Beiträge von anitari

    Euer Mietvertrag wird nicht ungültig nur weil Ihr längere Zeit nicht unter der Adresse amtlich gemeldet ward.

    Allerdings kann es Probleme wegen der unerlaubten Weitervermietung der Wohnung geben.

    Übrigens hat die An-/Ummeldung beim EMA rein gar nichts mit einem Mietvertrag zu tun.
    Weiß denn Euer Untermieter schon das Ihr wieder einziehen wollt?

    Ihr müßtet ihm ja kündigen.

    Da hier offensichtlich keine (gegenseitige) Kndigungsverzichtsklausel eingebaut wurde, halte ich ( anitari wird's noch kommentieren) die Klausel für nicht gültig. Demnach könntest Du also jetzt zum 31.03.2017 kündigen.

    Die Klausel an sich ist in Ordnung.

    Es steht ja drin ..."von jedem Vertragspartner" ...

    Nur hat der BGH mal geurteilt das eine so lange Vertragsbindung für Studenten nachteilig, somit unwirksam ist.

    Urteil siehe hier

    https://www.welt.de/welt_print/wir…und-Azubis.html

    Zudem gibt es die Möglichkeit noch von einem Mietvertrag zurückzutreten, wenn eine vorherige Besichtigung nicht möglich war*, der Vermieter Unternehmer ist, wovon bei einer Gesellschaft die Studentenzimmer vermietet auszugehen ist, und eine Widerrufsbelehrung zum Online-Vertrag fehlt.

    *Hier wäre aus meiner Sicht aber entscheidend ob der Mieter nicht besichtigen wollte oder ihm die Besichtigung verwehrt wurde.

    Zitat

    Ich hatte keine Möglichkeit die WG zu besichtigen bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, weil das Zimmer sonst angeblich sofort am selben Tag jemand anderes bekommen hätte und ich dringend ein Zimmer gebraucht habe. Ich hab den Mietvertrag per Mail zugeschickt bekommen und musste ihn unterschrieben per Post an die Vermieter senden.

    War eine Widerrufsbelehrung dabei?

    Wann war denn Mietbeginn bzw. wann hast Du das Zimmer im Original gesehen?

    Zitat

    Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann erst dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.

    Das soll laut BGH bei Studentenwohnungen unwirksam sein. Urteil müßte ich erst suchen.

    Genau, es ist ein Studentenwohnheim. Der Vermieter ist nicht dabei, und die Security prüft auf "Einhaltung der Hausordnung". Allerdings ohne dass Vandalismus, Ruhestörung, etc.. stattfindet.

    Stichwort Prävention

    (lateinisch praevenire „zuvorkommen“) ... Maßnahmen zur Abwendung von unerwünschten Ereignissen oder Zuständen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreffen könnten, falls keine Maßnahmen ergriffen werden. Prävention setzt voraus, dass Maßnahmen zur Verfügung stehen, die geeignet sind, den Eintritt dieser Ereignisse zu beeinflussen. Der Begriff der Vorbeugung wird synonym verwendet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4vention

    Der Vermieter muß alle im Abrechnungszeitraum entstandenen Kosten der Abrechnung zu Grunde legen.

    Ob die Kosten nun vor Mietbeginn oder nach Mietende eines Mieters entstanden sind ist dabei völlig egal, der Mieter muß anteilig für seinen Nutzungszeitraum diese Kosten tragen.

    Stell dir vor es wäre anders rum und in deinem Nutzungszeitraum wären z. B. Winterdienstkosten in Höhe von 6.000 € entstanden.

    Zitat

    Nun benötigte ich den Mietvertrag, um mich umzumelden

    Nein. Dazu benötigst Du die Wohnungsgeberstätigung.

    Zitat

    Habe die Frist beim Bürgeramt mehrere Male verlängert, aber so langsam gerate ich etwas in Zugzwang.

    Da hätte man dir eigentlich sagen können/müssen das für die Ummeldung ein Mietvertrag völlig irrelevant ist.

    Übrigens ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht vorgeschrieben.

    Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag

    Zitat

    Ich frage jetzt, weil ich davon ausgehe, dass die Kündigung am 31.12.16 bei uns auf dem Tisch liegen kann.

    Dann müßte die Käuferin an diesem Tag schon rechtmäßige Eigentümerin sein und als solche im Grundbuch eingetragen.

    Angenommen der Kaufvertrag ist noch nicht abgeschlossen, ist es sehr unwahrscheinlich das das bis 30.31./12. der Fall ist.

    Zitat

    Erst 4 Jahre, also 3 Monate Kündigungsfrist

    Ab dem 5. Jahr sind es dann 6 Monate.

    Zitat

    Klar kann sie Eigenbedarf anmelden... Aber angeblich nur wenn sie die Wohnung aufgrund "unvorhersehbarer" Gründe dann selber braucht. Sie "darf" keine vermietete Wohnung kaufen, mit dem Wissen, diese "gleich" selbst zu nutzen -> Mieterschutz.

    Das hast Du oder befreundete Verwalter falsch verstanden bzw. interpretiert.

