostenverteiler auch nicht mehr richtig.

    Aber Du hast einen Denkfehler.

    Nutzungszeitraum 2014 von April bis Dezember, davon 4 - 5 Monate in denen die tatsächlichen Heizkosten etwa 80 - 90 % geringer waren als die gezahlten. Lediglich im April, November und Dezember können sie ein wenig höher sein als die gezahlten.

    Die eingesparten Heizkosten aus den Monaten Mai - September kommen dir zu Gute, darum die Gutschrift.

    In den Monaten Januar bis März sind die tatsächlichen Heizkosten am höchsten. Nämlich fast 50 % der Jahresheizkosten!

    Wenn dann noch die Vorauszahlungen möglicherweise zu niedrig waren ist eine Nachzahlung vorprogrammiert.

    Zitat

    Hoffe ich habe keine Infos vergessen.

    Ja, die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Bei 75 m² sollten das für Heizkosten mindestens 1,00 - 1,25 €/m² sein, sind auch die Warmwasserkosten dabei sogar um 1,50 €.


    Zitat

    Vielleicht sollte ich mir den Energieausweis zeigen lassen oder sowas?

    Was nutzt dir das?

    Ich vermute ja fast das es eine ETW ist und der Vermieter, was nicht selten vorkommt, seine Abrechnung über Hausgeld, hier Bewirtschaftungskosten genannt, an den Mieter durchgereicht hat.

    Zur Frage nach den Fristen:

    Über Betriebskosten muß der Vermieter, sofern monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, 1 x jährlich abrechnen.

    Abrechnungszeitraum dürfen maximal 12 Monate sein. Darin enthalten der Nutzungszeitraum des Mieters.

    Um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden steht dem Vermieter ein Zeitraum von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu, wenn er eine Nachzahlung geltend machen will.

    Beispiel:

    Abrechnungszeitraum 01.101. - 31.12.2015, dann kann der Vermieter bis 31.12.2016 ein mögliche Nachforderung geltend machen.


    Zitat

    Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass ich nur 35m^2 hatte und die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.3.2015 gegenüber dem Zeitraum 1.10.2014 bis 31.12.2014 sich für mich extrem erhöht ansieht.



    Macht mich nicht stutzig. 1.1. - 31.3., in diesem Zeitraum sind die Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie in den übrigen Monaten des Jahres. Fast 50 % der Jahresheizkosten entfallen auf die Monate.


    Bist Du ganz sicher das eine Warm-/Pauschalmiete vereinbart war?

    Zitat

    Greift das Sonderkündigungsrecht, wenn wir selbst in dem Haus wohnen?

    Wenn es wirklich ein Haus mit nur 2 Wohnungen ist, ja. Kündigungsfrist allerdings, da die Mieter schon länger als 8 Jahre dort wohnen, 12 Monate.

    Zitat

    10 Jahre Miete 350 EUR kalt,

    Dann wird es langsam Zeit für eine Mieterhöhung. Bis auf die ortsübliche Miete wird nicht möglich sein, aber um 15 bzw. 20 % der jetzigen Kaltmiete.

    Hallo Matzekovski,
    ich würde die Wohnung einfach kündigen, die Strafzahlung in Kauf nehmen und dafür die Wohnung in der Zwischenzeit auf Airbnb zwischenvermieten, somit hast du gegebenenfalls die Strafe wieder drin. Ist zwar nicht ganz legal wenn das mit deinem Vermieter nicht abgesprochen ist, aber ich schlimmsten Fall kann er dir ja nur die Miete kündigen und das wäre ja auch nicht so schlimm =)

    Hast Du noch mehr so tolle Ideen die einem Mieter schaden können? Wenn ja, behalte sie für dich.

    Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter kann dieser eine Mietausfallentschädigung verlangen. Und das so lange bis das Mietverhältnis hätte regulär (fristgerecht) gekündigt werden kann.

    Zitat

    Meine Frage ist nun also, was ist mit meinem Guthaben der letzten Jahre passiert, das ich quasi mit der nächsten Mietzahlung nach der jeweiligen Abrechnung, nicht verrechnet habe?

    Verrechne es mit der nächsten Miete bzw. den nächsten Mieten und gut ist. Kurze Info an den Vermieter, fertig.

