Mietvertrag anfechten wegen verschmutzter WG

  • Hallo,

    Ich hab über eine Immobiliengesellschaft ein WG-Zimmer in einem sogenannten Studentenwohnheim der Gesellschaft gemietet. Ich hatte keine Möglichkeit die WG zu besichtigen bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, weil das Zimmer sonst angeblich sofort am selben Tag jemand anderes bekommen hätte und ich dringend ein Zimmer gebraucht habe. Ich hab den Mietvertrag per Mail zugeschickt bekommen und musste ihn unterschrieben per Post an die Vermieter senden. Vorher bekam ich per Mail Bilder der Wohnung. Gestern war ich zur Schlüsselübergabe in der Wohnung mit dem Hausmeister. Was ich dann zu Gesicht bekam kann man sich kaum vorstellen. Die WG war komplett verdreckt, das Bild vom Bad stimmte nicht überein, die Möbel in dem möblierten Zimmer waren ebenfalls andere. Die Matratze war total durchgelegen und total verdreckt und voller Flecken, der Schreibtisch war kaputt und der Kleiderschrank war einfach nur ein Regal. Die Bewohner sahen, ohne jemandem zu Nahe zu treten, aus wie als wären Drogen im Spiel und sahen nicht nach Studenten aus. Ich hab sofort bei der Immobilienfirma angerufen, aber es war nur die Telefonsekretärin zu erreichen und ich habe ihr die Lage erläutert. Bilder habe ich keine gemacht, weil ich nur so schnell wie möglich da wieder raus wollte, meine Freundin war aber dabei.
    Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann erst dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.
    Ich werde auf keinen Fall dort einziehen und habe auch den Schlüssel nicht angenommen. Miete wurde bereits für den Dezember abgebucht per Lastschriftverfahren, Kaution habe ich noch keine gezahlt.

    Kann ich den Mietvertrag in irgendeiner Form anfechten und unwirksam machen?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von DavidLaux (4. Dezember 2016 um 13:12)

  • Hallo DavidLaux,

    "..., weil das Zimmer sonst angeblich sofort am selben Tag jemand anderes bekommen hätte und ich dringend ein Zimmer gebraucht habe."
    - Das gab Dir nicht zu denken...?

    "Gestern war ich zur Schlüsselübergabe in der Wohnung mit dem Hausmeister. Was ich dann zu Gesicht bekam kann man sich kaum vorstellen. Die WG war komplett verdreckt, das Bild vom Bad stimmte nicht überein, die Möbel in dem möblierten Zimmer waren ebenfalls andere. Die Matratze war total durchgelegen und total verdreckt und voller Flecken, der Schreibtisch war kaputt und der Kleiderschrank war einfach nur ein Regal."
    - Die Werbung, auf die Du hereingefallen bist, ist sicherlich keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft...:p

    "Die Bewohner sahen, ohne jemandem zu Nahe zu treten, aus wie als wären Drogen im Spiel und sahen nicht nach Studenten aus."
    - Ansichtssache, aber kein Rücktrittsgrund.

    "Ich hab sofort bei der Immobilienfirma angerufen, aber es war nur die Telefonsekretärin zu erreichen und ..."
    - die Chefs waren alle zufälligerweise gerade in einer Besprechung...:p

    "ich habe ihr die Lage erläutert."
    - und sie hat gelangweilt zugehört...

    "Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann erst dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden."
    - Hier würde, um noch etwas retten zu können, der genaue Wortlaut interessieren.

    "Ich werde auf keinen Fall dort einziehen und habe auch den Schlüssel nicht angenommen. Miete wurde bereits für den Dezember abgebucht per Lastschriftverfahren,"
    - ... welches dem Vermieter zurecht kam.

    "Kaution habe ich noch keine gezahlt."
    - Vertraglich so vereinbart?

    "Kann ich den Mietvertrag in irgendeiner Form anfechten und unwirksam machen?"
    - Falls Du entsprechend rechtsschutzversichert bist, vlt. wg. arglistiger Täuschung(?).

  • Zitat

    Ich hatte keine Möglichkeit die WG zu besichtigen bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, weil das Zimmer sonst angeblich sofort am selben Tag jemand anderes bekommen hätte und ich dringend ein Zimmer gebraucht habe. Ich hab den Mietvertrag per Mail zugeschickt bekommen und musste ihn unterschrieben per Post an die Vermieter senden.

    War eine Widerrufsbelehrung dabei?

    Wann war denn Mietbeginn bzw. wann hast Du das Zimmer im Original gesehen?

    Zitat

    Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann erst dann mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden.

    Das soll laut BGH bei Studentenwohnungen unwirksam sein. Urteil müßte ich erst suchen.

  • Danke für deine Antwort Berny!

    Im Nachhinein war ich dumm, aber zu dem Zeitpunkt habe ich verzweifelt eine Wohnung gesucht und das war die einzige positive Antwort nach 8 Wochen Suche...

