Beiträge von anitari

    Zu 1, Da ja nicht zum Nachteil des Mieters und wenn individuell vereinbart, möglich.

    Zu 2, Wenn der Vermieter nicht mitspielt, keine.

    Zu 3, Nur wenn aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag wird. Kündigungsfrist wie bei jeder anderen ordentlichen Kündigung auch. Je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.

    Es freut mich, dass ihr das einigermaßen mit Humor nehmen könnt! :)

    Ich habe noch immer kein Geld, weder für die Miete noch für Internet und Stadtwerke, von meiner Mitbewohnerin bekommen. Sie ist aber auch ständig unterwegs, sodass ich sie bisher nicht nach der Miete habe fragen können. Okay, es ist erst der 6.8., aber könnte ich ihr dann jetzt schon kündigen?


    Viele Grüße,
    Dr Who

    Wegen einer offenen Miete kannst Du nicht kündigen. Sie aber abmahnen und dann wenn auch die nächste Miete nicht oder wider nicht pünktlich gezahlt wird, kündigen. Dann sogar fristlos. Wobei Mietzahlungen eigentlich nicht angemahnt werden müssen. 2 MM Rückstand am 5.9. - fristlose Kündigung.

    Mit wie viel Mieterhöhung muß ich jetzt rechnen?

    Kommt drauf an wie hoch die Kosten der Modernisierung sind. 11 % davon kann der VM als Mieterhöhung geltend machen.

    Dazu muß er aber mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten die Mieter schriftlich über Art, Umfang der Arbeiten und wie hoch voraussichtlich die Mieterhöhung sein wird informieren.

    Ich bin noch im Studium. Im Mietvertrag steht, dass ich während meines Studiums nur eine Kaltmiete von 100€ + übliche Nebenkosten zahle, erst wenn das Studium nicht mehr besteht, muss ich den normalen Satz bezahlen. Bisher war ich von allen Mieterhöhungen im Haus auch nicht betroffen... Aber es ist schon mal passiert, dass die linke Hand nicht wusste, was die rechte tut...

    Dann darf die Mieterhöhung sich auch nur auf die 100 € beziehen. Sprich 20 € wenn Du in einer Region wohnst wo noch nicht die Kappungsgrenze bei 15 % liegt.

    Aber wie gesagt, der VM muß nachweisen das und wann Dir das Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist.

    Zu den Fristen:

    Der Vermieter kann die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des MHV verlangen. Wäre bei Zugang Juli ab 1.10.

    Bei Zugang im August natürlich erst ab 1.11.

    Die Zustimmung kann der VM übrigens einklagen.

    Was Du jetzt machst mußt Du selbst entscheiden. Füße still halten und gar nichts machen, warten bis kurz vor Ultimo (30.9.) und dann dem VM mitteilen das Dir das MHV erst am 5.8. zugegangen ist und der Erhöhung zum 1.11. zustimmen oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zum 30.9. bzw. 31.10. kündigen.

    Schon allein das Dein Name am Briefkasten steht bedeutet für den Vermieter das Du da wohnst. Und wenn NK, wie z. B. Müll oder Wasser, nach Personen abgerechnet werden muß die Freundin für eine Person mehr zahlen.

    Zitat

    Kann ich mich dagegen wehren, oder muss ich dies so hinnehmen?

    Wenn Du nicht willst das der Freundin wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte gekündigt wird, mußt Du das hinnehmen. Mal davon abgesehen bist Du nicht Vertragspartner des Vermieters.

    Keinen neuen Mietvertrag unterschreiben!

    Denn "Kauf bricht nicht Miete" ist kein Sprichwort sondern Gesetz. BGB § 566

    Der angeblich neue Vermieter soll erst mal nachweisen das er rechtmäßiger Eigentümer ist. Üblich ist eigentlich das der ehemalige Eigentümer die Mieter über den Eigentümerwechsel schriftlich informiert.

    So lange Euch kein Nachweis vorliegt das der "neue" Vermieter auch rechtmäßiger Eigentümer ist, solltet Ihr auch die Miete nicht an ihn zahlen.

    Die Miete kann der VM auch ohne neuen Vertrag erhöhen.

    Solche Klauseln sind rechtens. Allerdings ist der Betrag kein Eigenanteil im Sinne einer Selbstbeteiligung wie man es von Versicherungen kennt.

    Das ist der Höchstbetrag den ein Mieter für kleine Reparaturen zahlen muß.

    Ab 1 Cent darüber muß der Vermieter den kompletten Betrag zahlen. Auch wenn die Reparatur noch zu klein ist.

    Welche Mietmängel müssen vorliegen damit ich (Mieter) fristlos kündigen kann? Ich habe in meiner Wohnung leichten Schimmel im Bad und in der Küche. Hohe Feuchtigkeit im Kinderzimmer. Eine defekte Heizung. Keine Nebenkostenabrechnung. Vermieter weder telefonisch noch schriftlich zu erreichen. (Telenr. gibt es nicht mehr Post kommt nicht zustellbar zurück) Dachfannen fallen Stückweise runter, Holzreste vom ?Dachfirst? fallen runter.
    Meine 4 Kinder und ich haben jetzt einen neuen Wohnraum gefunden:) darf ich nun fristlos aus dem Mietvertrag?

    Das Grinseding hinter dem vorletzten Satz sagt eigentlich alles.

    Erst Wohnung suchen und dann nach Gründen suchen ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag zu kommen ...

    Zitat

    . Wie sieht das aus mit dem gepflasterten Bereich? Der Bereich vor meiner Bodenfensterfront, vorm Schlafzimmer, vorm Badezimmer und vor der hinteren Eingangstür ist gepflastert.
    Gehört das dann nicht evtl. zu meinem angemieteten Bereich?

    Nicht mal die Fensterbank außen gehört dazu, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart.


    Also dürfen die da nun permanent aufkreuzen?

    Im Garten, da nicht mit gemietet, ja. In der Wohnung natürlich nicht. Da haben Sie das alleinige Hausrecht.

    Es gibt jetzt 3 Möglichkeiten:

    1. Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen und fristlos kündigen.

    2. Den Vermieter auffordern alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel herauszugeben. Was aber sinnlos ist da man ja nicht weiß wie viele Schlüssel tatsächlich existieren und noch sinnloser wenn das Haus eine Schließanlage hat.

    3. Die einfachste und sicher beste, Schließzylinder der Wohnung austauschen. Originalen Zylinder aufheben und bei Auszug wieder einbauen.

    Ist ja schon passiert. Habe ich überlesen.:rolleyes:

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