    Allerdings darfst Du nur noch die Guthaben der letzten 3 Jahre an-/verrechnen.

    Also ich zahle monatlich 120€ Gas heizung für eine 2 Zimmer Wohnung und hatte letzt s Jahr 350€

    Zahlst Du das an den Gasversorger oder an den Vermieter?

    Heizung ganz ausstellen bedeutet nicht das man Heizkosten spart, in Gegenteil.

    Sparsamer ist es alle Räume gleichmäßig zu beheizen und bestenfalls etwas zurückstellen.

    Bad ohne Fenster ist natürlich blöd, weil die Feuchte Luft da nur schwer raus zu bekommen ist.

    Trotzdem solltest Du es versuchen. Nach dem Duschen/Baden alles trocken wischen, Tür weit auf und ein möglichst gegenüberliegendes Fenster weit auf für etwa 5 - 10 Minuten.

    Schimmel an Außenwänden ist oft die Folge wenn große Möbel zu dicht daran stehen. Die Luft kann hinter den Schränken nicht zirkulieren.

    Richtiges Lüften ist mehrmals täglich Fenster für 5 - 10 Minuten weit auf machen. Niemals nur ankippen.

    In einem Blatt steht "2 Jahre Kündigungsverzicht"
    Im nächsten Blatt ist normale Kündigungszeit angekreuzt mit x
    Das irritiert mich. Ich bin der Meinung es kann nur entweder oder gelten. Das x ist/wäre nicht notwendig, da die Kündigungszeit ohnehin nach dem vereinbartem Kündigungsverzicht automatisch 3 Monate betrifft.


    Ist mir bekannt.

    Warum änderst Du was ich geschrieben habe? Ich schrieb laut BGH

    Hast Du gelesen was unter dem von mir eingefügten Link steht?

    Wenn nicht tu das!

    Zitat

    Kann ich irgendwie Miet Nachlass erhalten oder ähnliches.

    Du stellst die Heizung aus, wunderst dich das kalt wird und fragst nach Mietminderung?

    Träum weiter!

    Zitat

    Im Badezimmer haben wir Schimmel und in der Küche auch

    Kein Wunder wenn Du nicht heizt. Vermutlich lüftest Du auch nicht richtig.

    Zwei Kündigungsvereinbarungen in ein- und demselben Vertrag können meiner Meinung nicht annehmbar sein,

    Wo bitte siehst Du 2 Kündigungsvereinbarungen?


    Zitat

    gesetzliche Regelung und das sind 3 Monate.

    Daran ändert sich ja auch nichts, nur am Zeitpunkt ab oder zu wann erstmals gekündigt werden kann.

    Zitat

    Bei einem individuell ausgehandeltem Kündigungsverzicht (max.4 Jahre) gilt automatisch nach Ablauf wieder die 3-monatige Kündigung.

    Das wiederum wäre unwirksam. Denn laut BGH darf die Vertragsbindung, formularmäßig, des Mieters maximal 4 Jahre inkl. der Kündigungsfrist betragen.

    Hier mehr zu Thema Kündigungsverzicht.

    okay das ist interessant aber was zählt da jetzt von den beiden ???

    was gilt denn jetzt :

    wenn beides angekreutzt ist ?
    :confused:

    Beides.

    Der Vertrag ist unbefristet, jedoch verzichten beide Parteien verzichten für 2 Jahre ab Mietbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen (fristgerechten) Kündigung.

    Der Vertrag kann erstmals mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ablauf der 2 Jahre, also zum 31.08.2018, ordentlich gekündigt werden.

    Zitat


    Mein Mitbewohner indes beschloss die Wohnung zu halten

    Hat das auch der Vermieter "beschlossen"?

    Zitat

    Welche Rechte hab ich als Hauptmieter in Bezug auf die Suche eines Nachmieters

    Keine. Du bist auf das Goodwill deines Mitbewohners und des Vermieters angewiesen.

    Zitat

    wie kann ich es umgehen noch zwei weiter Monatsmieten zu bezahlen ?

    Gar nicht. Bis zum Ende des Mietvertrages haftest Du, genau wie dein Mitbewohner, dem Vermieter gegenüber für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Und zwar, genau wie dein Mitbewohner, zu 100 %.

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