    Der genaue Wortlaut zur Vertragslaufzeit lautet: "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Mietvertrag kann durch Stellung eines geeigneten und vom Vermieter akzeptierten Mieter vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung durch Stellung eines Nachmieters werden nachfolgende Zahlungen fällig: - bis 6 Monate vor Ende der Mindestvertragszeit: 0,00 EUR - mehr als 6 Monate bis 1 Jahr vor Ende der Mindestvertragszeit: 150,00 EUR - mehr als 1 Jahr vor Ende der Mindestvertragszeit: 300,00 EUR"

    Zudem steht im Vertrag:

    Bei einem Mietrückstand von 2 Nettomieten (ohne Nebenkosten-/Strompauschale) wird der Mietvertrag durch den Vermieter ohne Ankündigung fristlos gekündigt.

    Zur Not sollte ich dann so aus dem Vertrag rauskommen indem ich die Lastschrift zurück hole...

    Ich hab mir nochmal die Bilddateien nochmal angeschaut und die Bilder wurden 2010 aufgenommen. Deshalb arglistige Täuschung?

  • Der genaue Wortlaut zur Vertragslaufzeit lautet: "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Mietvertrag kann durch Stellung eines geeigneten und vom Vermieter akzeptierten Mieter vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung durch Stellung eines Nachmieters werden nachfolgende Zahlungen fällig: - bis 6 Monate vor Ende der Mindestvertragszeit: 0,00 EUR - mehr als 6 Monate bis 1 Jahr vor Ende der Mindestvertragszeit: 150,00 EUR - mehr als 1 Jahr vor Ende der Mindestvertragszeit: 300,00 EUR"


    Da hier offensichtlich keine (gegenseitige) Kndigungsverzichtsklausel eingebaut wurde, halte ich ( anitari wird's noch kommentieren) die Klausel für nicht gültig. Demnach könntest Du also jetzt zum 31.03.2017 kündigen.

  • Da hier offensichtlich keine (gegenseitige) Kndigungsverzichtsklausel eingebaut wurde, halte ich ( anitari wird's noch kommentieren) die Klausel für nicht gültig. Demnach könntest Du also jetzt zum 31.03.2017 kündigen.

    Ne, ne, die Klausel ist schon okay, heißt es doch

    Zitat

    von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

    Zielführender ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlt.

  • Zitat

    Ich habe mir nochmal die Bilddateien nochmal angeschaut und die Bilder wurden 2010 aufgenommen.

    Das wäre arglistige Täuschung.

    Wenn es Dir noch möglich ist hole die Lastschrift zurück, und nutze Dein Widerspruchsrecht. Du hast die Wohnung vor unterzeichnen des Mietvertrags nicht gesehen.

    Beachte auch die evtl. Bedingungen für "Studentenwohnheim".

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (4. Dezember 2016 um 15:37)

  • Ne, ne, die Klausel ist schon okay, heißt es doch
    von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
    Zielführender ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlt.


    Schon. Aber die genannte (übliche) Frist könnte erst nach Ende der Mindestlaufzeit gelten...

  • Da hier offensichtlich keine (gegenseitige) Kndigungsverzichtsklausel eingebaut wurde, halte ich ( anitari wird's noch kommentieren) die Klausel für nicht gültig. Demnach könntest Du also jetzt zum 31.03.2017 kündigen.

    Die Klausel an sich ist in Ordnung.

    Es steht ja drin ..."von jedem Vertragspartner" ...

    Nur hat der BGH mal geurteilt das eine so lange Vertragsbindung für Studenten nachteilig, somit unwirksam ist.

    Urteil siehe hier

    https://www.welt.de/welt_print/wir…und-Azubis.html

    Zudem gibt es die Möglichkeit noch von einem Mietvertrag zurückzutreten, wenn eine vorherige Besichtigung nicht möglich war*, der Vermieter Unternehmer ist, wovon bei einer Gesellschaft die Studentenzimmer vermietet auszugehen ist, und eine Widerrufsbelehrung zum Online-Vertrag fehlt.

    *Hier wäre aus meiner Sicht aber entscheidend ob der Mieter nicht besichtigen wollte oder ihm die Besichtigung verwehrt wurde.

  • Danke euch!

    Hab die Lastschrift zurückgeholt und meinen Widerspruch per Fax abgeschickt und morgen schick ich dann noch den Widerspruch per Einschreiben an die Immobiliengesellschaft.

    Ich habe am Nachmittag vom 08.11 mit der Immobiliengesellschaft telefoniert und da wurde mir gesagt, dass ich noch heute die Selbstauskunft per Mail zusenden muss und mich am nächsten Tag einen Anruf bekomme, wenn die Gesellschaft sich für mich entscheidet als Mieter. Dann hab ich den Anruf bekommen und sollte noch am selben Tag den Mietvertrag unterschreiben und per Mail zusenden.

    Einmal editiert, zuletzt von DavidLaux (4. Dezember 2016 um 19:29)

  • Ich konnte das nirgendwo lesen.:confused:

    Post #4


    "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

  • Post #4
    "Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.


    Ja, das ist für die Zeit "danach", also nach dem gegenseitigen (nicht genannten) Kündigungsverzicht.

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