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist ausgeschlossen bzw. unwirksam wenn der Grund dafür schon bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden oder absehbar ist.

    Zitat

    Auch werde ich auch erstmal mit der Vermieterin reden...

    Wenn sie dann rechtmäßig ist und nachweist. Vorher nicht.

    Es gilt die Kündigung die zuletzt zugegangen ist. Sofern formell korrekt.

    Wenn möglich lade die Kündigungen, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bilder hoch.

    Dann kann man mehr dazu sagen.

    Zitat

    Wie sieht es hier mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht aus?

    Das gibt es nur wenn die Wohnung während der Wohndauer des Mieters in eine ETW umgewandelt und erstmals verkauft wird.

    Vorkaufsrecht bedeutet übrigens nur das sie dem Vorkaufsberechtigten zuerst angeboten werden muß.

    Zitat

    Wie sieht es hier nun mit dem Eigenbedarf aus?

    Das fragst Du in etwa einem Jahr, wenn die Kündigung da ist, noch mal.

    Die Wohnung war schon eine ETW als Ihr sie gemietet habt?

    Zitat

    Kann man hier das Mietverhältnis wirklich soweit hinauszögern, bis was "passendes" gefunden wurde? (Wir haben die Aussicht auf ein Haus in 1,5 Jahren... )

    Wie lange wohnt Ihr schon dort?

    Ein Härtefall läge z. B. vor wenn Ihr binnen kurzer Zeit 2 x umziehen müßtet. Erst in eine Wohnung und wenig später dann in das Eigenheim.

    Zitat

    Angeblich "darf" sie eine vermietete Wohnung nicht mit dem Hintergedanken "Eigenbedarf" kaufen, sondern erst Eigenbedarf anmelden, wenn unvorhersehbar ein Bedarf eintritt bzw. wir die Miete nicht zahlen würden.

    Wo hast Du das denn her?

    Natürlich kann sie die Wohnung kaufen um (irgend wann) selbst drin zu wohnen.

    Die Wohnungsverwaltung hat einen Handwerksservice, an den habe ich mich gewendet, die waren zwei Mal hier, alles andere kann ich nicht beantworten. Bei Problemen soll man sich eben an diesen Service wenden, die sind Ansprechpartner, alles andere muss dieser Service meiner Meinung nach in Erfahrung bringen oder in die Wege leiten, dafür wird es ja angeboten?!

    Danke für den Tipp mit den Heizkosten, das werde ich dabei schreiben.

    Ich vermute mal dieser Handwerkerservice ist eher ein Hausmeisterservice. Sprich die "Handwerker" keine Fachleute.

    Ich würde direkt den Vermieter, das ist dein Vertragspartner, anschreiben, schildern das das Problem mit Entlüften nicht behoben werden konnte und ihn auffordern eine Fachfirma zu beauftragen.

    Ich hatte heute schon was dazu geschrieben, liegt aber noch zur Prüfung beim Support. Warum auch immer.:rolleyes:

    Darum hier noch mal sinngemäß:

    Die Geräusche können von der falsch (zu hohe Drehzahl) eingestellten Umwälzpumpe kommen.

    Welcher Installateur/welche Firma hat denn geprüft?

    Eigentlich ist es Sache der Firma die die neue Heizung installiert.

    Mögliche andere Ursache:

    Ist der Wasserdruck in Ordnung und die Heizung entlüftet, kann auch eine zu hoch eingestellte Drehzahl an der Umwälzpumpe Grund für das Gluckern und Rauschen sein. Obwohl bei den meisten Anlagen eine kleine Pumpendrehzahl ausreichend ist, wird sie vom Betreiber oft auf die höchste Stufe gestellt.

    http://www.baumarkt.de/nxs/4865///bau…t-oder-kreischt

    Ein Heizungsfachmann sollte aber alle möglichen Ursachen kennen.

    Zitat

    Beim ersten Besuch der Installateure wurden die Heizkörper entlüftet (habe ich bereits jeden Tag mindestens 3 Mal gemacht)

    Waren das die Installateure die die Anlage installiert haben?

    Wurde Wasser an der Anlage nachgefüllt?

    Bei 3 x täglich entlüften geht so einiges Verloren.

    Zitat

    Man erklärte mir dann, man könnte nichts weiter machen, weil die externe Anlage wohl so viel Luft beim Umbau im Sommer gezogen hat

    Ja dann muß man die Luft raus jagen!

    Was ist das denn für eine Fachfirma?

    D und F haben einen Untermietvertrag unterschrieben. In diesem ist der Zeitraum bis 30.06 eingetragen. Darüber hinaus blieben sie in der Wohnung.

    Müssen D und F bis zum Zeitraum der Schlüsselübergabe Miete zahlen?

    Sie müssen, sofern der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen wurde, eine Nutzungsentschädigung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache zahlen.

    Nutzungsentschädigung entspricht i. d. R. der Höhe der vertraglich vereinbarten Miete inkl. Betriebskosten.

    Was ist denn als Grund für die Befristung im Vertrag angegeben?

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