Zu 1, Da ja nicht zum Nachteil des Mieters und wenn individuell vereinbart, möglich.
Zu 2, Wenn der Vermieter nicht mitspielt, keine.
Zu 3, Nur wenn aus dem befristeten ein unbefristeter Vertrag wird. Kündigungsfrist wie bei jeder anderen ordentlichen Kündigung auch. Je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.