Zwei Kündigungen

  • Hallo Mietrecht.de Community,

    konkret gefragt, ein Vermieter kündigt nachvollziehbar und begründet, lässt dem Mieter jedoch einen noch nicht final ausformulierten Entwurf des Kündigungsschreibens zukommen und stellt daraufhin noch ein zweites, das eigentlich vorgesehene Schreiben, 2 Tage später (Montag und Mittwoch) per Post zu. Welches Schreiben ist jetzt gültig? Beide?
    Die Formulierungen in letzterem sind zu meinen Gunsten ausgefallen, auch das Angebot einer Räumungsvereinbarung finde ich nun im Schreiben wieder. Ansonsten ist alles identisch außer, das im ersten Absatz noch einmal konkret Kündigungsdatu, Kündigungsfrist und Ende des Mietverhältnisses genannt sind. Im Entwurf stand nur zum 01.XX.XX, weiter unten in einem anderen Absatz dann Frist des Widerspruches 4 Monate später, 2 Monate vor Ablauf der Frist. Rückgabe der Wohnung zum, Ende des Mietverhältnisses zum 30.XX.XX. Es steht jetzt lediglich noch einmal alles ganz oben für "Blöde".
    Ein entsprechendes Begründungsschreiben für den Umstand das ich nun zwei Kündigungen mein Eigen nenne liegen bei.

    Ich frage mich halt ob ich die Schreiben wegen Formfehlern oder die Kündigung als solche einfach schon unwirksam sind. Das wird nichts am Ergebnis ändern aber vllt gewinnt man Zeit. Älterer Herr, brauch Hilfe, kenne ihn selbst und wir verstehen uns auch eigentlich. Bin trotzdem etwas pickiert.

    Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus

  • Es gilt die Kündigung die zuletzt zugegangen ist. Sofern formell korrekt.

    Wenn möglich lade die Kündigungen, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bilder hoch.

    Dann kann man mehr dazu sagen.

  • Danke erstmal für die schnelle Rückmeldung. Ich bin jetzt auf der Arbeit und kann es leider nicht einscannen. Habe es aber dabei und tippe grob ab.

    Sinngemäß müsste es sich um eine Mustervorlage handeln die ich sogar im Internet finden konnte.

    Leider kein Spoiler

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