... und klinke mich mal aus.
Ließt aber hoffentlich noch mit.
So "Lehrunterweisungen" für Vermieter einer "WG" können sehr lehrreich und lustig sein.;)
Wie hieß der Film mit James Dean? Ach ja, Denn sie wissen nicht, was sie tun
... und klinke mich mal aus.
Ließt aber hoffentlich noch mit.
So "Lehrunterweisungen" für Vermieter einer "WG" können sehr lehrreich und lustig sein.;)
Wie hieß der Film mit James Dean? Ach ja, Denn sie wissen nicht, was sie tun
Seit dem 1.08.. Das heißt ich könnte sie zum 31.10. kündigen, habe ich das richtig verstanden?
Nein. Dazu hätte Deine Kündigung mit der entsprechenden Begründung gestern beim Mieter sein müssen. Verspätete Mietzahlung kommt auch (noch) nicht in Frage, da die Miete für August 2013 erst Morgen fällig ist.
Jetzt ist eine Kündigung, aus wichtigem Grund, frühestens zum 31.11.2013 möglich.
Tja, Vermieter werden ist nicht schwer - Vermieter sein dagegen sehr!
Ok, vielen Dank nochmal. Muss die Kündigung dann zum 1. des Monats erfolgen oder ginge das auch zum 15.?
Nur zum Ende des übernächsten Monats. Ab wann sind Sie denn Vermieter (Hauptmieter)?
Ich habe jetzt im Internet oft gelesen, dass Lebenspartner nicht vom Vermieter rausgeschmissen werden dürfen, andere sagen, doch das geht.
Was ist denn nun rechtens?
Vielen Dank im Vorraus!
Natürlich darf der Vermieter den Lebenspartner des Mieters nicht raus schmeißen. Er darf aber dem Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte kündigen.
Das hier keine schriftliche Erlaubnis des VM für den Zuzug vorliegt ist natürlich dumm.
Danke. Also sie hat ein unmöbliertes Zimmer für sich allein. Welche Kündigungsfrist muss ich denn da einhalten?
Mindestens 3 Monate. Und Sie können dem Mieter nur aus wichtigem Grund kündigen. Wohnung nicht putzen ist kein wichtiger Grund.
Unpünktliche Mietzahlungen dagegen ja.
Ob und welche Rechte sie hat kommt darauf an was sie wie gemietet hat.
Zimmer möbliert, nur für sich allein oder Zimmer unmöbliert.
Übernehmen müssen Sie als Rechtsnachfolger des Hauptmieters aber den Vertrag auf jeden Fall. Auch wenn es nur ein mündlicher ist. Denn der ist genau so bindend wie ein schriftlicher.
Meines Wissens werden Hausmeisterkosten nach Wohnfläche umgelegt.
Wenn vertraglich nicht anders vereinbart.
Der einmal festgelegte und vertraglich vereinbarte Umlageschlüssel kann nicht nach Lust und Laune geändert werden, nur weil der eine oder andere Mieter ihn ungerecht findet.
Wie soll/muss sich Mieterin jetzt verhalten ?
Gründlich ausfegen und fertig.
ZitatSie untersagt, dass selbst renoviert wird
Es muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
Sie will eine bestimmte Farbe (nicht reinweiß, sondern leicht gelblich)
Selbst wenn das im Mietvertrag stehen würde, wäre es unwirksam.
Hallo anitari,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem dabei ist, das Konto für die Zahlungen an die Bank existiert nicht mehr. Er möchte die Miete in Bar. Trotzdem zahlen gegen Quittung??
Ok, dann halt in bar und gegen Quittung.
Wenn er die verweigert, ein Sparbuch anlegen und darauf die Miete einzahlen.
Sie zahlen weiterhin schon brav und pünktlich die Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto.
Alles andere ist nicht Ihr Bier.
Belege aber sicherheitshalber gut aufheben!
