Heizkostenabrechnung Guthaben - Benötige Hilfe

  • Hallo liebes Mietrecht Forum!

    Dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich wohne seit 5 Jahren zur Miete in meiner jetzigen Wohnung und bekomme wie sonst auch üblich einmal im Jahr eine Heizkostenabrechnung. Das wird bei mir separat gemacht von der normalen Betriebskostenabrechnung. Jedenfalls habe ich heute wieder eine Abrechnung bekommen und da ist mir zum ersten Mal aufgefallen, dass ich viel mehr Guthaben habe als ich erwartet hatte. Im Zuge des genaueren Lesen des Schreibens ist mir aufgefallen, dass ich in den letzten Jahren bei allen Heizkostenabrechnungen nicht das Guthaben von der nächsten Mietzahlung abgezogen hatte, sondern nur die Höhe eines monatlichen Abschlags und das obwohl das Guthaben in allen Fällen weitaus höher war. Zur weiteren Information, ich überweise jeden Monat meine Miete selbst an den Vermieter und das Guthaben wird mit der nächsten fälligen Mietzahlung verrechnet.
    Meine Frage ist nun also, was ist mit meinem Guthaben der letzten Jahre passiert, das ich quasi mit der nächsten Mietzahlung nach der jeweiligen Abrechnung, nicht verrechnet habe? Ich habe alles zusammengerechnet und das beläuft sich auf fast 1000 Euro, daher würde ich natürlich gerne wissen, ob es da noch Ansprüche oder ähnliches gibt.

    Falls noch Informationen benötigt werden, reiche ich diese gerne nach.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfen!

    Grüße Mario

  • Natürlich können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Geht aber nur bis zur Verjährungsfrist.
    Das sollten Sie aber tun. Schon um Ihren Vermieter seine Freude am unrecht erlangten Geld etwas zu mindern. Er hätte und hat sicherlich diesen Fauxpas auch bemerkt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (17. November 2016 um 18:19)

  • Zitat

    Meine Frage ist nun also, was ist mit meinem Guthaben der letzten Jahre passiert, das ich quasi mit der nächsten Mietzahlung nach der jeweiligen Abrechnung, nicht verrechnet habe?

    Verrechne es mit der nächsten Miete bzw. den nächsten Mieten und gut ist. Kurze Info an den Vermieter, fertig.

    Allerdings darfst Du nur noch die Guthaben der letzten 3 Jahre an-/verrechnen.

  • Danke schon mal für die zahlreichen Antworten!

    Meine älteste Abrechnung mit Guthaben ist vom 12.10.2012. Beginnt dafür die Verjährungsfrist am 01.01.2013 und gilt somit noch bis zum Ende diesen Jahres oder 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum? Aus dem Link mit den Daten der Fristen bin ich nicht ganz schlau geworden.. :D

  • Meine älteste Abrechnung mit Guthaben ist vom 12.10.2012. Beginnt dafür die Verjährungsfrist am 01.01.2013 und gilt somit noch bis zum Ende diesen Jahres oder 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum? Aus dem Link mit den Daten der Fristen bin ich nicht ganz schlau geworden.. :D


    Kann passieren... Die Frist begann mit dem 31.12.2012 und dauert dann drei Jahre. Also endete die Frist am 31.12.2015, das war's.:eek:
    Aber die nachfolgende Abrechnung und folgende sind noch nicht verjährt.;) Da hilft ein Zweizeiler an den VM und die Verrechnung mit der nächsten Monatsmiete. ("Weihnachtsgeld" für Dich:))

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. November 2016 um 19:17)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!