Hausmeisterkosten - Änderung Umlageschlüssel

  • Hallo zusammen,

    Ich wohne in einem 9 Parteien-Mietshaus. Die Wohnungen sind groß wie folgend (gerundet):
    3 x 30 qm, 3 x 80 qm, 3 x 90 qm.
    Ich wohne in einer 1 Z-Wg mit 30 qm und habe im Monat ca. 30,00 € Hausmeisterkosten von 65,00 € Betriebskosten (ohne Heizkosten). Der Umlageschlüssel ist nach Einheiten.

    Kann ich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass das übermäßig ungerecht ist und Wohnfläche, oder gerechtere Anteile?

    Danke im Voraus für Antwort
    lg Thea.dety

  • 3 x 30 qm, 3 x 80 qm, 3 x 90 qm.
    Ich wohne in einer 1 Z-Wg mit 30 qm und habe im Monat ca. 30,00 € Hausmeisterkosten von 65,00 € Betriebskosten (ohne Heizkosten). Der Umlageschlüssel ist nach Einheiten.
    Kann ich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass das übermäßig ungerecht ist


    Ungerecht ist kein Argument. In keinem Gesetzestext findest Du dieses Wort...
    Wie sind die HM_Kosten im MV vereinbart?

  • Der einmal festgelegte und vertraglich vereinbarte Umlageschlüssel kann nicht nach Lust und Laune geändert werden, nur weil der eine oder andere Mieter ihn ungerecht findet.

  • Danke für die prompte Meldung:)
    Im MV sind sie nach Einheiten vereinbart.
    Ich glaubte irgendwo gelesen zu haben, das wenn die Kosten weit abweichen, dass es unbillig wäre. Tut mir leid, wenn ich mich nicht richtig ausdrücken kann.
    Aber ich weiß auch, dass das ein Riesenaufwand wäre den Schlüssel zu ändern, vor allem das den Mitmietern klarzumachen. Ich würde nicht mal darauf bestehen.

    Mein Grund ist mit dem Widerspruchschreiben wegen den hohen Hausmeisterkosten und Treppenhausreinigung, die Aufteilung mit den nicht umlagefähigen Hm-K zu fordern. Da müsste nämlich auch Endreinigung von 3 sanierten Wohnungen drinstehen und etliches mehr.
    Kann ich die Aufteilung verlangen?

    Das alles hatte ich schon mal übersichtlich geschrieben. Aber dann war der Beitrag weg, weil ich in der Zwischenzeit abmeldet worden bin. Bin halt noch neu, sorry
    lg Thea.dety

  • "Im MV sind sie nach Einheiten vereinbart."
    - Dann isses wohl (erstmal) so. Nach Mietanteilen hättest Du 30/600, also nur 1/20...

    "Mein Grund ist mit dem Widerspruchschreiben wegen den hohen Hausmeisterkosten und Treppenhausreinigung, die Aufteilung mit den nicht umlagefähigen Hm-K zu fordern. Da müsste nämlich auch Endreinigung von 3 sanierten Wohnungen drinstehen und etliches mehr.
    Kann ich die Aufteilung verlangen?"
    - Du hast das Recht, Originalunterlagen einzusehen und Dir davon Notizen zu machen.

  • Danke für die große Hilfe Berny,

    müsste dann Kopien anfordern, da zu weit weg. Hoffe nur das ich die Richtigen bekomme. Auf das Aufsetzen des Widerspruchsschreiben wird es ankommen.

    Gruß
    Thea.dety

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