Knifflige Frage zur Gültigkeit von Mietverträgen

  • Hallo liebe Mieterinnen und Mieter,

    ich wende mich an euch mit einem Problem etwas komplizierterer Art. Ich hoffe, ihr könnt mir dennoch weiter helfen.

    Zunächst möchte ich die Vorgeschichte erklären:

    Ich bin gemeinsam mit einem Freund, Moritz, Hauptmieter einer 2 Zimmerwohnung in Berlin. Vor ca. 6 Jahren bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen.
    Den Hauptmietvertrag habe ich gemeinsam mit Moritz behalten.
    Den Vermieter habe ich von meinem Auszug nicht in Kenntnis gesetzt, mich aber in der neuen Stadt regulär angemeldet.

    Moritz hat weiterhin in dieser Wohnung gelebt und sich einen Untermieter in die Wohnung geholt. Dieser hat dort ohne Untermietvertrag gewohnt.

    Vor etwa einem Jahr ist mein Freund Moritz auch ausgezogen. Sein Untermieter ist ohne Vertrag dort bis heute gemeldet. Den Hauptmietvertrag haben wir beide weiterhin behalten.


    Nun meine Frage:

    Meine Freundin und ich möchten Ende des Jahres in die Wohnung zurück ziehen.
    Wir mussten jetzt feststellen, dass wir für die Anmeldung in Berlin eine Bestätigung des Vermieters brauchen, die besagt, dass wir in der Wohnung wohnen.
    Wenn ich den Vermieter nun um diese Bestätigung bitte, legt dies offen, dass ich längere Zeit nicht in der Wohnung gelebt habe. Wir befürchten, dass mein Hauptmietvertrag womöglich seine Gültigkeit verloren hat, sei es, weil ich lange nicht in der Wohnung gelebt habe oder wegen dem Ausbleiben der Information an den Vermieter.

    Erschwerend kommt hinzu, dass der Vermieter nur darauf wartet, dass möglichst viele Wohnungen des Hauses leer werden, sodass er das Haus sanieren und höhere Mietpreise verlangen kann. Er wird also jede Gelegenheit nutzen, Mieter aus dem Haus zu werfen.

    Falls sich jemand zutraut, diesen Sachverhalt einzuschätzen, wären meine Freundin und ich sehr dankbar!


    Danke fürs Lesen!

  • Euer Mietvertrag wird nicht ungültig nur weil Ihr längere Zeit nicht unter der Adresse amtlich gemeldet ward.

    Allerdings kann es Probleme wegen der unerlaubten Weitervermietung der Wohnung geben.

    Übrigens hat die An-/Ummeldung beim EMA rein gar nichts mit einem Mietvertrag zu tun.
    Weiß denn Euer Untermieter schon das Ihr wieder einziehen wollt?

    Ihr müßtet ihm ja kündigen.

  • Den Hauptmietvertrag habe ich gemeinsam mit Moritz behalten.


    ... und den behaltet Ihr beide, und zwar jeder gesamtschuldnerisch. Mietverträge, auch sog. Untermietverträge, können auch mdl. abgeschlossen werden.

  • anitari Danke für die schnelle Antwort. Ja, der derzeitige Untermieter weiß bescheid.

    Mainschwimmer In meinen Augen ist das kein Krummes Ding. In der Wohnung hat ein Freund von uns gewohnt. Lediglich ohne Untermietvertrag. Wir haben keinen Profit daraus geschlagen.

    Hallo,

    wenn das kein krummes Ding ist, dann weis ich nicht mehr.


    In deinen Augen ist also vertragswidriges Verhalten vollkommen in Ordnung solange es zu deinem Vorteil gereicht, na dann pass mal auf, wenn der Vermieter davon Kenntnis erlangt, ich wünsch dir viel Spaß.

    Gruß
    BHShuber

  • Ihr braucht dem VM nicht zu erklären, wo ihr wart. Das Melderecht hat mit eurem MV wenig bis gar nichts zu tun.
    Letztlich müsst ihr dem VM nicht mal sagen, dass ihr wieder einziehen wollt. Ihr müsst ihm nur mitteilen, dass ihr euch da wieder anmeldet, weil ihr zwischendurch umgemeldet wart.
    Den Einzug der Freundin hingegen müsst ihr schon anzeigen, einfach berechtigtes Interesse anmelden Lebensgefährtin will einziehen.

    naja und da haben die vorschreiber schon recht, den freund müsst ihr kündigen.

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