Zur Lärmbelästigung der Nachbarn:
Nach 22 Uhr Polizei rufen. Außerdem Protokoll über die Lärmbelästigung führen, das dem Vermieter zuschicken mit der Aufforderung die lärmenden Mieter zurecht zu weisen und androhen, wenn sich das nicht bis ... ändert, die Miete zu mindern.
Da aber, wenn es so weit kommen sollte, nur mit fachlicher Unterstützung.
Können die mich einfach so abweisen, obwohl ich mich selbst um eine neue Nachmieterin gekümmert habe?
Natürlich können die das. Jeder Vermieter darf, Gott sei Dank, selbst entscheiden an wen er vermietet.
ZitatIch bin in die Wohnung von meinem festen Freund gezogen ohne das er was dem Vermieter erzählt hat.
Sehr unklug
ZitatNun gibt es Ärger von den Nachbarn die mich natürlich öfters sehen und Glauben ich wohne illegal dort.
Illegal vielleicht nicht, aber sicher ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters. Nachbarn könne halt sehr aufmerksam sein.
ZitatWie ist das im Mieterschutz vereinbart?
Was? Die Lebenspartnerschaft? Die hat mit dem Mietrecht/-schutz nichts zu tun.
ZitatUnd wie sieht es aus wenn wir uns wieder trennen?
Dann darf Ihr Freund Sie vor die Tür setzen.
ZitatDarf er meinem Freund fristlos kündigen?
Könnte er.
ZitatIch habe etwas Angst das wir rausfliegen zumal mein Freund nur 3-4 mal die Woche da ist weil er Beruflich woanders arbeitet. Ich hoffe ich bekomme eine schnelle Antwort wie ich am besten Vorgehen soll.
Schnellsten den VM kontaktieren!
Immer das Datum an dem der Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde.
Sie können aber auch einfach schreiben
kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung in Mustertraße 11, in 04711 Colonia, 11 Etage links.
Aber nicht zu lange an der Formulierung feilen. Die Kündigung muß spätestens Übermorgen beim Vermieter sein.
Rein rechtlich hätte Deine Partnerin vor Deinem Zuzug den Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten müssen. Auch wenn der dies so gut wie nicht untersagen darf.
Da Euch bzw. Deiner Partnerin keine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt liegen die Karten schlecht .... für Euch.
ZitatAusziehen kommt für uns nicht in Frage
Na dann heiratet doch fix.
Der Zuzug von Ehepartnern ist auch ohne Zustimmung des Vermieters gestattet.
Da denken Sie völlig falsch!
Die schriftliche Einwilligung Ihres Mitbewohners aus dem Vertrag "austreten" zu können ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben ist.
Und noch mal zum mitmeißeln,
Sie allein können weder fristgerecht noch fristlos kündigen bzw. ist Ihre Teilkündigung unwirksam!
Zu Frage 1: nein
Zu Frage 2: ja
Sie stehen immer noch als Mieter im Vertrag?
Wenn ja, können Sie allein weder außerordentlich noch ordentlich kündigen.
Sie können bestenfalls versuchen, mit Zustimmung des anderen Mieters und Vermieters, aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Anspruch auf den Kautionsanteil hätten sie bestenfalls gegenüber dem anderen Mieter, aber nicht gegenüber dem Vermieter.
Ein Mietvertrag ist Kegelclub wo man nach belieben ein- oder austreten kann.
ZitatIm Vertrag steht, dass wir gegenseitig innerhalb des ersten Jahres ab Beginn der Mietverhältnisse auf die Kündigung verzichten.
Steht das so wörtlich im Vertrag?
Zum 1.10. könnten Sie jetzt ohnehin nicht mehr kündigen. Bestenfalls zum 31.10.
Aber wie gesagt, der exakte Wortlaut der Vereinbarung ist entscheidend.
Wobei ich innerhalb eines Jahres so interpretiere das erst nach Ablauf eines Jahres ordentlich gekündigt werden kann. Also frühestens am 1.10. zum 31.12.13
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