Kautionsrückzahlung bei Vermieterwechsel

  • Hallo,

    im Juni 2013 hat die Schwester meiner Vermieterin, den Anbau in dem ich wohne gekauft und ist somit meine neue Vermieterin. Die Beiden sind zerstritten und reden nicht miteinander. Nun hat mich meine neue Vermieterin aufgefordert, ihre Schwester zu bitten, mir meine Mietkaution zurückzuzahlen, um sie meiner neuen Vermieterin zu übermitteln. Die Schwester stellt sich derart stur, ist telefonisch nicht erreichbar oder fertigt einen plump ab. Auf ein Einschreiben, mit der Aufforderung, mir meine Kaution auf mein Konto zu überweisen (binnen 14 Tagen) hat sie überhaupt nicht reagiert. Nun fragt meine Vermieterin ständig nach ob ich schon etwas erreicht habe.
    Nun ist meine Frage: Muss ich mich überhaupt darum kümmern? Müssen das nicht neuer und alter Vermieter miteinander klären??
    Vielen Dank im Voraus!
    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von eldrid (1. August 2013 um 10:31)

  • BGB § 566a Mietsicherheit
    Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.

  • BGB § 566a Mietsicherheit
    Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.


    ... womit dann wohl der frühere VM gemeint ist?

    @Fragesteller: Die Kaution ist an die Mietsache gebunden.

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