Eigenanteil-Klausel im MV

  • Hallo,

    in meinem MV steht,dass ich kleinere Reperaturen bis 70.- selber zahlen muss.

    Heute stellte ich fest,dass in der Toilette am Waschbecken der Wasserhahn tropft.
    Nachdem ich das Eckventil abgedreht habe und den Wasserhahn öffnete,tropfte der
    Wasserhahn immer noch.
    Also Hahn und Ventil kaput.

    Da alles schon vom Vermieter angebracht war,stell ich mir die Frage,ob ich hier was
    bezahlen muss und solche Klauseln rechtens sind.

    Danke schon mal

  • in meinem MV steht,dass ich kleinere Reperaturen bis 70.- selber zahlen muss.
    Heute stellte ich fest,dass in der Toilette am Waschbecken der Wasserhahn tropft.
    Nachdem ich das Eckventil abgedreht habe und den Wasserhahn öffnete,tropfte der Wasserhahn immer noch.
    Also Hahn und Ventil kaput.


    Die Kleinreparaturklausel in dieser Höhe ist i.O. Sie betrifft Gegenstände, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Ich hatte vergangene Woche einige Dichtungen ausgewechselt. Zeit unter einer Stunde, kosten im Centbereich.

  • Solche Klauseln sind rechtens. Allerdings ist der Betrag kein Eigenanteil im Sinne einer Selbstbeteiligung wie man es von Versicherungen kennt.

    Das ist der Höchstbetrag den ein Mieter für kleine Reparaturen zahlen muß.

    Ab 1 Cent darüber muß der Vermieter den kompletten Betrag zahlen. Auch wenn die Reparatur noch zu klein ist.

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